Ordnungsänderung

6-Monate-Regelung wird nach Ende der Wechselfrist ausgesetzt

Am Montag, 01. Februar 2021 endet die Wechselperiode II der aktuellen Saison 2020/21. Alle bis dahin eingehende Anträge auf Vereinswechsel (Aktive und Jugend) werden gemäß den jeweiligen Bestimmungen der Spiel- und Jugendordnung bearbeitet und die Spielrechte entsprechend erteilt.

Bitte beachten: Im Aktivenbereich (Herren, Frauen, A-Junioren-Jahrgang 2002 und B-Juniorinnen-Jahrgang 2004) muss auch eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung bis spätestens 01. Februar 2021 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online beantragt werden.

Ordnungsänderungen aufgrund Dringlichkeit zum Vereinswechselrecht

Für alle Anträge auf Vereinswechsel, die ab dem 02. Februar 2021 und bis zum 30. Juni 2021 eingehen, hat der wfv-Vorstand eine Ordnungsänderungen beschlossen (siehe hier).

Konkret bedeutet dies, dass für diese Anträge (Eingang zwischen 02. Februar 2021 und 30. Juni 2021) die 6-Monats-Regelung nicht zur Anwendung kommt. Dies gilt sowohl für den Aktiven- wie auch für den Jugendbereich. Das Pflichtspielrecht wird in diesen Fällen grundsätzlich zur nächsten Wechselperiode (ab dem 01. Juli 2021) erteilt. Ausnahme: Wenn die 6-Monats-Frist bereits bis zum 01. Februar 2021 abgelaufen ist, wird weiterhin ein sofortiges Pflichtspielrecht erteilt.

Begründung: Abhängig vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Spielbetriebs wären bei unveränderter Ordnungslage erhebliche Bewegungen auf dem Transfermarkt und damit Wettbewerbsverzerrungen ab dem Zeitpunkt eines absehbaren Re-Starts zu befürchten gewesen, weil sich Spieler ohne Zustimmung des abgebenden Vereins nach Ende der Wechselperiode noch anderen Vereinen hätten anschließen können. Diese drohenden Wettbewerbsverzerrungen sollen mit den nun beschlossenen Ordnungsänderungen vermieden werden.

Für alle Fragen zum Thema Spielberechtigungen steht Ihnen unser Team in der Passstelle gerne zur Verfügung.