Bedeutung der Pandemiestufe 3 | Württembergischer Fußballverband e.V.

Corona-Update

Bedeutung der Pandemiestufe 3

Am Montag, 19. Oktober hat die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport- und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert.

Zwar wurde die grundsätzliche Maximalzahl der Teilnehmer am Trainingsbetrieb auf zehn Personen reduziert. Für den Trainingsbetrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmeregelung, nach der die Mindestzahl überschritten werden darf, wenn dies erforderlich ist. Das bedeutet konkret, dass ein Sportbetrieb wie in den vergangenen Wochen möglich ist – es gibt derzeit keine generellen Einschränkungen für Fußballspiele oder den Trainingsbetrieb und auch kein Kontaktverbot.

 

Allgemeinverfügung der örtlichen Gesundheitsämter

Maßgeblich für unsere Vereine sind jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung die Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort, die sich auch an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können regional unterschiedliche Regelungen gelten, bspw. was eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Sportveranstaltungen angeht.

Grundsätzlich können die örtlichen Gesundheitsbehörden den Sportbetrieb auch über die CoronaVO Sport hinausgehend einschränken oder gar untersagen. Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher jedoch nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt, Stadtverwaltung) und erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Regelungen.

 

Bayrische Vereine im Bezirk Donau/Iller

Hier sind uns aktuell ebenfalls noch keine Änderungen durch das Ausrufen der Pandemiestufe 3 bekannt. Selbstverständlich greifen für die bayrischen Vereine die Verordnungen der Landesregierung Bayern bzw. ebenfalls die Vorgaben der örtlichen Behörden.

 

AHA-Regeln beachten

Ebenso wichtig wie die Einhaltung der behördlichen Vorgaben ist jedoch ein verantwortungsvoller Umgang der Sportler*innen und Zuschauer*innen mit der aktuellen Situation. Bitte halten Sie sich strikt an Abstandsregelungen, reduzieren Sie die Kontakte abseits des Fußballspielens auf das Notwendigste und tragen Sie in geschlossenen Räumlichkeiten einen Mund-Nasen-Schutz.

 

Wir rechnen in den kommenden Tagen mit weiteren, konkreten Informationen und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.