Besonderheiten bei Sonderspielrechten (Zweitspielrechte/Rückversetzungen) in der Jugend
der 30.06. rückt unaufhaltsam näher :-)……..
Aufgrund der Corona-Pandemie war es in den letzten Spieljahren notwendig, über das offizielle Saisonende am 30.06. Spiele durchzuführen.
Dadurch kam es teilweise zu Problemen mit nicht mehr gültigen Sonderspielrechten im Jugendbereich (Zweitspielrechte, Rückversetzungen), da diese systemtechnisch automatisch zum 30.06. beendet werden. Um derartige Probleme in diesem Spieljahr zu vermeiden, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
Dadurch kam es teilweise zu Problemen mit nicht mehr gültigen Sonderspielrechten im Jugendbereich (Zweitspielrechte, Rückversetzungen), da diese systemtechnisch automatisch zum 30.06. beendet werden. Um derartige Probleme in diesem Spieljahr zu vermeiden, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
Sonderspielrechte im Jugendbereich (Zweitspielrechte und Rückversetzungen)
Wie erwähnt, werden alle Sonderspielrechte automatisch systemtechnisch zum 30.06.23 beendet. Eine pauschale Verlängerung von allen Sonderspielrechten ist technisch nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Die Sonderspielrechte müssen daher bei Bedarf von uns (Passstelle) manuell verlängert werden. Sollten offizielle Spiele (Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Aufstiegs- bzw. Relegationsspiele) nach dem 30.06.23 stattfinden, bitten wir Sie, die Vereine dahingehend zu informieren, dass sich die entsprechenden Vereine bzgl. einer Verlängerung eines Sonderspielrechts rechtzeitig direkt mit der wfv-Passstelle in Verbindung setzen. Eine Mail im wfv-Postfach ist hierfür ausreichend (pass@wuerttfv.evpost.de).