Glückwünsche an Fritz Keller | Württembergischer Fußballverband e.V.

DFB-Bundestag

Glückwünsche an Fritz Keller

Der Württembergische Fußballverband hat neun stimmberechtigte Delegierte sowie vier Gäste zum 43. Ordentlichen DFB-Bundestag in Frankfurt/Main am heutigen Freitag entsendet. Während des rund siebenstündigen Programms im Saal Harmonie der Messe Frankfurt stand die Wahl eines neuen DFB-Präsidenten im Mittelpunkt. Die 257 stimmberechtigten Delegierten folgten einstimmig dem Vorschlag der Konferenz der Regional- und Landesverbände sowie der Generalversammlung der DFL und wählten Fritz Keller (Freiburg im Breisgau) zum 13. Präsident in der Geschichte des DFB. Der gesamte Württembergische Fußballverband wünscht Fritz Keller viel Erfolg und Freude im neuen Amt!

 „Ich bin überzeugt davon, dass Fritz Keller durch seine ausgleichende, bodenständige Art genau die richtige Persönlichkeit ist, um den DFB in die Zukunft zu führen und verloren gegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen“, sagt Matthias Schöck, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes.

Folgende Delegierte vertraten die württembergischen Vereine beim DFB-Bundestag: Matthias Schöck (Präsident, Hildrizhausen), Steffen Jäger (Vizepräsident, Oppenweiler), Dr. Florian Bollacher (Vizepräsident, Ludwigsburg), Thomas Gundelsweiler (Vizepräsident, Weilheim/Teck), Rainer Domberg (Schatzmeister, Heidenheim), Harald Müller (Vorsitzender Spielausschuss, Stuttgart), Michael Supper (Vorsitzender Jugendausschuss, Balingen), Margarete Lehmann (Vorsitzende Freizeit & Breitensport, Seitingen-Oberflacht), Thomas Halder (Beisitzer Vorstand, Schwäbisch Gmünd), Manfred Merkle (Vertreter Bezirke im Vorstand, Senden). Als Gäste reisen Angelika Fioranelli-Petersohn (Vorsitzende Ausschuss für Frauen- und Mädchensport, Biberach), Florian Müller-Metge (Vorsitzender Verbandsgericht, Stuttgart), Frank Thumm (Hauptgeschäftsführer, Bietigheim) und Ralf Gabriel (Geschäftsführer, Holzheim) nach Frankfurt/Main.

Vom DFB-Bundestag wurden Matthias Schöck in den DFB-Vorstand und Achim Späth (Heilbronn) zum Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts gewählt. Beide wurden somit in Ihren Ämtern bestätigt. Vom neuen DFB-Präsidium wurden folgende Funktionäre aus Württemberg als Mitglieder in Bundesorgane bzw. Ausschüsse berufen: Dr. Florian Bollacher (Mitglied DFB-Kontrollausschuss), Florian Müller-Metge (Beisitzer DFB-Bundesgericht), Margarete Lehmann (Vorsitzende DFB-Ausschuss Freizeit- und Breitensport), Angelika Fioranelli-Petersohn, Diana Kienle (beide Beisitzerinnen DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchensport).

Neben der Wahl Fritz Kellers zum neuen DFB-Präsidenten wurden weitere wichtige Weichen für den Fußball in Deutschland gestellt:

Neuordnung des DFB-Präsidiums

Aus dem aktuellen DFB-Präsidium sind Eugen Gehlenborg und Dr. Hans-Dieter Drewitz aus Altersgründen ausgeschieden. Auch Dr. Reinhard Rauball und Helmut Hack sind nicht mehr Mitglied des neuen DFB-Präsidiums. Das künftige DFB-Präsidium ist mit 20 Mitgliedern besetzt, darunter fünf Mitglieder mit beratender Stimme und Ehrenpräsident Dr. h.c. Egidius Braun. Ebenso sind diverse Ressortzuständigkeiten weggefallen, das Präsidium soll künftig mehr als Kollegialorgan auftreten. Zudem wurde ein Vergütungs- und Beratungsausschuss ins Leben gerufen und bereits personell besetzt. Dieses Gremium ist künftig zuständig für die Einordnung der Tätigkeiten der Mitglieder des DFB-Präsidiums als Haupt-, Neben- oder Ehrenamt sowie die Festsetzung des Entgelts, der Aufwandsentschädigung beziehungsweise der Vergütung, des Verdienstausfalls und weiterer Sachzuwendungen.

Grundsatzbeschluss zur Bündelung von Wirtschaftsaktivitäten

In der DFB GmbH wurden bereits 2017 die bisherigen Tochtergesellschaften des DFB zusammengeführt, zugleich wurde damit begonnen, wirtschaftliche Aktivitäten stärker zu bündeln. Mit Blick auf Transparenz und Effizienz der Abläufe, Wirksamkeit von Kontrolle und Aufsicht, Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Optimierung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit wird die Neugestaltung der Aufgabenzuordnung im DFB nun weiter vorangetrieben und spätestens bis zum Jahr 2021 abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund haben die Delegierten einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Verbandes künftig unter dem Dach von Tochtergesellschaften wie der DFB GmbH zusammengefasst und dort operativ geführt werden. Bislang im e.V. beheimatete Aufgaben werden auf kommerziell tätige Töchter übertragen. Dazu zählen voraussichtlich der operative Betrieb der Nationalmannschaften, der Pokalwettbewerbe, der 3. Liga, der Frauen-Bundesligen und der Bundesligen der Juniorinnen und Junioren sowie die Entwicklung und der Betrieb der DFB-Akademie.

Aufstiegsregelung und Ausschuss 3. Liga

Nach einer intensiven und anhaltenden Meinungsbildung wurde ein Beschluss zur Aufstiegsregelung aus den Regionalligen in die 3. Liga gefasst. Die Meister der Regionalligen Südwest und West steigen demnach künftig direkt auf, zwei weitere Aufsteiger werden aus den Staffeln Nord, Nordost und Bayern ermittelt. Dabei steigt ein Meister aus diesen drei Staffeln in einem jährlich rotierenden System direkt auf, den vierten Startplatz für die 3. Liga spielen die beiden übrigen Meister in Aufstiegsplayoffs aus. Zudem wurde die Gründung eines Ausschusses 3. Liga beschlossen, der die Interessen der 3. Liga im DFB und nach außen vertreten soll. Kernaufgabe ist die systematische Weiterentwicklung der Liga.

Projekt Zukunft

Nach der Vorstellung durch DFB-Direktor Oliver Bierhoff wurde ein Grundsatzbeschluss zum „Projekt Zukunft“ verabschiedet. Durch das Projekt Zukunft sollen die sportlichen Rahmenbedingungen in Deutschland auf allen Ebenen analysiert und verbessert werden. Ziel ist es, die erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln, um den deutschen Fußball wieder in der Weltspitze zu etablieren. Neben dem Projektteam und den Gremien von DFB und DFL sollen mehr als 250 Fußballexperten aus dem Amateur-, Profi- und Juniorenbereich involviert werden – das Projekt Zukunft soll von der Basis bis zur Spitze gemeinsam gestaltet werden.

Förderung des Frauenfußballs

Den Delegierten lag ein Konzept für die Stärkung und Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfußballs zur Abstimmung zur Beschlussfassung vor. Hier werden im „Projekt Zukunft – weiblich“ konkrete Zielsetzungen und Handlungsfelder festgeschrieben. Dies betrifft die Stärkung der Strukturen, die Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung, die Optimierung der Talent- und Spitzenförderung sowie altersgerechte Angebote für Frauen und Mädchen. Zudem wurde die Einrichtung eines Ausschusses Frauen-Bundesligen beschlossen.

Neuordnung im Schiedsrichterwesen

Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen des Profifußballs wird die sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter in das Hauptamt überführt. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss über die Ausgliederung der Elite-Schiedsrichter in eine eigene Schiedsrichter GmbH wurde beim DFB-Bundestag gefasst. Der DFB-Schiedsrichter-Ausschuss kümmert sich demnach künftig verstärkt um die Themen der Amateure und Schnittstellenthemen, die in beiden Bereichen verankert sind. Dazu gehören unter anderem die Regelauslegung und die Talentförderung.

Einführung einer Futsal-Bundesliga

Die Delegierten haben die Einführung einer Futsal-Bundesliga beschlossen. Dem Antrag entsprechend nimmt die neue Spielklasse ab der Saison 2021/22 den Spielbetrieb auf. Vorgesehen ist folgende Regelung: Für die Auftaktsaison qualifizieren sich jeweils die Meister und Vizemeister der Regionalligen Süd, West, Nord und Nordost sowie der Meister der Regionalliga Südwest. Dazu kommt als zehnter Teilnehmer der Sieger einer Qualifikationsrunde aus dem Vizemeister der Regionalliga Südwest sowie den Drittplatzierten der Regionalligen Süd, West, Nord und Nordost.

Bekenntnis zu Menschenrechten

Im Zuge der Ausrichtung des UEFA-Europameisterschafts-Turniers 2024 hat der DFB unter Einbindung interner wie externer Experten eine Menschenrechtsstrategie entwickelt. Sie fußt auf den bestehenden Aktivitäten des Verbandes insbesondere in den Bereichen gesellschaftliche Verantwortung und Jugendarbeit. Der DFB nimmt demnach als einer der ersten Nationalverbände ein Bekenntnis zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte in seine Satzung auf.