Hygienevorschriften und Coronaverordnung | Württembergischer Fußballverband e.V.

Spielbetrieb

Hygienevorschriften und Coronaverordnung

Bezirksvorsitzender Manfred Merkle und Bezirksspielleiter Günter Stucke weisen alle Vorsitzenden, Abteilungs-, Spiel- und Jugendleiter der Vereine im Fußballbezirk Donau/Iller nochmals ausdrücklich auf die bestehenden Hygienevorschriften hin:

 

Am kommenden Wochenende startet die Saison 2020/2021 mit den Spielen um den AVIA-Bantleon-Bezirkspokal. Anfang September beginnt dann die Meisterschaftsrunde 2020/2021 im Aktivenbereich. Mitte September starten die Jugendmannschaften.

 

In den ersten Freundschafts- und Pokalspielen hat sich in den vergangenen Wochen gezeigt, dass die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zwar zusätzlichen Aufwand bedeutet, aber für die Vereine durchaus machbar ist, wenn man einige Grundregeln beachtet. Bei der Durchführung hat es hier und dort noch etwas „geknirscht“, es wurden aber auch Fehler gemacht oder es wurde nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen.

 

Wir möchten nochmals in aller Deutlichkeit klarstellen: Bei den gesamtem Inhalten des Hygienekonzepts handelt es sich um  staatliche Vorgaben aus der Corona-Verordnung und Corona-Verordnung Sport der Landesregierung Baden-Württemberg. Man mag diese nachvollziehen können oder nicht, sie müssen in jedem Fall eingehalten werden. Ansonsten riskieren Sie als Verein ein Bußgeld durch das Ordnungsamt, im ungünstigsten Fall wird die Sportanlage von Amts wegen geschlossen. Werden die Vorgaben aus der Corona Verordnung wiederholt oder offensichtlich missachtet, zum Beispiel Abstand auf der Auswechselbank, Registrierung aller Zuschauer, etc., riskieren wir, dass wieder ohne Zuschauer gespielt werden muss oder der Spielbetrieb im Fußball gänzlich eingestellt wird.

 

 

Lassen Sie es nicht soweit kommen, sondern:

 

Erstellen Sie ein Hygienekonzept (falls noch nicht geschehen, müsste aber eigentlich auch schon für die Freundschaftsspiele dagewesen sein). Grundlage ist das Muster-Hygienekonzept der Baden-Württembergischen Fußballverbände, das Sie auf Ihre Situation vor Ort anpassen/umschreiben können. Sie finden das Musterkonzept hier.

 

Ebenso haben wir Ihnen eine Präsentation beigefügt, aus der hervorgeht, was Sie als Verein mindestens in ihr Hygienekonzept aufnehmen müssen. Auf unserer Homepage haben wir außerdem Beispiel-Hygienekonzepte von Vereinen veröffentlicht, Sie finden diese hier.

 

Veröffentlichen Sie das Hygienekonzept auf Ihrer Vereins-Homepage und senden Sie das Hygienekonzept eine Woche vor jedem Heimspiel an den Spielgegner. Die Corona Verordnung schreibt eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen vor.

 

Was uns darüber hinaus aufgefallen ist: 

Nehmen Sie auch die Registrierung der Zuschauer und aller Anwesender auf Sportplatz ernst. Jeder Besucher muss ein Formular ausfüllen. Auch dies wurde schon von Ordnungsämtern überprüft.

Desinfizieren Sie die Sanitärräume nach jeder Benutzung und lüften Sie gründlich.

 

Abschließend noch ein Tipp: 

Die Mehrzahl der bisherigen Corona Fälle im Verbandsgebiet hatte ihre Ursache bei Urlaubsrückkehrern. Seien Sie als Verein äußerst vorsichtig, auch wenn der Spieler nicht aus den ausgewiesenen Risikogebieten zurückkommt. Wir empfehlen alle Urlaubsrückkehrer, z.B. aus Kroatien, testen zu lassen und nicht am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen zu lassen, bis das Ergebnis vorliegt.

 

 

Für die Vereine in Bayern gibt es bis heute keine neuen Erkenntnisse. Der Verband ist aber im ständigen Kontakt mit den entsprechenden Stellen in Bayern. Wir hoffen sehr, dass bis zum Beginn der Meisterschaftsspiele im September auch hier unter bestimmten Auflagen Punktspiele ausgetragen werden dürfen.