Wettkampfspielbetrieb ab 19. September in Bayern erlaubt | Württembergischer Fußballverband e.V.

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Wettkampfspielbetrieb ab 19. September in Bayern erlaubt

Es ist vollbracht. Die für alle bayrischen Vereine im wfv so wichtige Erlaubnis für den Punktspielbetrieb wurde von der bayrischen Staatsregierung getroffen.

 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann haben am gestrigen Dienstag im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates mitgeteilt, dass der Wettkampspielbetrieb im bayerischen Amateurfußball mit einer begrenzten Zahl an Zuschauern am 19. September 2020 im Freistaat wieder aufgenommen werden kann. Diese Erlaubnis gilt für Frauen und Männer, Juniorinnen und Junioren.

 

Ab diesem Datum ist der geplante Spielbetrieb gemäß den Rahmenterminkalendern und den Staffelspielplänen wieder möglich. Spielverlegungen auf einen spätern Zeitpunkt oder der Tausch des Heimspielrechts auf die Plätze des württembergischen Gegners entfallen.

 

Die Zuschauer-Obergrenze liegt bei maximal 400 Personen (ohne direkt am Spielbetrieb beteiligte Personen) und orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten der Klubs. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung entsprechender Abstandsregeln und den durch die Vereinen zu erstellenden und bei den Behörden einzureichenden Hygienekonzepte.