Förderung
Zuschussprogramm „Schule und Verein“
Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungsangebote, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind.
Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern sowie Spaß an Bewegung zu vermitteln. Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder und können sich darüber hinaus als Qualitätsanbieter bei Eltern und Schulen präsentieren. Weiter kann die Schule ihre Ganztagsbetreuung um ein sportliches Angebot ergänzen.
Online-Beantragung
- Die Zuschussbeantragung erfolgt ausschließlich über das Internetportal www.meinwlsb.de. Anders eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen kann. Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.
Rahmenbedingungen
- Antragsteller sind der Verein und die Schule
- Zuschussempfänger ist der Verein
- Anzahl der Teilnehmer: An der Maßnahme sollen mindestens acht Kinder/Jugendliche regelmäßig teilnehmen. Davon sollen mindestens zwei Kinder/Jugendliche Schülerinnen und Schüler aus VKL-/VABO-Klassen sein. Zusätzlich sollen die Angebote offen für junge Mitglieder des kooperierenden Sportvereins sein.
- Der Antragszeitraum läuft jeweils vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Schuljahr.
- Für bewilligte Maßnahmen dürfen keine anderen Finanzmittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Bei der Förderlinie Integration ist eine Doppelförderung mit dem Kooperationsprogramm Schule-Verein ausgeschlossen.
- Förderung erlebnispädagogisch orientierter Bewegungs- und Sportangebote
- Es besteht für bewilligte Integrationskooperationen die Möglichkeit, dass kurzfristige bzw. einmalige erlebnispädagogisch orientierte Bewegungs- und Sportangebote zusätzlich einen Betrag in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Schuljahr erhalten. Über das Antrags- und Abrechnungsverfahren werden Sie mit der Bewilligung der integrativen Kooperation informiert.
- Für die Auszahlung des Zuschusses ist ein Kurzbericht/Abrechnungsformular auszufüllen und von Schule und Verein unterschrieben bei der WLSB-Geschäftsstelle einzureichen. Das Abrechnungsformular wird dem Verein mit Bewilligung der Maßnahme übersandt und muss bis 31.07.2021 bei der Geschäftsstelle des WLSB vorliegen.
- Versicherungsschutz: Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen.
Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.