Von der Anmeldung eines Turniers, über die Durchführung bis hin zu Turnieraufsichtsschulung
Für Turniere, die von einem wfv-Verein veranstaltet werden, gelten die Satzung und Ordnungen des wfv, soweit diese, vom Verbandsspielausschuss gemäß § 39a SpO
erlassenen Durchführungsbestimmungen, keine Abweichungen enthalten.
Teilnahmeberechtigt sind Mitgliedsvereine des DFB und seiner Landesverbände sowie der FIFA und deren angeschlossenen Nationalverbände. Gespielt wird nach den aktuellen Fußball- und Futsalregeln, sowie diesen Durchführungsbestimmungen.
Der Veranstalter beantragt das Turnier und ist für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich; § 21 der Rechts- und Verfahrensordnung bleibt unberührt. Turniere sind Veranstaltungen, an denen mindestens fünf Mannschaften beteiligt sind. Für Turniere mit bis zu vier Mannschaften (sog. „Blitzturniere“) braucht es weder einer Turnierbeantragung noch einer geschulten Turnieraufsicht.