Schulungen für Ordnungskräfte zur Gewaltprävention auf Sportplätzen
Unter „sekundärer Gewaltprävention“ versteht man z.B. die Regelungen zur Gestellung von zwei durch Signalwesten gekennzeichneten Ordnungskräften bei Verbands- und Verbandspokalspielen der Herren. Diese Verpflichtung kann im Einzelfall auf Spiele der Reserveteams, der A- und B-Junior*innen sowie der Frauen ausgeweitet werden. In den vergangenen Jahren entwickelte der wfv seine Regelungen für Ordnungskräfte weiter. Der namentlichen Benennung der eingesetzten Personen auf dem Spielberichtsbogen folgte ab der Spielzeit 2014/15 die zusätzliche Pflicht, sich kurz vor Spielbeginn in der Kabine des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin persönlich vorzustellen.
Die Wirksamkeit der Verpflichtung zur Gestellung von Ordnern setzt natürlich voraus, dass diese geschult werden, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, aber auch um die Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten zu erkennen. Zum Maßnahmenpaket zählte deshalb auch die Fortsetzung der dezentralen Schulungsreihe mit dem langjährigen wfv-Kooperationspartner ZKV Kampus, unter Leitung von Rebekka Henrich. Themen sind dabei Deeskalationsstrategien, Konfliktminderungs- und Konfliktlösungsmöglichkeiten sowie anlassbezogene Kommunikation. Übrigens: Deeskalationstrainings gibt es auch für Schiedsrichter*innen, die oftmals durch fehlendes Wissen in Konfliktsituationen verwickelt sind.
Mit einem gewissen Stolz darf der wfv feststellen, dass die Gestellung von Ordnern beispielgebend für andere Landesverbände gewesen und deshalb auch Bestandteil des DFB-Gewaltpräventionskonzepts „Fair ist mehr“ geworden ist.