Auszug aus der Jugendordnung §16:
5. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) der Regionenstaffel oder einer in einer niedrigeren Spielklasse spielenden Mannschaft sind Spieler des Vereins für das nächste Pflichtspiel (Meisterschaft und Po kal), längstens für zwei Tage, solcher Mannschaften ihres Vereins, die in Konkurrenz in niedrigeren Klassen spielen, nicht teilnahmeberechtigt.
6. Nach dem letzten Meisterschaftsspiel der laufenden Spielrunde einer höhe ren Mannschaft ihres Vereins (Regionenstaffel oder niedrigere Spielklassen) können Spieler dieser Mannschaft nur dann in Mannschaften ihres Vereins, sie an keinem Meisterschaftsspiel der letzten vier Spieltage der höheren Mannschaft mitgewirkt haben. Die Nrn. 3 bis 5 gelten nur für die jeweilige Saison. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nur auf Einspruch eines Betroffenen oder auf Antrag eines Beauftragten des Verbandsvorstandes für die Sportrechtsprechung verfolgt. Ein solcher Einspruch ist gebührenfrei, je doch kostenpflichtig.
Das ist eine klassische Regelung aus der Spielordnung vieler Fußballverbände (oft unter dem Begriff „Festspielen“ bekannt), um die Wettbewerbsverzerrung in unteren Ligen zu verhindern. Es soll verhindert werden, dass Profi- oder Erstmannschaftskader künstlich die Reserve verstärken, um wichtige Punkte zu erzwingen.
Die Definition: Wer gilt als „Spieler der höheren Mannschaft“?
Ein Spieler wird für die untere Mannschaft „gesperrt“ bzw. gilt als „hochgespielt“, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
Zeitraum: Die letzten vier Pflichtspiele (Liga und Pokal) der ersten/höheren Mannschaft im Aufgebot-
Einsatzintensität: Er stand in diesen vier Spielen mindestens zweimal in der Startelf.
Alter: Das Alter spielt keine Rolle (auch U19-Spieler, die oben fest integriert sind, fallen darunter).
Die Regel verbietet nicht den Einsatz dieser Spieler komplett, sondern setzt eine Obergrenze!