Staffeleinteilung (Spielbetrieb + Staffelleiter)

Allgemeine Fragen

Fragen der Teilnahmeberechtigun

§16 (Auszug aus Jugendordnung / Juli 2024 Seite 169 und 170)

  1. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) der Regionenstaffel oder einer in einer niedrigeren Spielklasse spielenden Mannschaft sind Spieler des Vereins für das nächste Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal), längstens für zwei Tage, solcher Mannschaften ihres Vereins, die in Konkurrenz in niedrigeren Klassen spielen, nicht teilnahmeberechtigt.
  2. Nach dem letzten Meisterschaftsspiel der laufenden Spielrunde einer höheren Mannschaft ihres Vereins (Regionenstaffel oder niedrigere Spielklassen) können Spieler dieser Mannschaft nur dann in Mannschaften ihres Vereins, die in Konkurrenz in niedrigeren Klassen spielen, eingesetzt werden, wenn sie an keinem Meisterschaftsspiel der letzten vier Spieltage der höheren Mannschaft mitgewirkt haben. Die Nrn. 3 bis 5 gelten nur für die jeweilige Saison. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nur auf Einspruch eines Betroffenen oder auf Antrag eines Beauftragten des Verbandsvorstandes für die Sportrechtsprechung verfolgt. Ein solcher Einspruch ist gebührenfrei, jedoch kostenpflichtig.
  3. Die Bestimmungen über die Spielmanipulation (vgl. § 16 der Rechts- und Verfahrensordnung) bleiben unberührt.

Spielmanipulation

§16 (Auszug aus Rechts- und Verfahrensordnung / Juli 2024 Seite 124/125)

  1. Wegen eines Vergehens der Spielmanipulation gemäß § 77 ist zu bestrafen,
  2. wer es, insbesondere als Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionsträger unternimmt, auf den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Fußballspiels und/oder den sportlichen Wettbewerb durch wissentlich falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen. Dazu gehört auch das Versprechen, Gewähren oder Fordern von Prämien (auch Siegprämien), um von dritter Seite Einfluss auf den Spielausgang zu nehmen. Dies gilt nicht für Spieler, die beim Spiel oder im Zusammenhang mit diesem durch Verletzung einer Fußballregel ausschließlich einen spielbezogenen sportlichen Vorteil anstreben; die Möglichkeit der Bestrafung als unsportliches Verhalten gemäß § 76 bleibt insoweit unberührt.
  3. wer in sonstiger Weise versucht, sportwidrig Einfluss auf den Spielausgang zu nehmen, z.B. durch den Einsatz von drei oder mehr Spielern einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft in Konkurrenz in der offenkundigen Absicht, sich einen sportwidrigen Vorteil zu verschaffen. Anzurechnen sind dabei die Spieler, die in den vier unmittelbar vorangegangenen Pflichtspielen (Meisterschaft und Pokal) der höheren Mannschaft mindestens zweimal von Beginn an zum Einsatz gekommen sind, und zwar ungeachtet ihres Alters und der jeweiligen Spieldauer.
  4. Spielmanipulation wird nur auf Einspruch eines Betroffenen oder des Beauftragten des Verbandsvorstandes für die Sportrechtsprechung verfolgt. Der Einspruch ist gebührenfrei, jedoch kostenpflichtig (§ 15, §§ 12 und 13 Finanzordnung). Erweist sich der Einspruch gemäß § 16 Nr. 1 Buchst. b) als begründet, ist das Spiel dem einspruchsführenden Verein mit 3:0 als gewonnen, dem Gegner entsprechend als verloren zu werten.

Auszug aus der Jugendordnung §16:

5. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel (Meisterschaft und Pokal) der Regionenstaffel oder einer in einer niedrigeren Spielklasse spielenden Mannschaft sind Spieler des Vereins für das nächste Pflichtspiel (Meisterschaft und Po kal), längstens für zwei Tage, solcher Mannschaften ihres Vereins, die in Konkurrenz in niedrigeren Klassen spielen, nicht teilnahmeberechtigt.

6. Nach dem letzten Meisterschaftsspiel der laufenden Spielrunde einer höhe ren Mannschaft ihres Vereins (Regionenstaffel oder niedrigere Spielklassen) können Spieler dieser Mannschaft nur dann in Mannschaften ihres Vereins, sie an keinem Meisterschaftsspiel der letzten vier Spieltage der höheren Mannschaft mitgewirkt haben. Die Nrn. 3 bis 5 gelten nur für die jeweilige Saison. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nur auf Einspruch eines Betroffenen oder auf Antrag eines Beauftragten des Verbandsvorstandes für die Sportrechtsprechung verfolgt. Ein solcher Einspruch ist gebührenfrei, je doch kostenpflichtig.

Das ist eine klassische Regelung aus der Spielordnung vieler Fußballverbände (oft unter dem Begriff „Festspielen“ bekannt), um die Wettbewerbsverzerrung in unteren Ligen zu verhindern. Es soll verhindert werden, dass Profi- oder Erstmannschaftskader künstlich die Reserve verstärken, um wichtige Punkte zu erzwingen.

Die Definition: Wer gilt als „Spieler der höheren Mannschaft“?
Ein Spieler wird für die untere Mannschaft „gesperrt“ bzw. gilt als „hochgespielt“, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
Zeitraum: Die letzten vier Pflichtspiele (Liga und Pokal) der ersten/höheren Mannschaft im Aufgebot-
Einsatzintensität: Er stand in diesen vier Spielen mindestens zweimal in der Startelf.
Alter: Das Alter spielt keine Rolle (auch U19-Spieler, die oben fest integriert sind, fallen darunter).

Die Regel verbietet nicht den Einsatz dieser Spieler komplett, sondern setzt eine Obergrenze!

Auf Bezirksebene sowie den Regionenstaffeln dürfen Auswechselspieler beliebig ein- und ausgewechselt werden. In allen Altersklassen sind auf dem Spielbericht die Namen der Auswechselspieler aufzuführen. Diese nehmen an der Kontrolle der Spielberechtigung teil; sie gehören zur Mannschaft und unterliegen der Machtbefugnis des SR.

Link zu den Durchführungsbestimmungen 2025/26

Jugendliche dürfen am selben Tag nur in einem Spiel bzw. Turnier und in einer Mannschaft ihres Vereins eingesetzt werden. Als Jugendlicher gilt, wer noch ein Spielrecht für eine Jugendmannschaft besitzt.

Spielverlegungen sind in der Regel über einen Online-Spielverlegungsantrag zu stellen (am besten im Vorfeld schon mit dem Spielgegner einigen).

Spielabsagen sind ausschließlich über das el. Postfach an den zuständigen Staffelleiter zu senden.

Spielverlegungen am letzten Spieltag einer Staffel sind generell nicht zulässig.

In Fällen, wo es nicht mehr um einen Auf- oder Abstieg geht, kann der zuständige Staffelleiter in Ausnahmefällen einer Spielverlegung. zustimmen!

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