Der Bezirksjugendausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Jugendarbeit innerhalb des Bezirks zuständig. Die Aufgaben sind in einem Geschäftsverteilungsplan den einzelnen Mitgliedern des Bezirksjugendausschusses zuzuordnen. Die Übertragung von mehreren inhaltlich ähnlichen Aufgaben auf dasselbe Mitglied des Bezirksjugendausschusses oder eine Aufteilung von einzelnen oder mehreren Aufgaben auf mehrere Mitglieder ist zulässig.