Die Trainer B- als auch die Trainer C-Lizenz sind mit dem Datum des Erwerbs jeweils für drei Jahre gültig. Zur Verlängerung der Lizenz müssen insgesamt 20 Lerneinheiten nachgewiesen werden.
Hinweis: Die wfv-Fortbildungen dienen nicht zur Verlängerung der B+ Lizenz. Diese kann ausschließlich direkt beim DFB verlängert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des DFB.
Wie kann ich meine Lizenz verlängern?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die erforderlichen 20 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung zu erwerben: zentral oder dezentral. Wir beschreiben beide Möglichkeiten auf dieser Seite.
Wie lange verlängert sich meine Lizenz?
Mit Datum des Erwerbs ist ihre Lizenz für drei Jahre zum Jahresende gültig. Pro Verlängerungszeitraum (drei Jahre) können nicht mehr als die erforderlichen 20 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung anerkannt werden (eine Lizenz kann also nicht um sechs Jahre verlängert werden, indem 40 Lerneinheiten erworben werden). Daher empfiehlt es sich, die Lizenzverlängerung immer in dem Jahr abzuschließen, in dem die Lizenz ausläuft.
Kann meine Lizenz verfallen, wenn ich sie nicht rechtzeitig verlängere?
Nein. Eine Lizenz ist ungültig, wenn sie nicht rechtzeitig verlängert wurde, verfällt aber nicht. Wird die Lizenzverlängerung nach Ablauf des vorgesehenen Verlängerungszeitraums gemacht, müssen die entsprechenden Fortbildungen auch für die Zeiten der Ungültigkeit der Lizenz, höchstens aber Fortbildung im Umfang von 80 Lerneinheiten, nachgewiesen werden.
Hinweise zur Anmeldung
Die Anmeldung für alle Lehrgänge erfolgt online über unseren Veranstaltungskalender im DFBnet (zentrale oder dezentrale Termine). Sollten bereits alle Plätze für einen Termin belegt sein, können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen, indem Sie das Anmeldeformular (PDF) ausfüllen und uns zukommen lassen (mit dem Vermerk Warteliste per Post oder Mail an m.hanemann@wuerttfv.de).
Stornoregelung
Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Lehrgangstitels, des Datums und der Lehrgangsnummer schriftlich per Mail an den zuständigen Mitarbeiter oder an info@wuerttfv.de erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim wfv.
Tritt der*die Teilnehmer*in von der Buchung zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an (unabhängig vom Grund der Absage), erhebt der wfv Stornogebühren. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Absagetermin. Die Rücktrittspauschalen bei zentralen Lehrgängen an der Landessportschule Ruit und für Seminare betragen pro Person:
Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn und nach Erhalt der Einladung fallen pauschal 20 € Stornogebühren an.
Ab drei Wochen bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn fallen 50 % der Lehrgangsgebühren an.
Ab einer Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei unentschuldigtem Fehlen fallen 100 % der Lehrgangsgebühren an.
Bei krankheitsbedingten Ausfällen kann eine Krankmeldung/ärztliches Attest vorgelegt werden. In diesem Fall erheben wir pauschal 20 € Stornogebühren.
Erklärvideo: allgemeine Informationen zur Lizenzverlängerung
Mit der Teilnahme an einem dreitägigen Fortbildungslehrgang in der Landessportschule Ruit verlängert sich ihre Lizenz automatisch. Die Teilnahme sollte optimalerweise in dem Jahr stattfinden, in welchem ihre Lizenz ausläuft.
Unsere angebotenen Fortbildungen decken verschiedene Themen sowie unterschiedliche Altersbereiche ab. Relativ neu ist für viele Lizenzinhaber der Fortbildungslehrgang „Trainerkongress“.
Was ist ein „Trainerkongress“?
Im Rahmen des Formates „Trainerkongress“ werden verschiedene Workshops, z.B. zum ballorientierten Spiel in Theorie und Praxis, angeboten. Neben vielen Anregungen für die praktische Arbeit soll das Format die Möglichkeit eines fachlichen Erfahrungsaustausches unter Einbeziehung der teilnehmenden Trainer bieten und aktuelle Themen beleuchten. Einen kurzen Eindruck von unserem ersten Trainerkongresses 2018 gibt´s hier (zum Video).
Hinweis: für alle dreitägigen Fortbildungen können Sie bei ihrem Arbeitgeber Bildungszeit beantragen. Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie hier.
Um Ihre Lizenz über den dezentralen Weg zu verlängern, müssen Sie innerhalb des Verlängerungszeitraums vier Kurzschulungen á 5 Lerneinheiten absolvieren. Die Schulungen finden in der Regel im Frühjahr als auch im Herbst in den Bezirken statt.
Es gibt im Verlaufe des Jahres in Module unterteilt verschiedene Kurzschulungsthemen, z.B. Modul 4: Jugend + Erwachsenenfußball. Die Themen werden von unseren Verbandssportlehrern gemeinsam mit unserem wfv-Lehrteam erarbeitet und in unseren Bezirken geschult. Jedes Thema wird in jedem Bezirk an mindestens einem Termin angeboten. Zur Lizenzverlängerung kann je Thema nur eine Veranstaltung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden:
Ja. Ihre Lizenz ist ungültig, verfällt aber nicht. Wird die Lizenzverlängerung nach Ablauf des vorgesehenen Verlängerungszeitraums gemacht, müssen die entsprechenden Fortbildungen auch für die Zeiten der Ungültigkeit der Lizenz, höchstens aber 80 LE Fortbildung nachgewiesen werden.
Sie können sich für unsere Lehrgänge online über unseren Veranstaltungskalender anmelden.
Warteliste: für den Fall, dass ihr gewünschter Lehrgang ausgebucht ist, können Sie sich mit dem Anmeldeformular der Warteliste hinzufügen lassen. Bitte schicken Sie dies per Mail an: m.hanemann@wuerttfv.de. Sollten Sie auf Grund von eingehenden Absagen nachrücken, bekommen Sie selbstverständlich von uns Bescheid.
Ja.
Bildungszeitgesetz: Beschäftigte in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes: alle Beschäftigte über 16 Jahre, die in Baden Württemberg in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen, können für Lizenz-Ausbildungsseminare sowie Lizenz-Fortbildungsseminare mit dem Profil Kinder/Jugendliche eine Freistellung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ehrenamtlich in der Kinder- bzw. Jugendarbeit tätig sind.
Ja. Jeder Verein kann für alle lizenzierten Trainer beim Württembergischen Landessportbund einen jährlichen Übungsleiter-Zuschuss beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter www.wlsb.de oder telefonisch unter 0711 28077-100.
Nein, für die B+ Lizenz gibt es extra Fortbildungsangebote des DFB.