Schiedsrichter

Aufwandsentschädigungen für Unparteiische steigen ab 2024/25

Die drei baden-württembergischen Fußballverbände haben beschlossen, zur kommenden Spielzeit 2024/25 die Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zu erhöhen. Die Steigerungen unterscheiden sich in den verschiedenen Spielklassen und liegen im Durchschnitt bei 18 Prozent gegenüber den letzten Anpassungen zur Saison 2019/20. Eine Übersicht der neuen Sätze finden Sie hier.

Nachdem sich der allgemeine Verbraucher-Preisindex zwischen Juli 2019 und Oktober 2023 um ca. 17 Prozent erhöht hat, bestand Handlungsbedarf. Die geänderten Aufwandsentschädigungen sind aber auch als Zeichen der Wertschätzung an die Unparteiischen zu sehen, die unter teils herausfordernden Bedingungen einen geordneten Spielbetrieb erst ermöglichen. Zugleich halten sich die Anpassungen in einem Rahmen, der die Vereine, die in gleicher Weise von der allgemeinen Preisentwicklung betroffen sind, nicht überfordert.

Weiterhin haben der Badische, der Südbadische und der Württembergische Fußballverband beschlossen, künftig im dreijährigen Rhythmus zu prüfen, ob angesichts der allgemeinen Preisentwicklung oder vor dem Hintergrund sonstiger Entwicklungen eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen angezeigt ist.

Mit den einheitlichen Beschlüssen der drei Verbände gelten weiterhin für alle Fußballvereine in Baden-Württemberg gleiche Bedingungen. Im bundesweiten Vergleich liegt die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter damit im obersten Bereich.

Verbands-Schiedsrichterobmann Volker Stellmach: „Wir sind mit der Anpassung der Spesensätze sehr zufrieden und sehen dies auch als klares Zeichen an unsere Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, dass deren Leistungen und Einsatz anerkannt werden.

Es ist nach wie vor nicht selbstverständlich, Woche für Woche Spiele im Amateurbereich zu leiten. Zu diesem Engagement gehören regelmäßige Schulungen, aber auch eine echte Liebe zum Fußball. Unsere Aufgabe ist es, für dieses ehrenamtliche Engagement entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Dass wir dies in Baden-Württemberg so gemeinsam beschließen konnten, ist ein wichtiges Signal der Geschlossenheit.“

Kontakt

Volker Stellmach
Verbandsschiedsrichterobmann

Tel: 07907/943588

E-Mail: mail@volker-stellmach.de