Gewaltprävention beim wfv

Der wfv setzt sich bereits seit über zwei Jahrzehnten mit dem Thema Gewaltprävention auseinander. In Anlehnung an das DFB-Gewaltpräventionskonzept wurden seither und werden auch weiterhin viele Maßnahmen entwickelt und durchgeführt, um Gewalt (und Diskriminierung, als eine Form der verbalen Gewalt) auf Sportplätzen mit einem ganzheitlichen Konzept entgegenzuwirken. Die Präventionsarbeit ist fest in den Satzungen und Ordnungen des wfv verankert. Als Gremium wurde die Kommission „wfv für Toleranz und Fairness – gegen Gewalt“ gebildet, die bis heute besteht. Alle Maßnahmen werdem in einem Konzept gebündelt: WIR ALLE – gegen Gewalt und Diskriminierung.

Das wfv-Gewaltpräventionskonzept "WIR ALLE"

Alle Maßnahmen der Gewaltprävention sind in einem ganzheitlichen Konzept gebündelt. Es wird unterschieden zwischen den Grundlagen der Gewaltprävention (Verbindliche Verankerung) und folgenden drei Ebenen:

  1. Fairplay fördern (Primärprävention)
  2. Gewalt im Fußball früherkennen und entgegenwirken (Sekundärptävention)
  3. Gewaltvorfälle bearbeiten (Tertiärprävention)

Alle Maßnahmen werden mit den WIR ALLE-Leitgedanken verknüpft, die durch die Kommission „wfv für Toleranz & Fairness – gegen Gewalt“ entwickelt wurden. Mehr Informationen zu dem WIR ALLE-Konzept gibt´s hier. Die konkreten Präventions-Maßnahmen stellen wir im Folgenden vor.

WIR ALLE

WIR ALLE – Klare Kante gegen Gewalt! Zu Beginn der Kampagne erhielt jeder wfv-Verein zwei Werte-Plakate mit sechs Leitsätzen für Fairness und Toleranz – gegen Gewalt. Mehr erfahren.

Ansprechpartner

© wfv
Philipp Martens
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0170/37690-50

E-Mail: p.martens@wuerttfv.de

Maßnahmen der Gewaltprävention

Aburteilung durch die Sportgerichtsbarkeit

Die zuständigen Sportgerichte üben die Strafgewalt über Spieler*innen, Trainer*innen, Teams und Vereine aus. Es kommen folgende Strafen gemäß Rechts- und Verfahrungsordnung in Betracht:

  • Sperren und Geldstrafen
  • Platzsperre
  • Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Antrag auf Ausschluss
  • Weisungen zu Gewaltpräventionsmaßnahmen

Sicherheitskonzept für Vereine – Spiele mit erhöhtem Risiko

DFB und wfv verfolgen insbesondere in den oberen Ligen ein Sicherheitskonzept, welches hauptsächlich auf die Fan-Gruppierungen einwirken und insbesondere bei Risikospielen das Konfliktpotential senken soll. Vereine können darüber hinaus durch Auflagen dazu verpflichtet werden, z.B. Ordnungskräfte der Gäste oder gewerbliche Ordnungskräfte zu stellen oder eine Fantrennung einzurichten.

Gestellung von Ordnungskräften (§ 36a)

Seit dem ersten Amateurfußballspiel sind Ordnungskräfte auf den wfv-Fußballplätzen im Einsatz. Seit der Saison 14/15 sind diese durch gut erkennbare Westen auch deutlich zu sehen. Das Tragen der Westen ist seither verpflichtend. Bei Verbands- und Verbandspokalspielen sind vom Platzverein mindestens zwei durch Signalwesten gekennzeichnete und vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen namentlich zu benennende Ordnungskräfte zu stellen. Diese sind verpflichtet, sich bis spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn bei der Spielleitung unaufgefordert vorzustellen.

Handshake vor dem Spiel

Seit 2009 ist der Handshake vor dem Spiel aller auf dem Feld stehender Parteien Gang und Gäbe, aber nicht selbstverständlich.

Fair bleiben, liebe Eltern

Mit dieser Aktion, die vom DFB entwickelt wurde, sollen auch Beteiligte außerhalb des Fußballplatzes für ein faires Verhalten sensibilisiert werden. Diese Aktion richtet sich vor allem an Erziehungsberechtigte am Spielfeldrand im Kinderfußball. Zum Saisonstart 2019 verteilten die Kinder unmittelbar vor Spiel-/Turnierbeginn grüne Karten an Ihre Eltern, die auf elementares Verhalten während des Spieles hinweisen. Seitdem wird diese Aktion im Rahmen des Fair-Play-Tage jede Saison wiederholt. Mehr Infos.

BLEIB FAIR – Fairplay-Auszeichnungen (Monats-/ Jahressieger*in)

Prämierung BLEIB FAIR-Monats- und Jahressieger*in: In der ersten Woche eines jeden Monats werden die herausragenden Meldungen auf der wfv-Homepage vorgestellt. Dann sind alle Fußballinteressierten aufgefordert, unter den vorliegenden Meldungen ihren Favoriten auszuwählen, wobei alle eingehenden Meldungen mit kleinen Sachpreisen ausgezeichnet werden. Mehr Infos.

FairPlayLiga im Kinderfußball

Bei den Bambini & F-Jugendlichen werden keine Meisterschaftsrunden ausgetragen. Stattdessen finden bei den U7- bis U9-Jährigen Kinderspieltage statt. Die drei Ziele: Spielfreude entfachen, Selbstvertrauen geben und Spielkompetenz entwickeln. Der zentrale Gedanke hinter den Kinderspieltagen ist der, dass alle Kinder dieselbe Spielzeit bekommen, sich auf Augenhöhe gegen Gleichstarke austoben und die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt gestellt wird. Das Markenzeichen der FairPlayLiga sind drei einfache Regeln, die die geltenden Fußballregeln ergänzen. Mehr Infos.

Blaue Karte – Vereinsworkshop zum Wertemanagement

Im April 2014 wurde die Aktion Blaue Karte „Bleib Fair“ ins Leben gerufen. Seither können Vereine und ihre Teams auf Grundlage dieser Aktion an einem Workshop zur Erarbeitung eines Werteleitbildes teilnehmen.

Projekt „Zusammenhalt im Sport“ (ZiS) zur Anti-Diskriminierung

Das Projekt „Zusammenhalt im Sport in Baden-Württemberg“(ZiS) unterstützt Sportvereine und -verbände darin, sich aktiv zu demokratischen Prozessen zu bekennen und diese nach außen sichtbar zu machen, sich gegen menschenfeindliche Ideologien zu positionieren und Vereinsstrukturen partizipativ zu gestalten. Das Projekt ist Teil des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) und wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert. Im Sport wird das Projekt in Baden-Württemberg vom Landessportverband Baden-Württemberg in Kooperation mit den drei Sportbünden (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) umgesetzt. Federführend liegt die Umsetzung für Baden-Württemberg bei der Projektleiterin Johanna Kramer c/o WLSB / ZiS Projektteam. Mehr Infos.

Ziele:

  • Demokratische Prozesse im Verein stärken
  • Vorbildrolle des Sports und der Vereine fördern
  • Vereine und Verbände im Umgang mit antidemokratischen und extremistischen Einstellungen unterstützen
  • Präventions- & Interventionsarbeit leisten

Anlaufstelle bei Gewalt-/Diskriminierungsvorfällen

Die Anlaufstelle ist für alle da, die einen Diskriminierungs- oder Gewaltvorfall auf und neben dem Fußballplatz melden wollen. Die wfv-Mitarbeitende in der Anlaufstelle sammeln alle Vorfälle und koordinieren deren Bearbeitung. In einer Taskforce aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen wfv-Mitarbeitenden werden die Fälle aufgearbeitet,  Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen zur Gewaltprävention bzw. Anti-Diskriminierung auferlegt.

Spiele mit erhöhtem Risiko – Platzaufsicht (SpO § 36a)

In Sonderfällen, bspw. bei Derbys mit Konfliktpotential, werden wfv-Mitarbeitende beauftragt eine Spielaufsicht zu übernehmen. Konflikte werden durch deren Präsenz größtenteils unterbunden. Im Konfliktfall bringen diese Personen alle Vorfälle zur Anzeige und sorgen somit für eine möglichst lückenlose Aufklärung. Die wfv-Mitarbeitende werden im Sinne der Konfliktreduzierung im Vorfeld bei den Vereinen angekündigt und stellen sich vor Spielbeginn den beteiligten Teams persönlich vor (siehe Handlungsanweisung).

Individuelle Zeitstrafe (im Jugendbereich) & Spielunterbrechung

Sofern Spielende oder auch Teams durch ein aggressives Verhalten auffällig werden, hat die Spielleitung die Möglichkeit individuelle Zeitstrafen (5 Minuten im Jugendbereich, § 30 Nr. 1 JugO) für Spieler*innen oder, sofern das ganze Team auffällt, kurze Spielunterbrechungen durchzusetzen, um die aggressive Stimmung abklingen zu lassen. Diese Regelung wird bislang weitestgehend im Jugendbereich angewandt, könnte aber auch vermehrt im Aktivenbereich zum Tragen kommen.

STOPP – Fünf Minuten Pause!

Ab der Spielzeit 2023/24 dürfen wfv-Schiedsrichter*innen  ein zusätzliches Instrument der Deeskalation und Gewaltprävention nutzen. Bei wiederholt aggressivem Verhalten einer oder mehrerer Personen auf dem Sportgelände kann die erste (fünfminütige) STOPP-Spielpause einsetzen, um die Gemüter zu beruhigen. Legen dieselben oder auch andere Personen nach Wiederaufnahme des Spiels erneut aggressives Verhalten an den Tag, kann eine zweite Spielpause und zeitgleich „letzte Warnung“ durch die Spielleitung ausgerufen werden. Sollten sich die Gemüter nach wie vor nicht beruhigen und es kommt zu anhaltend aggressivem Verhalten, darf die Spielleitung die Partie abbrechen.

Coolnessworkshop (freiwillig)

In Kooperation mit ZKV Kampus bietet der wfv sogenannte Coolnessworkshops auf freiwilliger Basis für Vereine an, deren Spielende leicht auf Provokationen auf dem Fußballplatz reagieren. Ziel ist es Teams bzw. Spielenden Lösungsmöglichkeiten bei einem drohenden Konflikt aufzuzeigen. Jeder Verein kann gegen Entgelt ein Workshop für sein Team / seine Teams in Anspruch nehmen. Weitere Infos zu den Coolnessworkshops gibt´s hier.

Schulungen für Ordnungskräfte

Seit dem ersten Amateurfußballspiel sind Ordnungskräfte auf den wfv-Fußballplätzen im Einsatz. Seit der Saison 14/15 sind diese durch gut erkennbare Westen auch deutlich zu sehen. Das Tragen der Westen ist seither verpflichtend. Von da an setzt sich der wfv auch für deren Qualifizierung ein. U.a. im Schulungsvideo der BW-Landesverbände und dem DFB Online-Seminar werden den Ordnungskräften u.a. die rechtlichen Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

SR-Deeskalationstraining

Regelmäßig werden Deeskalationstrainings für SR angeboten. Diese Trainings sollen SR auf Konfliktsituationen und deren Lösung vorbereiten. Das Angebot wird durchgeführt von Referenten der Sozialberatung Stuttgart e.V..

Captains only

Bei der EURO2024 durchgeführt. Beim wfv in der Saison 24/25 eingeführt. Für alle Beteiligten gilt die Anweisung, dass sich nur der/die Team-Kapitän*in an den/die Unparteiischen wenden darf, um eine Entscheidung erklärt zu bekommen. Die Spielführer*innen sind zudem dafür verantwortlich, dass die Regeln des Respekts auch von den Teammitgliedern eingehalten werden, dass Abstand gehalten wird und die Unparteiischen nicht bedrängt werden. Wer die Rolle des Kapitäns/der Kapitänin ignoriert, beim Schiri reklamiert oder sich respektlos verhält, wird verwarnt.

Verbandsausschlussverfahren/Entzug der Zulassung zum Spielbetrieb

In Fällen brutaler Gewalt droht ein Verbandsausschlussverfahren i.d.R. für Spielende, die durch ihre Gewalttat schwerwiegende Verletzungen beim Opfer verursacht haben. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft das zweithöchste Gremium, der wfv-Beirat. In den meisten Fällen sind das Vorfälle bei Einzelpersonen, welche mit einer mehrjährigen Sperrstrafe einhergehen. Aber auch Teams kann die Zulassung zum Spielbetrieb gemäß § 40a wfv-SpO entzogen werden. Die Wiederaufnahme im Spielbetrieb ist mit strengen Auflagen verbunden, die individuell auferlegt werden.

Einzelgespräche nach Rückfällen

Sollten Einzelpersonen bereits an einer Gewaltpräventionsmaßnahme teilgenommen haben und erneut in einem Gewaltvorfall verwickelt worden sein, erfolgt ein allerletztes Einzelgespräch im Rahmen des Konfliktmanagements bevor bei wiederholter Auffälligkeit der Verbandsausschluss droht.

Runder Tisch

Runde Tische dienen der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen nach Abschluss des Sportgerichtsverfahrens. In einem neutralen / extern moderierten Format kann mit den unmittelbar Beteiligten (Vereine, Spielende, Trainierende, Offizielle, Zuschauenden usw.) sowie den Bezirks-/Verbandsverantwortlichen der Vorfall aufgearbeitet werden. Ziel ist ein konfliktlösender Dialog zwischen allen Parteien.

Verfolgung aller Gewalt- & Diskriminierungsvorfälle durch die wfv-Anlaufstelle

Alle gemeldeten Gewalt- und Diskriminierungs-vorfälle, werden von der installierten Anlaufstelle verfolgt, aufgearbeitet und statistisch festgehalten. Die Sportgerichtsbarkeit fällt die Urteile über alle gemeldeten Vorfälle. Der Verbandsspielausschuss kann die im Vorfall verwickleten Parteien ggf. zu einer sinnvollen Gewaltpräventionsmaßnahme verpflichten. Die Voraussetzungen dafür liefern die Paragraphen der Spielordnung (§ 40a) und der Rechts- und Verfahrensordnung (§ 67, 79, 81-84, 92, 95, 97).

Coolnessworkshops & Einzelgespräche nach Vorfall bzw. Rückfällen

Adäquat zu den Coolnessworkshops auf freiwilliger Basis gibt es auch Gewaltpräventionsmaßnahme für Einzelpersonen, die aufgrund eines Gewaltvorfalls dazu verpflichtet wurden. Im Gruppenseminar oder auch in Einzelgesprächen (i.d.R. bei wiederholtem Vorfall) werden Konsequenzen des Handelns und praxisnahe Lösungsstrategien aufgezeigt, um weitere Konfliktsituationen bewusst, frühzeitig verhindern zu können. Die Basis für eine verpflichtende Teilnahme beim wfv bildet entweder ein Sportgerichtsurteil (Weisung) oder ein Beschluss des Verbandsspielausschusses. Weitere Infos zu den Coolnessworkshops gibt´s hier.

Vorsperre

Einzelpersonen und Teams können gemäß §26 Nr. 1 wfv-RuVO kurzfristig, vor Abschluss des Sportgerichtsverfahrens, vorgesperrt werden.

Konzept

Einen Überblick darüber was der wfv alles zur Gewaltprävention beiträgt, liefert die entsprechende interaktive Prezi-Präsentation.

Meilensteine in der Gewaltprävention

2001 | Start Kampagne „wfv für Toleranz und Fairness – gegen Gewalt“

Seit 2003 | Mediatorenausbildung in Kooperation mit dem LKA BW & Uni Stuttgart (Mediationen zw. Konfliktparteien). 23 wfv-Mediatoren wurden geschult.

Seit 2009 | Einführung präventiver Maßnahmen bei Amateurfußballspielen (Handshake, Technische Zone, verbindlich zu tragende Platzordnerwesten)

Seit 2010 | BLEIB FAIR Kampagne – Erfassung des Fairplay Monats- & Jahressiegs für besonders faire Handlungen auf dem Fußballplatz

Seit 2011 | Kooperation mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, u.a. in Persona: Dr. Thaya Vester. Daraus ergingen mehrere Studien u.a. die letzte Studie 2019: „Zielscheibe Schiedsrichter – immer noch!?“

Seit 2012 | Kommission „wfv für Toleranz & Fairness – gegen Gewalt“

Seit 2012 | wfv-Vereinskampagne „Fußball hat viele Gesichter“ (Blaue Karte)

Seit 2014 | Kooperation mit ZKV-Kampus (ehemals Zweikampfverhalten e.V.): Coolnesstrainings für Fußballspielende und Teams sowie Schulungen für Ordnungskräfte

Seit 2014 | Erfassung einer „qualitativen“ Gewaltpräventionsstatistik

Seit 2017 | SR-Deeskalationsschulungen in Zusammenarbeit mit der Sozialberatung Stuttgart e.V.

2020/21 | Entwicklung der wfv-Leitgedanken mit Bezug zur Gewaltprävention & Anti-Diskriminierung und des wfv-Gewaltpräventionskonzepts „WIR ALLE“.

Seit 2021 | Kooperation mit dem WLSB innerhalb des vom Bundesinnenministeriums geförderten Projekt „Zusammenhalt im Sport Baden-Württemberg (ZiS)“ – Gemeinsames Vorgehen bei Gewalt- & Diskriminierungsvorfällen.

Saison 23/24 | Einführung des Instruments „STOPP – Fünf Minuten Pause!“, das als zusätzliche, verbandsweite Handlungsanweisung für Schiedsrichter*innen zur Deeskalation eines drohenden Konflikts auf dem Fußballplatz fungiert.

2024 | Neue Zusammensetzung der Kommission „wfv für Toleranz und Fairness – gegen Gewalt“ zum Verbandstag im Juli.

Die Kommission

Folgende Personen engagieren sich aktuell in der Kommission „wfv für Toleranz & Fairness – gegen Gewalt“:

  • Uwe Hamel (Vorsitzender & Vorstandsmitglied)
  • Jonas Bayha  (Vertretung für Spieler*innen)
  • Michael „Max“ Keller (Beisitzer Verbandschiedsrichterausschuss)
  • Sebastian Reif (stellv. Vorsitzender Sportgericht der Verbands- und Landesligen)
  • Nicolai Schlotmann (Vereinsvertretung)
  • Dr. Thaya Vester (Akademische Mitarbeiterin Uni Tübingen – Institut für Kriminologie)
  • Florian Tyrs (Beisitzer im Verbandsspielausschuss)
  • Oliver Deutscher & Philipp Martens (wfv-Mitarbeiter – Abteilung Gesellschaftliche Verantwortung)

Daten und Zahlen zur Gewalt beim wfv

Seit 2013 wird eine interne Statistik zu allen Gewalt- und Diskrminierungsvorfällen im Verbandsgebiet geführt. Die folgenden Grafiken sollen einen ersten Eindruck geben (Statistik Stand: 30.04.24). Auf Nachfrage können wir gerne nähere Infos und weitere Zahlen und Daten liefern.