Gewaltprävention | Württembergischer Fußballverband e.V.

Gewaltprävention im wfv

Der wfv setzt sich bereits seit über zwei Jahrzehnten mit dem Thema Gewaltprävention auseinander. In Anlehnung an das DFB-Gewaltpräventionskonzept wurden seither und werden auch weiterhin viele Maßnahmen entwickelt und durchgeführt, um Gewalt auf Sportplätzen mit einem ganzheitlichen Konzept entgegenzuwirken. Die Präventionsarbeit ist fest in den Satzungen und Ordnungen des wfv verankert. Als Gremium wurde die Kommission „wfv für Toleranz und Fairness – gegen Gewalt“ gebildet, die bis heute besteht. Alle Maßnahmen werdem in einem Konzept gebündelt – dem wfv-Gewaltpräventionskonzept.

Das wfv-Gewaltpräventionskonzept

Alle Maßnahmen der Gewaltprävention sind im Gewaltpräventionskonzept gebündelt. Es wird unterschieden zwischen den Grundlagen der Gewaltprävention und folgenden drei Ebenen:

  1. Fairplay fördern (Primärprävention)
  2. Gewalt im Fußball früherkennen und entgegenwirken (Sekundärptävention)
  3. Gewalt- & Diskriminierungsvorfälle bearbeiten (Tertiärprävention)

Alle Maßnahmen werden mit den wfv-Leitgedanken verknüpft die durch die Kommission „wfv für Toleranz & Fairness – gegen Gewalt“ entwickelt wurden. Mehr Informationen zu den wfv-Leitgedanken zur Gewaltprävention gibt´s hier. Die konkreten Präventions-Maßnahmen stellen wir im Folgenden vor.

WIR ALLE

WIR ALLE – Klare Kante gegen Gewalt und Diskriminierung! Zu Beginn des Jahres erhielt jeder wfv-Verein zwei Werte-Plakate mit sechs Leitsätzen für Fairness und Toleranz – gegen Gewalt. Mehr erfahren.

Ansprechpartner

© wfv
Philipp Martens
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0170/37690-50

E-Mail: p.martens@wuerttfv.de

Maßnahmen der Gewaltprävention

Aburteilung durch die Sportgerichtsbarkeit

Die zuständigen Sportgerichte üben die Strafgewalt über Spieler*innen, Trainer*innen, Teams und Vereine aus. Es kommen folgende Strafen gemäß Rechts- und Verfahrungsordnung in Betracht:

  • Sperren und Geldstrafen
  • Platzsperre
  • Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Antrag auf Ausschluss
  • Weisungen zu Gewaltpräventionsmaßnahmen

Sicherheitskonzept für Vereine – Spiele mit erhöhtem Risiko

DFB und wfv verfolgen insbesondere in den oberen Ligen ein Sicherheitskonzept, welches hauptsächlich auf die Fan-Gruppierungen einwirken und insbesondere bei Risikospielen das Konfliktpotential senken soll. Vereine können darüber hinaus durch Auflagen dazu verpflichtet werden, z.B. Ordnungskräfte der Gäste oder gewerbliche Ordnungskräfte zu stellen oder eine Fantrennung einzurichten.

Gestellung von Ordnungskräften (§ 36a)

Seit dem ersten Amateurfußballspiel sind Ordnungskräfte auf den wfv-Fußballplätzen im Einsatz. Seit der Saison 14/15 sind diese durch gut erkennbare Westen auch deutlich zu sehen. Das Tragen der Westen ist seither verpflichtend. Bei Verbands- und Verbandspokalspielen sind vom Platzverein mindestens zwei durch Signalwesten gekennzeichnete und vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen namentlich zu benennende Ordnungskräfte zu stellen. Diese sind verpflichtet, sich bis spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn bei der Spielleitung unaufgefordert vorzustellen.

Handshake vor dem Spiel

Seit 2009 ist der Handshake vor dem Spiel aller auf dem Feld stehender Parteien Gang und Gäbe, aber nicht selbstverständlich.

Fair bleiben, liebe Eltern

Mit dieser Aktion, die vom DFB entwickelt wurde, sollen auch Beteiligte außerhalb des Fußballplatzes für ein faires Verhalten sensibilisiert werden. Diese Aktion richtet sich vor allem an Eltern am Spielfeldrand im Kinderfußball. Zum Saisonstart 2019 verteilten die Kinder unmittelbar vor Spiel-/Turnierbeginn grüne Karten an Ihre Eltern, die auf elementares Verhalten während des Spieles hinweisen. Seitdem wird diese Aktion im Rahmen des Fair-Play-Tage jede Saison wiederholt. Mehr Infos.

BLEIB FAIR – Fairplay-Auszeichnungen (Monats-/ Jahressieger*in)

Prämierung des BLEIB FAIR-Monats- und Jahressiegers: In der ersten Woche eines jeden Monats werden die herausragenden Meldungen auf der wfv-Homepage vorgestellt. Dann sind alle Fußballinteressierten aufgefordert, unter den vorliegenden Meldungen ihren Favoriten auszuwählen, wobei alle eingehenden Meldungen mit kleinen Sachpreisen ausgezeichnet werden. Mehr Infos.

FairPlayLiga im Kinderfußball

Bei den Bambini & F-Jugendlichen werden keine Meisterschaftsrunden ausgetragen. Stattdessen finden bei den U7- bis U9-Jährigen Kinderspieltage statt. Die drei Ziele: Spielfreude entfachen, Selbstvertrauen geben und Spielkompetenz entwickeln. Der zentrale Gedanke hinter den Kinderspieltagen ist der, dass alle Kinder dieselbe Spielzeit bekommen, sich auf Augenhöhe gegen Gleichstarke austoben und die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt gestellt wird. Das Markenzeichen der FairPlayLiga sind drei einfache Regeln, die die geltenden Fußballregeln ergänzen. Mehr Infos.

Blaue Karte – Vereinsworkshop zum Wertemanagement

Im April 2014 wurde die Aktion Blaue Karte „Bleib Fair“ ins Leben gerufen. Seither können Vereine und ihre Teams auf Grundlage dieser Aktion an einem Workshop zur Erarbeitung eines Werteleitbildes teilnehmen.

Projekt „Zusammenhalt im Sport“ (ZiS)

Das Projekt „Zusammenhalt im Sport in Baden-Württemberg“(ZiS) unterstützt Sportvereine und -verbände darin, sich aktiv zu demokratischen Prozessen zu bekennen und diese nach außen sichtbar zu machen, sich gegen menschenfeindliche Ideologien zu positionieren und Vereinsstrukturen partizipativ zu gestalten. Das Projekt ist Teil des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) und wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert. Im Sport wird das Projekt in Baden-Württemberg vom Landessportverband Baden-Württemberg in Kooperation mit den drei Sportbünden (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) umgesetzt. Federführend liegt die Umsetzung für Baden-Württemberg bei der Projektleiterin Johanna Kramer c/o WLSB / ZiS Projektteam. Mehr Infos.

Ziele:

  • Demokratische Prozesse im Verein stärken
  • Vorbildrolle des Sports und der Vereine fördern
  • Vereine und Verbände im Umgang mit antidemokratischen und extremistischen Einstellungen unterstützen
  • Präventions- & Interventionsarbeit leisten

Anlaufstelle bei Gewalt-/Diskriminierungsvorfällen

Die Anlaufstelle ist Ansprechpartner*in für alle, die einen Diskriminierungs- oder Gewaltvorfall auf und neben dem Fußballplatz melden wollen. Die wfv-Mitarbeiter*innen in der Anlaufstelle sammeln alle Vorfälle und koordinieren deren Bearbeitung. In einer Taskforce aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen wfv-Mitarbeitern werden die Fälle aufgearbeitet,  Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen zur Gewaltprävention auferlegt.

Spiele mit erhöhtem Risiko – Platzaufsicht (SpO § 36a)

In Sonderfällen, bspw. bei Derbys mit Konfliktpotential, werden wfv-Mitarbeiter*innen beauftragt eine Spielaufsicht zu übernehmen. Konflikte werden durch deren Präsenz größtenteils unterbunden. Im Konfliktfall bringen diese Personen alle Vorfälle zur Anzeige und sorgen somit für eine möglichst lückenlose Aufklärung. Die wfv-Mitarbeiter*innen werden im Sinne der Konfliktreduzierung im Vorfeld bei den Vereinen angekündigt und stellen sich vor Spielbeginn den beteiligten Teams persönlich vor (siehe Handlungsanweisung).

Individuelle Zeitstrafe (im Jugendbereich) & Spielunterbrechung

Sofern Spieler*innen oder auch Teams durch ein aggressives Verhalten auffällig werden, hat die Spielleitung die Möglichkeit individuelle Zeitstrafen (5 Minuten im Jugendbereich, § 30 Nr. 1 JugO) für Spieler*innen oder, sofern das ganze Team auffällt, kurze Spielunterbrechungen durchzusetzen, um die aggressive Stimmung abklingen zu lassen. Diese Regelung wird bislang weitestgehend im Jugendbereich angewandt, könnte aber auch vermehrt im Aktivenbereich zum Tragen kommen.

Coolnessworkshop (freiwillig)

In Kooperation mit ZKV Kampus bietet der wfv sogenannte Coolnessworkshops auf freiwilliger Basis für Vereine an, deren Spieler*innen leicht auf Provokationen auf dem Fußballplatz reagieren. Ziel ist es Teams bzw. Spielern Lösungsmöglichkeiten bei einem drohenden Konflikt aufzuzeigen. Jeder Verein kann gegen Entgelt ein Workshop für sein Team / seine Teams in Anspruch nehmen. Weitere Infos zu den Gewaltpräventionsseminaren gibt´s hier.

Schulungen für Ordnungskräfte

Seit dem ersten Amateurfußballspiel sind Ordnungskräfte auf den wfv-Fußballplätzen im Einsatz. Seit der Saison 14/15 sind diese durch gut erkennbare Westen auch deutlich zu sehen. Das Tragen der Westen ist seither verpflichtend. Von da an setzt sich der wfv auch für deren Qualifizierung ein. In dezentralen Schulungen werden den Ordnungskräften u.a. die rechtlichen Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

SR-Deeskalationstraining

Regelmäßig werden Deeskalationstrainings für SR angeboten. Diese Trainings sollen SR auf Konfliktsituationen und deren Lösung vorbereiten. Das Angebot wird durchgeführt von Referenten der Sozialberatung Stuttgart e.V..

Verbandsausschlussverfahren/Entzug der Zulassung zum Spielbetrieb

In Fällen brutaler Gewalt droht ein Verbandsausschlussverfahren i.d.R. für Spieler*innen, die durch ihre Gewalttat schwerwiegende Verletzungen beim Opfer verursacht haben. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft das zweithöchste Gremium, der wfv-Beirat. In den meisten Fällen sind das Vorfälle bei Einzelspieler*innen, welche mit einer mehrjährigen Sperrstrafe einhergehen. Aber auch Teams kann die Zulassung zum Spielbetrieb gemäß § 40a wfv-SpO entzogen werden. Die Wiederaufnahme im Spielbetrieb ist mit strengen Auflagen verbunden, die individuell auferlegt werden.

Einzelgespräche nach Rückfällen

Sollte ein*e Spieler*in bereits an einer Gewaltpräventionsmaßnahme teilgenommen haben und erneut in einem Gewaltvorfall verwickelt worden sein, erfolgt ein allerletztes Einzelgespräch mit einem unserer wfv-Konfliktmanager*innen bevor der Verbandsausschluss droht.

Runder Tisch

Runde Tische dienen der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen nach Abschluss des Sportgerichtsverfahrens. In einem neutralen / extern moderierten Format kann mit den unmittelbar Beteiligten (Vereine, Spieler*innen, Offizielle, Zuschauer*innen usw.) sowie den Bezirks-/Verbandsverantwortlichen der Vorfall aufgearbeitet werden. Ziel ist ein konfliktlösender Dialog zwischen allen Parteien.

Verfolgung aller Gewalt- & Diskriminierungsvorfälle durch die wfv-Anlaufstelle

Alle gemeldeten Gewalt- und Diskriminierungs-vorfälle, werden von der installierten Anlaufstelle verfolgt, aufgearbeitet und statistisch festgehalten. Die Sportgerichtsbarkeit fällt die Urteile über alle gemeldeten Vorfälle. Der Verbandsspielausschuss kann die im Vorfall verwickleten Parteien ggf. zu einer sinnvollen Gewaltpräventionsmaßnahme verpflichten. Die Voraussetzungen dafür liefern die Paragraphen der Spielordnung (§ 40a) und der Rechts- und Verfahrensordnung (§ 67, 79, 81-84, 92, 95, 97).

Coolnessworkshops & Einzelgespräche nach Vorfall bzw. Rückfällen

Adäquat zu den Coolnessworkshops auf freiwilliger Basis gibt es auch Gewaltpräventionsmaßnahme für Spieler*innen, die aufgrund eines Gewaltvorfalls dazu verpflichtet wurden. Im Gruppenseminar oder auch in Einzelgesprächen (i.d.R. bei wiederholtem Vorfall) werden den Spielern Konsequenzen ihres Handelns und praxisnahe Lösungsstrategien aufgezeigt, um weitere Konfliktsituationen bewusst, frühzeitig verhindern zu können. Die Basis für eine verpflichtende Teilnahme beim wfv bildet entweder ein Sportgerichtsurteil oder ein Beschluss des Verbandsspielausschusses. Weitere Infos zu den Coolnessworkshops gibt´s hier.

Vorsperre

Spieler*innen und Teams können gemäß §26 Nr. 1 wfv-RuVO kurzfristig, vor Abschluss des Sportgerichtsverfahrens, vorgesperrt werden.

Konzept

Einen Überblick darüber was der wfv alles zur Gewaltprävention beiträgt, liefert die entsprechende interaktive Prezi-Präsentation.

Meilensteine in der Gewaltprävention

2001 | Start Kampagne „wfv für Toleranz und Fairness – gegen Gewalt“

Seit 2003 | Mediatorenausbildung in Kooperation mit dem LKA BW & Uni Stuttgart (Mediationen zw. Konfliktparteien). 23 wfv-Mediatoren wurden geschult.

Seit 2009 | Einführung präventiver Maßnahmen bei Amateurfußballspielen (Handshake, Technische Zone, verbindlich zu tragende Platzordnerwesten)

Seit 2010 | BLEIB FAIR Kampagne – Erfassung des Fairplay Monats- & Jahressiegers für besonders faire Handlungen auf dem Fußballplatz

Seit 2011 | Kooperation mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, u.a. in Persona: Dr. Thaya Vester. Daraus ergingen mehrere Studien u.a. die letzte Studie 2019: „Zielscheibe Schiedsrichter – immer noch!?“

Seit 2012 | Kommission „wfv für Toleranz & Fairness – gegen Gewalt“

Seit 2012 | wfv-Vereinskampagne „Fußball hat viele Gesichter“ (Blaue Karte)

Seit 2014 | Kooperation mit ZKV-Kampus (ehemals Zweikampfverhalten e.V.): Coolnesstrainings für Spieler*innen und Teams sowie Schulungen für Ordnungskräfte

Seit 2014 | Erfassung einer „qualitativen“ Gewaltpräventionsstatistik

Seit 2017 | SR-Deeskalationsschulungen in Zusammenarbeit mit der Sozialberatung Stuttgart e.V.

2020/21 | Entwicklung der wfv-Leitgedanken mit Bezug zur Gewaltprävention & Anti-Diskriminierung und des wfv-Gewaltpräventionskonzepts „WIR ALLE“.

Seit 2021 | Kooperation mit dem WLSB innerhalb des vom Bundesinnenministeriums geförderten Projekt „Zusammenhalt im Sport Baden-Württemberg (ZiS)“ – Gemeinsames Vorgehen bei Gewalt- & Diskriminierungsvorfällen.

Die Kommission

Folgende Personen engagieren sich in der Kommission „wfv für Toleranz & Fairness – gegen Gewalt“:

  • Klaus Moosmann (Vorsitzender)
  • Rebekka Henrich (Vorstandsmitglied ZKV Kampus)
  • Dr. Thaya Vester (Akademische Mitarbeiterin Uni Tübingen – Institut für Kriminologie)
  • Uwe Hamel (Beisitzer Verbandsschiedsrichterausschuss)
  • Alfred Fisel & Martin Stein (wfv-Mediatoren)
  • Dr. Klaus Seiberth (Akademischer Mitarbeiter Uni Stuttgart – Abteilung Sportsoziologie)
  • Monika Schellhaase (Stellvertretende Seminarleiterin am Seminar für Didaktik und Lehrerfortbildung Weingarten)
  • Wulf Lindhauer (Beisitzer Verbandssportgericht)
  • Oliver Deutscher & Philipp Martens (wfv-Mitarbeiter – Abteilung Gesellschaftliche Verantwortung)
  • Reiner Bergmann (Verbandsschiedsrichterlehrwart; zum Verbandstag 2021 ausgeschieden)

Studie zur Gewalt auf Fußballplätzen

Seit mehr als zehn Jahren arbeitet der wfv mit dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen zusammen, um Gewaltvorfälle im württembergischen Amateurfußball aufzuarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei umfangreiche Befragungen aller Schiedsrichter*innen in den Jahren 2011/2012 und 2016/2017, die sich intensiv mit dem Sicherheitsgefühl und der Opferwerdung von Unparteiischen auseinandersetzen. Für 2021/2022 befindet sich die Fortführung der Erhebung im Fünf-Jahres-Rhythmus bereits in der Planung.

Daneben wird jährlich ein Gewalt-Monitoring erstellt. Dieses basiert – anders als das Lagebild des DFB – auf allen Sportgerichtsurteilen im Verbandsgebiet des wfv. Hierfür werden alle Aburteilungen des Verbands im Modul DFBnet Sportgerichtsbarkeit gesichtet. Relevant sind dabei insbesondere die Tatbestände „Tätlichkeit“ (§§ 83, 97 RVO), „Bedrohung“ (§ 84 RVO) und „Verursachen eines Spielabbruchs“ (§ 67 RVO). Für eine Einordnung des Gewaltaufkommens ist es erforderlich, die absoluten Zahlen in Relation zur Anzahl aller absolvierten Spiele zu setzen. Daher erfolgt die Darstellung der Gewaltbelastung anhand der Anzahl von Sportgerichtsverfahren je 10.000 Spiele.

Der § 83 RVO, der Tätlichkeiten auf dem Fußballplatz unter Strafe stellt, ist einer der besten Indikatoren für Gewalt im Fußballsport. In der Saison 2013/2014 gab es 71 solcher Verfahren pro 10.000 Spiele. In den Folgejahren nahm die relationale Belastung im Großen und Ganzen kontinuierlich ab; für 2017/2018 ließen sich nur noch 52 Verfahren je 10.000 Spiele feststellen. Diese erfreuliche Entwicklung kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die vom wfv ergriffenen Gewaltpräventionsmaßnahmen Wirkung zeigen. In der vergangenen Spielzeit 2018/2019 stieg die Zahl allerdings wieder an (auf 59 je 10.000 Spiele).

Des Weiteren lässt sich der Statistik (Schaubild) entnehmen, dass diejenigen Sachverhalte, die unter § 84 RVO subsumiert werden, deutlich seltener auftreten. So gab es in den letzten Jahren durchschnittlich nur 6 Verfahren je 10.000 absolvierter Spiele, die eine Bedrohung zum Hauptgegenstand hatten. Verbale Gewalt, die tatsächlich drohenden Charakter hat, wird also – im Gegensatz zu einer Vielzahl von mündlichen Entgleisungen und Beleidigungen auf den Sportplätzen – nur selten an die Sportgerichte gemeldet. Die Zahlen bewegen sich daher auf einem sehr niedrigen Niveau. Ähnliches gilt auch für die Anzahl derjenigen Personen, die wegen Verschulden eines Spielabbruchs abgeurteilt wurden. Auch hier gibt es im Längsschnitt kaum Veränderungen: in den letzten Jahren kam der § 67 RVO zwischen 10 und 11 Verfahren je 10.000 Spiele zum Einsatz.

Im Gesamten bleibt festzuhalten, dass die Zahlen über die Jahre hinweg recht konstant sind. Da die Anzahl der Tätlichkeiten – insbesondere im Vergleich zur Saison 2013/2014 – rückläufig ist und diese Vergehen den größten Anteil von gewalttätigem Handeln darstellen, lässt sich insgesamt ein leichter Trend zur Abnahme von Gewalt auf den württembergischen Fußballplätzen konstatieren. Zugleich zeigt sich an den Fallzahlen aber auch, dass die Auseinandersetzung mit Gewaltvorfällen ein Dauerthema ist, dem sich der Verband intensiv widmet.