Verbandsausschlussverfahren/Entzug der Zulassung zum Spielbetrieb
In Fällen brutaler Gewalt droht ein Verbandsausschlussverfahren i.d.R. für Spielende, die durch ihre Gewalttat schwerwiegende Verletzungen beim Opfer verursacht haben. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft das zweithöchste Gremium, der wfv-Beirat. In den meisten Fällen sind das Vorfälle bei Einzelpersonen, welche mit einer mehrjährigen Sperrstrafe einhergehen. Aber auch Teams kann die Zulassung zum Spielbetrieb gemäß § 40a wfv-SpO entzogen werden. Die Wiederaufnahme im Spielbetrieb ist mit strengen Auflagen verbunden, die individuell auferlegt werden.
Einzelgespräche nach Rückfällen
Sollten Einzelpersonen bereits an einer Gewaltpräventionsmaßnahme teilgenommen haben und erneut in einem Gewaltvorfall verwickelt worden sein, erfolgt ein allerletztes Einzelgespräch im Rahmen des Konfliktmanagements bevor bei wiederholter Auffälligkeit der Verbandsausschluss droht.
Runder Tisch
Runde Tische dienen der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen nach Abschluss des Sportgerichtsverfahrens. In einem neutralen / extern moderierten Format kann mit den unmittelbar Beteiligten (Vereine, Spielende, Trainierende, Offizielle, Zuschauenden usw.) sowie den Bezirks-/Verbandsverantwortlichen der Vorfall aufgearbeitet werden. Ziel ist ein konfliktlösender Dialog zwischen allen Parteien.
Verfolgung aller Gewalt- & Diskriminierungsvorfälle durch die wfv-Anlaufstelle
Alle gemeldeten Gewalt- und Diskriminierungs-vorfälle, werden von der installierten Anlaufstelle verfolgt, aufgearbeitet und statistisch festgehalten. Die Sportgerichtsbarkeit fällt die Urteile über alle gemeldeten Vorfälle. Der Verbandsspielausschuss kann die im Vorfall verwickleten Parteien ggf. zu einer sinnvollen Gewaltpräventionsmaßnahme verpflichten. Die Voraussetzungen dafür liefern die Paragraphen der Spielordnung (§ 40a) und der Rechts- und Verfahrensordnung (§ 67, 79, 81-84, 92, 95, 97).
Coolnessworkshops & Einzelgespräche nach Vorfall bzw. Rückfällen
Adäquat zu den Coolnessworkshops auf freiwilliger Basis gibt es auch Gewaltpräventionsmaßnahme für Einzelpersonen, die aufgrund eines Gewaltvorfalls dazu verpflichtet wurden. Im Gruppenseminar oder auch in Einzelgesprächen (i.d.R. bei wiederholtem Vorfall) werden Konsequenzen des Handelns und praxisnahe Lösungsstrategien aufgezeigt, um weitere Konfliktsituationen bewusst, frühzeitig verhindern zu können. Die Basis für eine verpflichtende Teilnahme beim wfv bildet entweder ein Sportgerichtsurteil (Weisung) oder ein Beschluss des Verbandsspielausschusses. Weitere Infos zu den Coolnessworkshops gibt´s hier.
Vorsperre
Einzelpersonen und Teams können gemäß §26 Nr. 1 wfv-RuVO kurzfristig, vor Abschluss des Sportgerichtsverfahrens, vorgesperrt werden.