Verbandsausschlussverfahren/Entzug der Zulassung zum Spielbetrieb
In Fällen brutaler Gewalt droht ein Verbandsausschlussverfahren i.d.R. für Spieler*innen, die durch ihre Gewalttat schwerwiegende Verletzungen beim Opfer verursacht haben. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft das zweithöchste Gremium, der wfv-Beirat. In den meisten Fällen sind das Vorfälle bei Einzelspieler*innen, welche mit einer mehrjährigen Sperrstrafe einhergehen. Aber auch Teams kann die Zulassung zum Spielbetrieb gemäß § 40a wfv-SpO entzogen werden. Die Wiederaufnahme im Spielbetrieb ist mit strengen Auflagen verbunden, die individuell auferlegt werden.
Einzelgespräche nach Rückfällen
Sollte ein*e Spieler*in bereits an einer Gewaltpräventionsmaßnahme teilgenommen haben und erneut in einem Gewaltvorfall verwickelt worden sein, erfolgt ein allerletztes Einzelgespräch mit einem unserer wfv-Konfliktmanager*innen bevor der Verbandsausschluss droht.
Runder Tisch
Runde Tische dienen der Aufarbeitung von Gewaltvorfällen nach Abschluss des Sportgerichtsverfahrens. In einem neutralen / extern moderierten Format kann mit den unmittelbar Beteiligten (Vereine, Spieler*innen, Offizielle, Zuschauer*innen usw.) sowie den Bezirks-/Verbandsverantwortlichen der Vorfall aufgearbeitet werden. Ziel ist ein konfliktlösender Dialog zwischen allen Parteien.
Verfolgung aller Gewalt- & Diskriminierungsvorfälle durch die wfv-Anlaufstelle
Alle gemeldeten Gewalt- und Diskriminierungs-vorfälle, werden von der installierten Anlaufstelle verfolgt, aufgearbeitet und statistisch festgehalten. Die Sportgerichtsbarkeit fällt die Urteile über alle gemeldeten Vorfälle. Der Verbandsspielausschuss kann die im Vorfall verwickleten Parteien ggf. zu einer sinnvollen Gewaltpräventionsmaßnahme verpflichten. Die Voraussetzungen dafür liefern die Paragraphen der Spielordnung (§ 40a) und der Rechts- und Verfahrensordnung (§ 67, 79, 81-84, 92, 95, 97).
Coolnesstrainings & Einzelgespräche nach Vorfall bzw. Rückfällen
Adäquat zu den Coolnesstrainings auf freiwilliger Basis gibt es auch Trainings für Spieler*innen, die aufgrund eines Gewaltvorfalls zu einer Gewaltpräventionsmaßnahme verpflichtet wurden. Im Gruppenseminar oder auch in Einzelgesprächen (i.d.R. bei wiederholtem Vorfall) werden den Spielern Konsequenzen ihres Handelns und praxisnahe Lösungsstrategien aufgezeigt, um weitere Konfliktsituationen bewusst, frühzeitig zu verhindern. Die Basis für eine verpflichtende Teilnahme beim wfv bildet entweder ein Sportgerichtsurteil oder ein Beschluss des Verbandsspielausschusses. Weitere Infos zu den Coolnesstrainings gibt´s hier.
Vorsperre
Spieler*innen und Teams können gemäß §26 Nr. 1 wfv-RuVO kurzfristig, vor Abschluss des Sportgerichtsverfahrens, vorgesperrt werden.