Sportgerichtsbarkeit | Württembergischer Fußballverband e.V.

Sportgerichtsbarkeit

Verbandsgerichtsbarkeit ist laut Definition die Streitentscheidung innerhalb eines Verbandes gegenüber den Verbands- bzw. Vereinsmitgliedern auf Grundlage verbandseigener Regelwerke. Basis für die Arbeit der wfv-Sportgerichte ist insbesondere die Rechts- und Verfahrensordnung (siehe Satzungen und Ordnungen).

Rechtliche Grundlage der Sportgerichtsbarkeit ist die Vereinsautonomie, welche im Grundgesetz Art. 9 Abs. 1 verankert ist. Die Verbandsgerichtsbarkeit steht in keiner Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit und schließt diese auch nicht aus. Diese darf aber nur mit Genehmigung des Verbandsvorstandes in Anspruch genommen werden.

Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen die Organisation sowie die Arbeit unserer Sportgerichte anhand der verschiedenen Themen. Unser Team Sportgerichtsbarkeit unterstützt Sie auch sehr gerne direkt und persönlich bei der Beantwortung Ihrer Fragen.