Der Verbandsvorstand wird auf dem Verbandstag jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten und den fünf Vizepräsidenten, den Ausschuss-Vorsitzenden, bis zu fünf Beisitzern für besondere Aufgaben sowie bis zu vier Vertretern der Bezirksvorsitzenden. Der Verbandsvorstand legt in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung die grundsätzlichen Richtlinien für die Leitung des Verbandes fest; hierzu gehört auch die Aus- und Fortbildung von Vereins- und Verbandsmitarbeitern.