Auf Antrag des Verbandsvorstandes können vom Verbandstag Personen, die sich um den Fußballsport oder den wfv besonders verdient gemacht haben, zum Ehrenpräsident und zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder werden zu allen Verbandstagen eingeladen und haben dort beratende Stimme.
Der Verbandsvorstand kann Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und ehemalige Vorstandsmitglieder mit der Wahrnehmung von Aufgaben, insbesondere im repräsentativen Bereich, beauftragen.