STOPP | Württembergischer Fußballverband e.V.

STOPP - Fünf Minuten Pause!

Um unseren Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ein zusätzliches Instrument der Deeskalation und Gewaltprävention an die Hand zu geben, lief in der Rückrunde der Saison 2022/23 in zwei wfv-Bezirken ein Pilotprojekt. Mit bis zu zwei Spielunterbrechungen von jeweils fünf Minuten sollten die Unparteiischen in den Bezirken Donau/Iller und Riß reagieren, um auf wiederholt aggressive Spielsituationen zu reagieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Aggressionen von Spielern, Funktionären oder dem Publikum ausgehen.

Weil die Erkenntnisse aus den Pilotbezirken positiv waren, sprach sich der Verbands-Spielausschuss für eine verbandsweite Umsetzung in der Spielzeit 2023/24 aus. Es handelt sich nicht um eine Regeländerung, sondern eine konkrete Handlungsanweisung für unsere Schiedsrichter*innen, die vom bestehenden Regelwerk gedeckt ist.

Ansprechpartner

Uwe Hamel
Beisitzer Verbandsschiedsrichterausschuss

Mobil: 01733658710

E-Mail: uwe.hamel@web.de

Zwei Mal STOPP, dann Abbruch!

Bei wiederholt aggressivem Verhalten einer oder mehrerer Personen auf dem Sportgelände kann der Schiedsrichter die erste STOPP-Spielpause einsetzen, um die Gemüter zu beruhigen. Legen dieselben oder auch andere Personen nach Wiederaufnahme des Spiels erneut aggressives Verhalten an den Tag, kann der Schiedsrichter entscheiden, eine zweite Spielpause und zeitgleich „letzte Warnung“ auszurufen. Sollten sich die Gemüter nach wie vor nicht beruhigen und es kommt zu anhaltend aggressivem Verhalten, bricht der Schiedsrichter die Partie ab.

Fragen und Antworten

Mit dem „Konzept STOPP“ möchten wir unseren Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern eine konkrete Handlungsanweisung an die Hand geben, um eine drohende Eskalationsspirale zu stoppen und dynamische sowie über-emotionale Abläufe während eines Spiels gezielt zu unterbrechen. Das einfache, leicht vermittelbare Instrument soll dabei helfen, Gewaltvorfälle und Spielabbrüche zu verhindern.

Der Schiedsrichter soll die Spielunterbrechung einsetzen, wenn Personen auf dem Sportgelände ein wiederholt lautes, aggressives Verhalten an den Tag legen und der Schiedsrichter die Situationen mit den bekannten Mitteln (z.B. Ermahnungen und Verwarnungen, Feldverweisen, Ermahnung über die Ordner) nicht beruhigen kann. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Spielern, Zuschauern, Funktionären oder anderen Beteiligten handelt.

  1. Der Schiedsrichter läuft zum Anstoßpunkt, ruft beide Spielführer und Trainer zu sich. Er erläutert allen Beteiligten den Ablauf der Spielunterbrechung.
  2. Die Mannschaften begeben sich in die Nähe ihrer Strafräume und verbleiben dort, bis der Schiedsrichter das Zeichen zur Wiederaufnahme des Spiels gibt. Widersetzen sich einzelne Akteure dieser Anweisung, kann der Schiedsrichter dies ahnden, zum Beispiel über eine Verwarnung.
  3. Trainer und Teamoffizielle gehen zum Schiedsrichter und nehmen dessen Anweisungen entgegen. Anschließend verhalten sie sich ruhig und versuchen, beruhigend auf ihre Spieler oder Zuschauer einzuwirken.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Das Betreten des Spielfeldes durch weitere Personen ist nicht erlaubt
  • Ordner können in die Ansprache mit einbezogen werden
  • Die durch die Maßnahme verlorene Zeit wird nachgespielt
  • Vor der Spielfortsetzung sind etwaig notwendige persönliche Strafen auszusprechen