Der Schiedsrichter soll die Spielunterbrechung einsetzen, wenn Personen auf dem Sportgelände ein wiederholt lautes, aggressives Verhalten an den Tag legen und der Schiedsrichter die Situationen mit den bekannten Mitteln (z.B. Ermahnungen und Verwarnungen, Feldverweisen, Ermahnung über die Ordner) nicht beruhigen kann. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Spielern, Zuschauern, Funktionären oder anderen Beteiligten handelt.