Satzung und Ordnungen | Württembergischer Fußballverband e.V.

Satzungen und Ordnungen des wfv

Zweck und Aufgaben des Verbandes

Zweck des wfv ist die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballsports, für alle (siehe Satzung § 3) . Der wfv betreut die Mitglieder und vertritt ihre gemeinsamen Interessen. Die Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:

  • den Fußballsport durch seine Mitgliedsvereine zu fördern und zu verbreiten,
  • den Sport im allgemeinen, insbesondere den Breiten- und Freizeitsport zu pflegen und zu unterstützen,
  • der körperlichen Ertüchtigung der Vereinsmitglieder, insbesondere der Jugendlichen zu dienen.

Auf der Basis dieser Vorgaben haben die zuständigen Ausschüsse und Mitarbeiter des wfv vielfältige Angebote entwickelt, die das gesamte Spektrum der Mitglieder eines Fußballvereins anspricht – Jung und Alt, Frau und Mann – und ständig an neue Bedürfnisse und Erkenntnisse angepasst wird. Dazu zählen insbesondere der gesamte Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend, Mädchen) mit dem Schiedsrichterwesen und der Sportrechtsprechung, die Talentsichtung und -förderung, der Breiten- und Freizeit- , der Frauen-, der Schulsport sowie das weite Feld der die Rahmenbedingungen beeinflussenden sportpolitischen und sozialen Maßnahmen.