Ganztagsbetreuung in der Schule

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Deutschland erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst betrifft er die Klassenstufe 1 und wird bis 2029/30 stufenweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Diese Entwicklung verändert nicht nur den Alltag vieler Grundschulkinder – sie eröffnet unseren Fußballvereinen wertvolle Chancen, sich im schulischen Ganztag einzubringen und Kinder frühzeitig für Bewegung und Vereinsleben zu begeistern.

Was bedeutet der Rechtsanspruch?

Der Rechtsanspruch garantiert Grundschulkindern:

  • täglich bis zu 8 Stunden Betreuung an fünf Werktagen, inklusive Unterrichtszeiten
  • ein ganztägiges Angebot auch in den Ferien (Bundesländer dürfen bis zu 4 Wochen Schließzeit pro Jahr festlegen)
  • freie Wahl: Familien müssen das Angebot nicht nutzen

Die Umsetzung liegt bei Schulen, Kommunen und Trägern, die das Angebot gemeinsam sicherstellen.

Rolle von Sportvereinen

Sportvereine können als außerschulische Partner eingebunden werden – zum Beispiel durch:

  • Bewegungsangebote und Sport-AGs
  • regelmäßige Bewegungs- und Sportzeiten im Ganztag
  • Ferienprogramme, die in die Ganztagsbetreuung integriert werden

Diese Angebote können helfen, den Rechtsanspruch zu erfüllen – und sind ein idealer Einstiegspunkt für Vereine in die Kooperation mit Schulen. Eine Übersicht verschiedener Maßnahmen, über die sich Vereine im schulischen Umfeld einbringen können, sind auf unserer Themenseite „Schule und Verein“ zu finden.

Ansprechpartner

Matthias Schahl
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0711/22764-52

E-Mail: m.schahl@wuerttfv.de

Chancen für Vereine

Fußballvereine erhalten durch den Ausbau des Ganztags vollkommen neue Möglichkeiten, sich als verlässliche Partner im schulischen Alltag zu etablieren. Sie können ihre Expertise einbringen, indem sie beispielsweise regelmäßige Fußball-AGs, bewegungsorientierte Nachmittagsangebote oder kurze Spieleinheiten in Pausen und Randzeiten anbieten. Auch Projekttage, Aktionstage oder Ferienprogramme lassen sich sinnvoll integrieren und schaffen abwechslungsreiche Bewegungsformate für Kinder.

Durch diese regelmäßige Präsenz im schulischen Umfeld werden Vereine zu einem festen Bestandteil des täglichen Lebens der Kinder. Sie ermöglichen frühe und niederschwellige Zugänge zum Sport, fördern motorische und soziale Entwicklungsprozesse und tragen dazu bei, dass Kinder Bewegung selbstverständlich in ihren Alltag integrieren. Gleichzeitig wird es für Vereine einfacher, neue Strukturen aufzubauen und sich gezielt als Partner im Ganztag zu positionieren – eine Chance, die so bisher in diesem Umfang nicht existierte.

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) stärkt den Sport als wichtigen Bestandteil der Bildungslandschaft:

  • Es entsteht ein dauerhafter Bedarf an Betreuungs- und Bewegungsangeboten, die Schule und Verein zusammen gestalten können
  • Die gesetzliche Verpflichtung der Träger schafft Stabilität und Nachfrage für solche Angebote
  • Ganztagsangebote können Teil der Vereinsarbeit, Mitgliedergewinnung und Nachwuchsförderung sein.

Der wfv unterstützt seine Vereine dabei, diese Chancen zu nutzen – von Beratung über Qualifizierung bis zur Vernetzung.

Qualifizierungsangebote des wfv

Ganztagsangebote erfordern sowohl pädagogisch als auch sportlich qualifiziertes Personal. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche ganzheitlich zu fördern – körperlich, geistig und sozial. Genau hier setzen die Qualifizierungsangebote des wfv an: Sie unterstützen Vereine dabei, sich als kompetente Partner für Schulen zu positionieren und qualitativ hochwertige Bewegungsangebote im Ganztag umzusetzen.

Das wfv-Konzept zur Zusammenarbeit von Schule und Verein bietet dafür einen klar strukturierten Einstieg. Bereits kleine Maßnahmen können den ersten Kontakt herstellen und den Grundstein für eine nachhaltige Kooperation legen. Schritt für Schritt lassen sich daraus verlässliche Partnerschaften entwickeln, von denen Schulen, Vereine und vor allem die Kinder profitieren.

Zur Qualifizierung der Vereins-Trainer*innen im Bereich Kinder- und Jugendfußball stehen verschiedene Qualifizierungsformate zur Verfügung: niedrigschwellige Einstiegsangebote wie das „Kindertrainer-Zertifikat“ (KiTZ), der DFB-Basis-Coach sowie weiterführende Programme wie der Bewegungscoach – ein Angebot des WLSB. Eine Übersicht über aktuelle Termine und Angebote finden Sie im wfv-Veranstaltungskalender.

Fragen und Antworten (FAQ)

Das Ganztagsförderungsgesetz schafft für alle Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ziel ist es, Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung zu entlasten und zugleich die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder zu verbessern.

Der Rechtsanspruch startet im Schuljahr 2026/27 zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe. In den folgenden Schuljahren wird er schrittweise ausgeweitet, sodass spätestens ab 2029/30 alle Grundschulkinder (Klassen 1–4) anspruchsberechtigt sind.

Der Anspruch umfasst eine tägliche Betreuung von bis zu acht Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag) – und zwar inklusive Unterrichtszeit.

Ja, der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch während der Schulferien. Die Bundesländer können jedoch jährliche Schließzeiten von bis zu vier Wochen festlegen.

Nein, der Rechtsanspruch verpflichtet nicht jede einzelne Schule zur Umsetzung. Familien haben aber Anspruch auf ein angemessen erreichbares Betreuungsangebot, das die benötigten Zeiten abdeckt.
Falls eine Schule kein Ganztagsangebot hat, muss der örtliche Schul- bzw. Jugendhilfeträger ergänzende Betreuungsmöglichkeiten organisieren.

Nein, Vereine sind nicht verpflichtet, im Ganztag mitzuwirken. Kooperationen können jedoch im Interesse des Vereins liegen – etwa durch neue Zugänge zu Kindern, Familien und zur Schule. Gleichzeitig wirkt sich der Ganztag indirekt auf Vereine aus, da mehr Kinder am Nachmittag gebunden sein werden. Jeder Verein entscheidet selbstständig, ob und in welchem Umfang er Kooperationen eingehen möchte.

Sportvereine können Bewegungsangebote gestalten, bei der Betreuung unterstützen oder als Kooperationspartner von Schulen oder Betreuungsträgern auftreten. Dadurch können sie den Ganztag mit qualitativ hochwertigen Sport- und Bewegungszeiten bereichern und ihre sportpädagogische Expertise einbringen.

Das GaFöG eröffnet Vereinen die Möglichkeit, neue Zielgruppen zu erreichen, sich stärker im Sozialraum zu verankern und langfristige Partnerschaften mit Schulen aufzubauen. Darüber hinaus leisten Vereine durch ihre Angebote einen wichtigen Beitrag zu Bewegung, Gesundheit und sozialer Entwicklung von Kindern.

In Baden-Württemberg gibt es keine landesweit verbindlichen Mindestqualifikationen. Dennoch wird erwartet, dass die eingesetzten Personen fachlich und pädagogisch geeignet sind. Für Vereine lohnt sich daher eine gezielte Qualifizierung – etwa durch wfv-Angebote oder Programme wie den WLSB-Bewegungscoach.