Sportgerichte des wfv
Folgende Rechtsorgane des wfv sind in § 30 unserer Satzung verankert:
- Verbandsgericht
- Beauftragter des Verbandsvorstandes
- Sportgericht der Verbands- und Landesligen
- Sportgerichte der Bezirke
- Sportgericht der Freizeitliga-Fußballmannschaften
Wir stellen unsere Sportgerichte und deren Mitarbeiter*innen im Folgenden vor.