Pilotprojekt „Playing Down“

Perspektive für biologisch jüngere B- und C-Jugendliche

Die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verläuft in der Regel nicht linear und sehr individuell. Deutlich kleinere und leichtere Kinder treffen im sportlichen Wettkampf einer Altersklasse oftmals auf größere und körperlich stärkere Jungen. Man spricht hier vom „relativen Alterseffekt“, der für den weiteren Verlauf einer sportlichen Entwicklung für spätentwickeltere Kinder deutlichen Nachteile mit sich bringen kann. Das vielleicht prominenteste Beispiel ist der argentinische Weltmeister Lionel Messi, der aufgrund des verzögerten Wachstums erst spät sein extremes Talent entwickeln und perfektionieren konnte. 

Die großen Unterschiede in der biologischen Reife führen im Jugendfußball vielfach zu Benachteiligungen – im Training wie im Spiel. Eine deutliche geringere Körpergröße bspw., verringert die Möglichkeit, sich im Zweikampf gegen biologisch ältere Gegenspieler durchzusetzen. In der Folge verlieren Spätentwickler oft die Lust an zweikampfgeprägten Sportarten. Studien belegen eindeutig die geringere Chance für biologische jüngere Kinder, für Auswahlkader berücksichtigt zu werden. In Mannschaftssportarten betrifft dies in der Regel Kinder und Jugendliche, die in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres geboren werden. 

Ansprechpartner

Niklas Holderer
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0711/22764-37

E-Mail: n.holderer@wuerttfv.de

Pilotprojekt „Playing Down“

Der DFB führt mit Beginn der aktuellen Spielzeit 2024/25 in mehreren Landesverbänden ein Pilotprojekt durch, das sich an biologisch jüngere Fußballer richtet. Ziel ist es, betroffenen Kindern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen („Playing-Down“), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Kindern zu messen. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen begleitet. 

Ob ein Kind in die Kategorie „biologisch jünger“ fällt, kann anhand objektiver Kriterien bestimmt werden. So wird bspw. das Körpergewicht in Relation zum Alter gemessen, wie auch die Körpergröße im Stehen und im Sitzen. Ausschließlich Kinder, die entsprechende Werte aufweisen, können einen Antrag stellen, übergangsweise in eine altersgerechte Spielklasse eingruppiert zu werden. Die Regelung gilt für ein halbes Kalenderjahr; nach Ablauf der Sondergenehmigung ist eine erneute Bestimmung der biologischen Messwerte notwendig. 

Michael Supper, Verbands-Jugendleiter: „Der relative Alterseffekt ist bei Kindern und Jugendlichen im Wachstum ein bekanntes Problem. Gerade im Fußball als zweikampforientierter Sportart führt ein verzögertes Wachstum oft zum „Drop Out“, also dazu, dass Kinder sich anderen Freizeitbeschäftigungen zuwenden. Wenn wir durch eine altersgerechte Zuordnung der Kinder dieses frühzeitige Ausscheiden verhindern können, dann bleiben uns mit Sicherheit viele Talente erhalten, die später großen Spaß am Fußballspielen haben werden. 

Fragen und Antworten

Welche Spieler können von dieser Regelung Gebrauch machen? 

Die Regelung betrifft für das Pilotprojekt zunächst die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2024/25 sind dies die Jahrgänge 2011 und 2009. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d.h. U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2024 ist mehr als ein Jahr geringer als das biologische Alter des „durchschnittlichen“ Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.  

Konkret bedeutet dies: Der „durchschnittliche“ U14-Spieler ist am 1. Juli 2024 13,0 Jahre alt. Der „durchschnittliche“ U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am „Playing-Down“ teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen. 

Wie finde ich heraus, ob ein Spieler das Kriterium erfüllt? 

Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa 2 Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung.

Ein kurzes Schulungsvideo zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier.

Die Messergebnisse werden mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Excel-Dokument eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die „Playing-Down“-Regelung antragsberechtigt ist. 

Was kann ich tun, wenn ein Spieler antragsberechtigt ist? 

Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (bpw. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten). Nach Prüfung des o.g. Kriteriums senden Sie das ausgefüllte Excel-Dokument mit den Messergebnissen zum biologischen Alter, das Antragsformular und die Einverständniserklärung der Eltern des Spielers an Niklas Holderer, n.holderer@wuerttfv.de. Der Verband prüft den Antrag und führt eine zentrale Messung durch geschulte Verbandsmitarbeiter:innen durch. Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das Spielrecht für eine Saisonhälfte ausschließlich in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden. 

Wann können die Anträge eingereicht werden? 

Für die erste Saisonhälfte (Spielrecht bis 31.01.2025) muss der Antrag bis zum 15.08.2024 eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden bis Ende August statt und werden rechtzeitig kommuniziert. 

Für die zweite Saisonhälfte (Spielrecht von 01.02.2025 bis 31.07.2025) muss der Antrag zwischen dem 01.12.2024 und dem 31.01.2025 eingereicht werden. Der zentrale Messtermin findet Mitte/Ende Januar 2025 auf der wfv-Geschäftsstelle statt und wird zu gegebener Zeit noch kommuniziert. 

So wird gemessen