Mitglied im wfv werden

Neuaufnahme von Vereinen

Fußball ist Emotion, Kampf, Leidenschaft. Ein Publikumsmagnet, der Millionen Aktive und Fans auf der ganzen Welt begeistert. Der Sportart Nummer Eins widmen wir unser volles Engagement und ganze Fürsorge. Deshalb organisieren, planen und koordinieren wir den Spielbetrieb für derzeit rund 14.500 Mannschaften von den Kreis- bis zu den Oberligen, für Frauen, Männer, Juniorinnen und Junioren.

Sie wollen mit dabei sein?

Wir freuen uns über neue Mitglieder und wollen Ihnen mit dem angehängten Merkblatt vermitteln, was bei der Gründung eines Vereins zu beachten ist, welche Fristen gewahrt werden müssen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Willkommen im Team!

Das Formular zur Vereinsgründung finden Sie anbei. Ihr Ansprechpartner: David Biedemann, Rechtsabteilung (d.biedemann@wuerttfv.de | 0711 22764-64).

Die Richtlinien zur Zulassung zum Frauenfußball-Spielbetrieb finden Sie anbei. Ansprechpartner ist José Macias (j.macias@wuerttfv.de | 0711 22764-63)

Wiederzulassung zum Spielbetrieb

Vereine, die noch wfv-Mitglied sind und den Spielbetrieb wiederaufnehmen möchten, müssen einen formlosen, schriftlichen Antrag mit folgenden Unterlagen an die wfv-Geschäftsstelle (Einsendeschluß ist der 15. Mai) richten:

  • Protokoll der Sitzung, in der beschlossen wurde, den Spielbetrieb wieder aufzunehmen
  • namentliche Liste der Mitglieder des Vorstandes
  • vollständig ausgefüllter Meldebogen
  • Spielerlaubnis mindestens 15 spielberechtigter Spieler, die nicht älter als 32 Jahre sind (Geburtsjahr). Die Spieler unterliegen den Wechselbestimmungen gemäß §§ 16 ff Spielordnung. Spieler, die weiterhin für den Verein spielen wollen, haben auf der Vereinsliste neben ihrem Namen zu unterschreiben. Die entsprechenden Spielerpässe sind zusammen mit den Unterlagen einzureichen.
  • Nutzungsvertrag über Sportplatz und Umkleidemöglichkeiten für mindestens eine Saison
  • Nachweis, dass der Verein Mitglied des WLSB ist, z.B. durch Vorlage einer Kopie der Meldung der Bestandserhebung an den WLSB des laufenden Jahres. In der Bestandserhebung an den WLSB sind alle Mitglieder der Fußballabteilung (aktiv und passiv) unter „Fußball“ aufzuführen. Nur diejenigen Spieler, die im Rahmen der Bestandserhebung gemeldet sind, haben Versicherungsschutz.
  • Nachweis über die Bezahlung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem wfv
  • Teilnahme am Seminar „ Der Spielbetrieb – Grundlagen “ innerhalb des ersten Jahres

Über die Aufnahme in den Württembergischen Fußballverband entscheidet der Verbandsspielausschuss des wfv, wenn alle erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt) vorliegen.

Ihr Ansprechpartner: D. Biedemann, Rechtsabteilung (d.biedemann@wuerttfv.de | 0711/ 22764-64).