Gnadenentscheidung zu Sperrstrafen | Württembergischer Fußballverband e.V.

Sportgerichtsbarkeit

Gnadenentscheidung zu Sperrstrafen

Aufgrund der Aussetzung des Spielbetriebs in der Zeit vom 12. März bis 30. Juni 2020 ergeht folgende Gnadenentscheidung:

  • Danach werden Spielsperren so behandelt, als hätten die Pflichtspiele stattgefunden. Der ganz überwiegende Anteil dieser Spielsperren wird damit abgeleistet sein.
  • Zeitsperren, die insbesondere bei Sperren von über zwölf Pflichtspielen festzusetzen sind, werden im Gnadenweg nicht abgeändert bzw. abgekürzt.

Es sind damit keine individuellen Gnadengesuche mehr zu stellen. Soweit Sperrstrafen nun abgeleistet sind, werden wir dies entsprechend im DFBnet hinterlegen. Die Aktualisierung im DFBnet kann einige Tage dauern, daher haben Sie noch etwas Geduld, bis Ihr Antrag bearbeitet wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Sportgerichtsbarkeit:

Teamleiter
David Biedemann

Tel.: 0711-22764-64
E-Mail: d.biedemann@wuerttfv.de

Anna Meßthaler
Tel.: 0711-22764-30
E-Mail: a.messthaler@wuerttfv.de