Herren Spielbetrieb
Türkgücü Tuttlingen nicht zum Spielbetrieb 2023/24 zugelassen
Der Mannschaft von Türkgücü Tuttlingen wird die Teilnahme am Spielbetrieb für die Saison 2023/24 versagt.
Das teilte der Württembergische Fußballverband (wfv) dem Verein am Dienstag (05.09.2023) schriftlich mit.
„Der Schutz der anderen am Wettbewerb teilnehmenden Mannschaften – insbesondere vor Manipulationen – stellt ein hohes, wenn nicht gar das höchste Gut für den Verbandsspielausschuss dar. Auf Grundlage des neuerlichen Sportgerichturteils, ist für den Verbandsspielausschuss zu befürchten, dass der Spielbetrieb durch eine weitere Teilnahme Ihrer Mannschaft erheblich gestört wird“, heißt es in der Mitteilung vom Verband an den Tuttlinger Verein.
Das angesprochene Urteil resultiert vom drittletzten Spieltag der vergangenen Kreisliga-B2-Saison. Im Spiel gegen den FV 08 Rottweil III wurden damals gleich vier Spieler unter falschem Namen eingesetzt. Die Spieler waren zum damaligen Zeitpunkt für einen anderen Verein des Südbadischen Fußballverbandes spielberechtigt.
Dem vorangegangen waren weitere Verfehlungen, die sportgerichtlich verurteilt worden sind, teilweise stellten diese Vorfälle verbandsrechtlich schwere Wettbewerbsverstöße dar.
„Leider kam bei dem Verein nach den schweren Vorfällen in Egesheim 2020 und dem Spielabbruch in einem Freundschaftsspiel ein halbes Jahr zuvor keine Ruhe mehr rein.
Trotz massiver Auflagen und dem Wissen, dass die Mannschaft vom Verband unter Beobachtung gestellt wurde, passierten immer wieder Dinge, die so nicht entschuldbar sind und aufzeigen,
dass dem Verein eine pflichtbewusste und disziplinierte Teilnahme am Spielbetrieb offenbar schwerfällt“, so der Bezirksspielleiter des Bezirks Schwarzwald, Matthias Harzer,
der hinzufügt: „Dass der Verbandsspielausschuss hier nun tätig wurde, ist richtig, auch wenn der Zeitpunkt sehr unglücklich und die Entscheidung sehr hart ist.
Ich hätte mir gewünscht, dass man vor dem Ausschluss erst noch andere, nicht ganz so weitreichende Maßnahmen als letzte Warnung ausgesprochen hätte, zum Beispiel einen empfindlichen Punktabzug.
Laut Verband ist dies aber aufgrund der Statuten im Fall von Türkgücü Tuttlingen so nicht möglich.“
Der Verein war in der Woche vor dem ersten Bezirkspokalspiel vom Verbandsspielausschuss über die Einleitung des Verfahrens informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Dem kam der Verein fristgerecht nach. Die bereits angesetzten Verbandsspiele im Bezirkspokal und in der Kreisliga B2 wurden vorsorglich zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bis zum erwarteten Urteil des Verbandsspielausschusses abgesetzt.
Matthias Harzer: „Der Zeitpunkt der Entscheidung ist natürlich bitter, da die Mannschaft und der Verein sich bereits für die neue Saison vorbereitet hatten. Insbesondere aufgrund eines laufenden Berufungsverfahrens, welches Türkgücü nach dem Urteil des Rottweil-Spiels eingeleitet hatte, gab es aber begründete Verzögerungen. Die Entscheidung des Berufungsverfahrens, welche erst Ende Juli vorlag, musste abgewartet werden, anschließend hat der Verbandsspielausschuss das Thema aufgegriffen.“
Der Verein hat nun zehn Tage Zeit, um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verbandsspielausschusses beim Verbandsvorstand einzureichen.
„Wir werden nun abwarten, ob Türkgücü Tuttlingen diese Option zieht. Bis dahin lassen wir die Spiele abgesetzt. Sollte es bei der Entscheidung bleiben, hoffen wir natürlich, dass der Verein dies auch als Chance erkennt und die Auflagen, die der Verband noch zu benennen hat, erfüllt und dann ab der Saison 2024/2025 wieder am Spielbetrieb teilnehmen wird.
Zugleich sehe ich das aber auch als Warnung an andere Vereine, dass nicht tatenlos zugesehen wird, wenn wiederholt schwere Wettbewerbsverstöße verursacht werden, zum Beispiel durch provozierte Spielabbrüche oder den Einsatz von nicht spielberechtigten oder gesperrten Spielern unter falschem Namen“, so der Bezirksspielleiter weiter.