Spielbetrieb wird auch bei steigenden Inzidenzen fortgesetzt | Württembergischer Fußballverband e.V.

Corona-Update

Spielbetrieb wird auch bei steigenden Inzidenzen fortgesetzt

Angesichts steigender Corona-Fallzahlen haben sich die Fußballverbände in Baden-Württemberg über den Saisonstart 2021/22 ausgetauscht. Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil über 35, ist der Trainings- und Spielbetrieb im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur noch mit 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erlaubt. Aktuell gibt es zwar in keinem baden-württembergischen Stadt- oder Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung, ein Stadtkreis lag jedoch zuletzt über der Grenze von 35.

Eine neuerliche Unterbrechung bzw. Aussetzung des Spielbetriebs steht nicht zur Diskussion, so die einhellige Auffassung. Der wfv-Verbandsspielausschussvorsitzende Harald Müller lässt keinen Zweifel daran, dass die Meisterschaftsrunden wie geplant starten sollen:

„Unser klarer Auftrag ist es, den Spielbetrieb zu gewährleisten. Das möchten wir auch tun, solange es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben und unter zumutbaren Bedingungen gespielt werden kann.“

Selbst bei Inzidenzen über 50 ist nach der aktuellen Rechtslage ein vollumfänglicher Trainings- und Spielbetrieb in Baden-Württemberg möglich. In Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz stabil über 50) ist die Zahl der Sportler*innen im Freien zwar auf 25 Personen limitiert, jedoch werden Genesene und vollständig Geimpfte nicht zur Personenzahl hinzugezählt. Eine neue Sachlage könnte sich bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August bzw. mit Außerkrafttreten der aktuellen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg zum 23. August ergeben.

Insbesondere die Heimvereine stehen in der Verantwortung

Bei Inzidenzen von über 35 und der damit verbundenen Nachweispflicht von Spieler*innen und Zuschauer*innen steht der gastgebende Verein als Ausrichter und Hausrechtsinhaber in der Verantwortung, dass Personen ohne 3G-Nachweis der Zutritt zum Sportgelände verwehrt bleibt. Dies gilt nicht nur für Zuschauer*innen, sondern für alle Personen. Deshalb appellieren wir dringend an alle Gastvereine, dass diese ihre Spieler*innen ggf. auf die staatlichen Vorgaben vor der Anreise zum Spiel aufmerksam machen, um so unnötige Diskussionen unmittelbar vor dem Spiel zu vermeiden. Die Anwendung eines Selbsttests kann jedoch auch vor Ort von einem Vereinsvertreter überwacht und bestätigt werden. Eine Vorlage für ein solches Bestätigungsformular steht hier zum Download bereit.

Natürlich ist die Durchführung von Spieltagen bei Inzidenzen über 35 mit einem erhöhten Aufwand verbunden, jedoch nicht in einem Maße, der eine Unterbrechung des Spielbetriebs rechtfertigt, meint wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm:

„Immer mehr Menschen sind geimpft und immer weniger müssen sich dementsprechend testen, um einen 3G-Nachweis zu erbringen. Wir können nur erneut an alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt, appellieren: Lasst euch, lassen Sie sich impfen! Wer sich impfen lässt, übernimmt Verantwortung für sich selbst, für seine Mitmenschen und damit auch für den Vereinssport.“

Schulen haben den im Präsenzunterricht einbezogenen Schüler*innen in jeder Schulwoche zwei COVID-19-Schnelltests anzubieten und auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis auszustellen. Dieses hat 60 Stunden Gültigkeit, sodass der Großteil der Vereinsaktivitäten zum Start der Jugendsaison nach den Sommerferien über die Schultestungen abgedeckt ist.

Der organisatorische Zusatzaufwand für den Heimverein ist bei Inzidenzen über 35 zwar gegeben, aber in einem zumutbaren Rahmen: Ein geordneter Einlass ist ohnehin von Nöten, da die Erfassung der Kontaktdaten aller auf dem Sportgelände anwesenden Personen laut Corona-Verordnung verpflichtend ist – unabhängig von der Inzidenz. Ein Leitfaden der Fußballverbände soll die Vereine künftig bei der Organisation von Spieltagen unterstützen und auf die wichtigsten Punkte hinweisen.

Klare Regelungen bei Verdachtsfällen

Für den Umgang mit Verdachtsfällen und infizierten Personen soll es klare und einheitliche Regelungen geben. Im Verdachtsfall muss sich die betroffene Person bzw. Mannschaft umgehend testen (lassen) und bis zu einem negativen Ergebnis vom Training / Spielbetrieb fernhalten. Die Verbände haben jeweils Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Spiel abgesetzt wird. Sollte sich eine Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, so wird ausreichend Zeit bis zum Wiedereinstieg gewährt. Nähere Informationen dazu folgen noch.

Dokumente