Vorstand
Der Verbandsvorstand wird auf dem Verbandstag jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er legt die grundsätzlichen Richtlinien für die Leitung des Verbandes fest; hierzu gehört auch die Aus- und Fortbildung von Vereins- und Verbandsmitarbeitern.
Der Verbandsvorstand besteht aus dem Präsidenten, den drei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Vorsitzenden des Spielausschusses, dem Vorsitzenden des Verbandsgerichts, dem Vorsitzenden des Jugendausschusses, dem Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses, der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen- und Mädchensport, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Freizeit- und Breitensport, bis zu fünf Beisitzern für besondere Aufgaben, von denen einer insbesondere für den bezahlten Fußballsport tätig sein soll sowie dem Vertreter der Bezirksvorsitzenden.