Corona-Update
Training für Kinder auch bei Inzidenz über 100
Mit der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung passt das Land Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die neuen, bundeseinheitlichen Vorgaben an. Die zentrale Botschaft für den Sport: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in 5er-Gruppen. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (Update: Vollständige geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen; weitere Informationen dazu in unseren FAQ).
Damit hat das Land Baden-Württemberg die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes wie angekündigt umgesetzt und Trainingsmöglichkeiten für Kinder in Kleingruppen auch bei Inzidenzen über 100 eingeräumt. Zu beachten ist jedoch die Absenkung der Altersgrenze von U15- auf unter 14-Jährige. Die Ausnahmen gelten also für Kinder, die ihren 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.
Die aktuellen Regeln im Überblick
Des Weiteren gelten für den Sport folgende Regelungen:
- Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarme Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.
- Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist der Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder dürfen auf Außensportanlagen weiterhin in Gruppen von max. 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren trainieren.
- Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiterhin kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer*innen und Betreuer*innen benötigen einen von offizieller Stelle durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest (nicht Selbst-Test), der nicht älter als 24 Stunden ist.
Umkleidekabinen bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Diese dürfen jedoch nicht geteilt werden, d.h. es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen. Selbstverständlich sind bei allen Aktivitäten die möglichen regionalen Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen zu beachten.
Als Service für unsere Vereine erstellen wir nach wie vor täglich unsere „Ampelgrafik“, welche die Regelungen in den württembergischen Stadt- und Landkreis in einer Tabelle darstellt. Diese sowie weitere Fragen und Antworten gibt es wie gehabt auf www.wuerttfv.de/corona