Im Jugendbereich gibt es folgende Satzungsänderung
§ 29 Nr. 1 S. 1 wird geändert:
1. Bei allen Jugendspielen (ausgenommen D-, und E- sowie D- und E-Juniorinnen) können während der vollen Spieldauer (einschließlich einer etwaigen Verlängerung) vier fünf Spieler ausgetauscht werden