Integration von Geflüchteten
Willkommen im Verein – Fußball als Angebot für Geflüchtete aus der Ukraine
Seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine am 24. Februar 2022 mussten insbesondere viele Frauen und Kinder das Land verlassen und haben auch Zuflucht in Deutschland gesucht. Unsere Fußballvereine haben – erneut – schnell und unbürokratisch ihre Türen geöffnet. Die wichtigsten Fragen zum Trainings- und Spielbetrieb beantworten wir gerne im Folgenden.
Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb
Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche können sofort am Trainingsbetrieb teilnehmen, auch ohne, dass zwingend eine Vereinsmitgliedschaft begründet werden muss.
Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist erst nach Erteilung eines Spielrechts möglich. Dazu ist es erforderlich, eine Vereinsmitgliedschaft zu begründen und über Pass Online einen Spielerlaubnisantrag zu stellen, nach Möglichkeit unter Beifügung eines Ausweisdokuments. In der Folge wird ein internationales Freigabeverfahren eingeleitet, das spätestens nach 7 Tagen abgeschlossen ist. Dann wird das Spielrecht durch uns erteilt.
Erklärungen für minderjährige Spieler*innen im Zusammenhang mit der Begründung einer Vereinsmitgliedschaft oder der Beantragung eines Spielrechts können auch nur durch ein Elternteil, also z. B. die ebenfalls geflüchtete Mutter, rechtswirksam abgegeben werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Spieler*innen ist das jeweilige Jugendamt einzubeziehen.
Für Spieler*innen ab dem älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang besteht leider derzeit außerhalb der Wechselperiode I keine Möglichkeit zur Erteilung eines Spielrechts.
Versicherung von Geflüchteten
Es besteht für alle aus der Ukraine Geflüchteten ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler*innen im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt. Es besteht ein entsprechender Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Über die staatliche Krankenversicherung hinaus sind Geflüchtete aus der Ukraine zudem durch die ARAG Sportversicherung geschützt, insbesondere im Rahmen einer Unfall- und Krankenversicherung und können im Rahmen des Vereinssports Leistungen in Anspruch nehmen, dies auch dann, wenn eine Vereinsmitgliedschaft nicht besteht.
Der Amateurfußball bietet einen direkten und niederschwelligen Zugang zum Sport und der Fußball hat in der Ukraine einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert – nicht erst seit der Fußball-Europameisterschaft 2012 und dem Finale in Kiew. Insofern sind unsere Vereine eine der ersten Anlaufstellen für Geflüchtete, die sich gesellschaftlich integrieren und Sport treiben wollen.
Finanzielle Unterstützung von Vereinen, die sich engagieren
Die DFB-Stiftung Egidius Braun unterstützt Fußballvereine, die sich in der aktuellen Situation für Menschen engagieren, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind. Für die Integration in den Spiel- und Trainingsbetriebs des jeweiligen Vereins stellt die DFB-Stiftung Egidius Braun eine pauschale Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Mit der Zuwendung können beispielsweise Sportmaterialien, Ausflüge oder Begegnungsangebote finanziert werden. Weitere Informationen gibt es hier.
Kontakt und weitergehende Informationen
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zum Umgang mit Geflüchteten haben. Wenden Sie sich an unsere Abteilung “Gesellschaftliche Verantwortung”: Oliver Deutscher (Tel.: 0711 22764-43, E-Mail: o.deutscher@wuerttfv.de).
Die Bundesregierung bietet unter diesem Link Informationen sowie FAQ zu verschiedenen Themen wie z.B. Aufenthaltsrecht, Unterkunft, Gesundheit oder Finanzielle Unterstützung in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache.
Weiterführende Informationen zum Informations- und Maßnahmenpaket des WLSB finden Sie hier.