Lehrgangsgebühren
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per Bankeinzug. Daher ist eine Anmeldung nur schriftlich oder online über den Veranstaltungskalender möglich. Unterbringung bei den zentralen Lehrgängen erfolgt in Doppelzimmern. Eine Reservierung von Einzelzimmern ist gegen die Bezahlung eines Aufpreises von min. 20 € pro Nacht möglich. Die Reservierung läuft über die Landessportschule Ruit (Kontakt).
Kosten Trainer C-Lizenz (ab 2023)
DFB-Basis-Coach dezentral 60,00 € / zentral 90,00 €
DFB-Junior-Coach zentral 60,00 €
Profil Kinder dezentral 200,00 € / zentral 260,00 €
Profil Jugend dezentral 240,00 € / zentral 300,00 €
Profil Erwachsene dezentral 300,00 € / zentral 300,00 €
Gesamtkosten Lizenzerwerb dezentral 300,00 € / zentral 390,00 €
Stornoregelung
Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Lehrgangstitels, des Datums und der Lehrgangsnummer schriftlich per Mail an den zuständigen Mitarbeiter oder an info@wuerttfv.de erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim wfv.
Tritt der*die Teilnehmer*in von der Buchung zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an (unabhängig vom Grund der Absage), erhebt der wfv Stornogebühren. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Absagetermin. Die Rücktrittspauschalen bei zentralen Lehrgängen an der Landessportschule Ruit und für Seminare betragen pro Person:
- Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
- Ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn und nach Erhalt der Einladung fallen pauschal 20 € Stornogebühren an.
- Ab drei Wochen bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn fallen 50 % der Lehrgangsgebühren an.
- Ab einer Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei unentschuldigtem Fehlen fallen 100 % der Lehrgangsgebühren an.
Bei krankheitsbedingten Ausfällen kann eine Krankmeldung/ärztliches Attest vorgelegt werden. In diesem Fall erheben wir pauschal 20 € Stornogebühren.
Zuschüsse
Alle Lizenz-Ausbildungsgänge berechtigen nach bestandener Prüfung zur Beantragung eines jährlichen Zuschusses beim WLSB. Diesen muss der jeweilige Verein des Trainers bzw. Übungsleiters dort beantragen. Dieser Zuschuss wird vom WLSB vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land an die Vereine ausbezahlt. Sollten Sie Fragen bezüglich des Zuschusses haben, wenden Sie sich bitte direkt an den WLSB (Tel. 0711 28077-100).