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Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Bund stellt mit dem neuen Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ umfangreiche Mittel bereit, um Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs zu modernisieren und zu sanieren. Für die erste Förderrunde 2025/2026 stehen 333 Millionen Euro zur Verfügung, weitere Runden sollen folgen.
Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden vor allem bauliche Maßnahmen an Sportstätten, darunter Fußballplätze und Kunststoffrasenplätze. Neben umfassenden Sanierungen kann in Ausnahmefällen auch ein Ersatzneubau gefördert werden. Bei Sportgebäuden liegt der Schwerpunkt auf energetischer Ertüchtigung.
Achtung: Anträge können ausschließlich von Kommunen gestellt werden. Projekte in vereinseigenem Besitz werden ebenfalls berücksichtigt, sofern die Kommune den Antrag einreicht.
Bedeutung für Vereine
Bei konkretem Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf sollten Vereine rechtzeitig das Gespräch mit der Kommune suchen, damit Projekte in die kommunale Interessenbekundung aufgenommen werden können.
Der Bundesanteil der Förderung liegt pro Projekt mindestens bei 250.000 Euro, maximal 8 Millionen Euro, und beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 Prozent.
Wichtige Fristen
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Das Förderportal des Bundes (easy-Online) ist ab dem 10. November 2025 geöffnet.
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Interessenbekundungen müssen spätestens bis 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich in der vom DFB zusammengestellten Übersicht zum Förderprogramm sowie auf der Website des BBSR: www.bbsr.bund.de.
Wir empfehlen eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune, um die Chancen auf Förderung zu erhöhen!