Passwesen | Zweitspielrecht für Studenten/Berufspendler | Württembergischer Fußballverband e.V.

Passwesen | Zweitspielrecht

Es gibt verschiedene Arten von Zweitspielrechten. Klicken Sie auf ein Thema, um mehr Informationen zum jeweiligen Zweitspielrecht zu erhalten.

Ein Zweitspielrecht kann für Studenten, Berufspendler oder vergleichbaren Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln (z.B. Schüler, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Soldaten, Kinder getrennt lebender Eltern) unter Beibehaltung ihres bisherigen Spielrechts erteilt werden (§ 10, Ziffer 4 wfv-Spielordnung).

Ergänzende Richtlinie des Verbandsspielausschusses

  • Ein Zweitspielrecht kann nur vom 01.07. bis zum 15.04. der laufenden Saison beantragt und nur für Amateure erteilt werden. Es gilt für die laufende Saison und muss für jede weitere Saison erneut beantragt werden.
  • Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein (Vereinssitz) muss mindestens 100 Kilometer bei Herren und Frauen betragen. Im Jugendbereich muss ausgeschlossen sein, dass die Vereine in der selben Spielklasse spielen.
  • Ein Zweitspielrecht kann nur erteilt werden, wenn die erste Mannschaft des Zweitvereins (im Herren- und Jugendbereich) max. auf Bezirksebene spielt. Bei den Frauen werden Zweitspielrechte maximal bis zur Regionenliga zugelassen. Bei Vereinen mit mehreren Mannschaften in der entsprechenden Altersklasse ist grundsätzlich die Spielklasse der ersten Mannschaft des Zweitvereins maßgebend. Die Spielklasse des Stammvereins ist nicht relevant.
  • Im Junioren/innen-Bereich umfasst ein Zweitspielrecht den jeweiligen Altersbereich des Spielers/-in und ggf. ältere Jahrgänge. Die Teilnahmeberechtigung besteht max. jedoch für Mannschaften, die innerhalb der Bezirksspielklassen spielen.
  • A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges, welche ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erhalten haben, können unter Beachtung des § 14 der wfv-Jugendordnung in Herren- bzw. Frauenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Der Einsatz in Herren- bzw. Frauenmannschaften des Zweitvereins ist nicht zulässig.
  • Ein Spieler muss bei Antragstellung (auch) Mitglied des Zweitvereins sein.
  • Sperrstrafen erstrecken sich jeweils auf Stamm- und Zweitspielrecht.
  • Auf internationaler Ebene und für Vertragsspieler ist ein Zweitspielrecht nicht vorgesehen.

Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise für die Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online

  • Komplett ausgefüllter und von beiden Vereinen unterschriebener Antrag auf Zweitspielrecht
  • Aktueller Tätigkeitsnachweis (Studienbescheinigung, Beschäftigungsnachweis)
  • Wohnortnachweis beim Zweitverein (z.B. Meldebescheinigung, Kopie Personalausweis)

Erklärvideo | Zweitspielrecht aufgrund wechselnder Aufenthaltsorte (Studenten/Berufspendler)

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Bitte beachten: Eine Genehmigung des Zweitspielrechts ist erst nach der Schließung des DFBnet Meldebogens für Jugendmannschaften (15.07.) möglich.

Hat ein Jugendlicher in seinem Verein keine Spielmöglichkeit, weil der Verein in der Altersklasse des Jugendlichen keine Mannschaft, auch nicht in einer Spielgemeinschaft, gemeldet hat, so kann ihm ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erteilt werden, ohne dass eine Wartefrist eintritt.

Das Zweitspielrecht erteilt auf Antrag der Verbandsspielausschuss, und zwar jeweils für ein Spieljahr. Bei genehmigtem Zweitspielrecht hat der Spieler ausschließlich Spielrecht für den Zweitverein. Nach Ablauf der Zweitspielrechts lebt die ursprüngliche Spielerlaubnis für den Stammverein wieder auf, ohne dass eine Wartefrist eintritt.

Mit Zustimmung des Zweitvereins ist auch eine frühere Rückkehr zum Stammverein möglich. Zur vorzeitigen Beendigung eines Zweitspielrechts muss der Zweitverein dies der wfv-Passstelle per wfv-Postfach schriftlich bestätigen.

Kehrt ein Jugendlicher nach Ablauf des Zweitspielrechts nicht zu seinem Stammverein zurück, gelten die Bestimmungen für einen Vereinswechsel. In diesem Fall oder bei einem Vereinswechsel zu einem anderen Verein erlischt das Zweitspielrecht spätestens mit dem Tag, an dem sich der Jugendliche bei seinem Stammverein abmeldet.

B-Juniorinnen des älteren Jahrganges und A-Junioren des älteren Jahrganges, die ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erhalten haben, können unter Beachtung des § 14 der wfv-Jugendordnung eine Sonderspielgenehmigung für Frauen-/Herrenmannschaften erhalten, ohne dass das Zweitspielrecht erlischt. Der/die Jugendspieler/in kann im Aktivenbereich nur beim Stammverein eingesetzt werden, ein Spieleinsatz in einer aktiven Mannschaft des Zweitvereins ist nicht zulässig.

Erklärvideo | Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit (Jugend)

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Juniorinnen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Zweitspielrecht für einen Verein mit Juniorinnen-Mannschaften erhalten.

Voraussetzungen für ein Zweitspielrecht Juniorinnen sind:

– keine Spielmöglichkeit in der entsprechenden Altersklasse des Stammvereins bei den Juniorinnen
– Spielrecht im Stammverein: ausschließlich für die Junioren
– Spielrecht im Zweitverein: ausschließlich für die Juniorinnen

Ausnahme B-Juniorinnen-Bundesliga: Wenn der Stammverein in der B-Juniorinnen-Bundesliga spielt, kann eine Spielerin auch ein Zweitspielrecht in einer Junioren-Mannschaft erhalten (§ 12a, Ziffer 2 und 3 wfv-Jugendordnung).

Für Fußballspiele und -turniere der Senioren, die 32 Jahre (Geburtsjahrgang) und älter sind, gelten die Ordnungen des Verbandes nur dann, wenn es sich um einen in der Zuständigkeit des Verbandsspielausschusses organisierten Wettbewerb handelt. In allen anderen Fällen gehört der Seniorenfußball zum Freizeitsport.

Der Verbandsspielausschuss kann auf Antrag einem Senioren mit Zustimmung seines Stammvereins die Spielberechtigung (Zweitspielrecht) für einen weiteren Verein zur Mitwirkung in dessen Seniorenmannschaft erteilen.

Das Zweitspielrecht Senioren Ü32 wird unbefristet erteilt. Wird das Spielrecht im Stammverein beendet (bspw. aufgrund einer Abmeldung oder eines Vereinswechsels), erlischt das Zweitspielrecht automatisch.

Hinweis: Zur Beendigung eines Zweitspielrechts muss der Zweitverein dies der wfv-Passstelle per wfv-Postfach schriftlich bestätigen.