Vereinswechsel Jugend
Die Zusammenfassung des Online Info-Abends zum Thema Vereinswechsel finden Sie hier.
Abmeldung vom Spielbetrieb beim abgebenden Verein
Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler abmelden. Im Jugendbereich muss dies bis spätestens 15.07. erfolgen. Der neue Verein hat danach einen Antrag auf Vereinswechsel beim wfv zu stellen. Ein Vereinswechsel ist mit und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins möglich.
Berechnung der Wartefrist – Grundsätze
Die Wartefrist kann für konkrete Beispiele im Wartefristen Planspiel berechnet werden. Es handelt sich hierbei jedoch um eine reine Orientierungshilfe. Das ermittelte Ergebnis ist daher unverbindlich.
Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Hierzu zählen alle Spiele, also auch Freundschaftsspiele und Turniere. Bei Gastspielern zählt das letzte Spiel im Gastverein. Die Bestätigung über den Tag des letzten Spiels hat vom abgebenden Verein zu erfolgen.
Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt.
Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel (ab D-Juniorinnen bzw. Junioren älterer Jahrgang zum Ende des Spieljahres und älter möglich) muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung durch den abgebenden Verein angezeigt werden. Andernfalls gilt der Spieler als freigegeben.
Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel kann durch den abgebenden Verein erteilt werden. Den Antrag auf Spielrechtsänderung muss der aufnehmende Verein stellen.
Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
D- (jüngerer Jahrgang), E- und F-Juniorinnen bzw. -Junioren können am Ende des Spieljahres (Abmeldung bis 15. Juli) ohne Wartefrist und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins den Verein wechseln. Während des Spieljahres können D-, E- und F-Juniorinnen bzw. Junioren ohne Zustimmung, jedoch unter der Einhaltung der üblichen Wartefrist (3 Monate ab dem Tag der Abmeldung), den Verein wechseln.
Für A-Junioren und B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs gilt bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs (Abmeldung bis 30. Juni, Wechselperioden, Entschädigungstabelle)
Bei einem begründeten Wohnortwechsel (innerhalb der letzten 6 Monate) kann auf Antrag die Wartefrist entfallen. Voraussetzung ist, dass es dem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters, seines Wohnortes, seiner Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht zumutbar erscheint, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben.
Rückkehr zum alten Verein: Stimmt der neue Verein der Rückkehr zum alten Verein zu, entfällt die Wartefrist, wenn der Jugendliche für den neuen Verein noch kein Pflichtspiel bestritten hat. Die Bestätigung des neuen Vereins, dass der Jugendliche noch kein Spiel für diesen Verein bestritten hat, hat in der Online-Abmeldung in DFBnet Pass-Online zu erfolgen.