Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 15.07. abmelden.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:
1. Schriftliche Abmeldung: Der Spieler meldet sich schriftlich beim bisherigen Verein ab.
– Die Abmeldung ist per Einschreiben an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg kann der aufnehmende Verein online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“).
– Die Abmeldung ist an eine offizielle Anschrift des Vereins zu schicken. Mit der Kündigungsbestätigung kann der aufnehmende Verein online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“).
2. Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein: Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragsstellung auf Vereinswechsel kann der neue Verein den Spieler dann beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb abmelden (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“).
Achtung: In diesem Fall ist der Abmeldetag der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online! Bitte deshalb zur Fristwahrung den Antrag auf Vereinswechsel bis zum 15.07. stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!
Der neue Verein hat danach einen Antrag auf Vereinswechsel beim wfv zu stellen. Für die Antragstellung gibt es keine Frist zu beachten.
Geht einem Verein eine Abmeldung für einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) den Spieler online im DFBnet abmelden.
Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung, sodass der Spieler keine weiteren Spiele für den bisherigen Vereins bestreiten darf. Wird der Spieler nicht innerhalb der 14-tägigen Frist abgemeldet, gilt er als freigegeben (Zustimmung: ja) und gegen den abgebenden Verein wird ein Bußgeldverfahren gemäß § 56 der Rechts- und Verfahrensordnung (Nichteinsendung von verlangten Meldungen) eingeleitet.
Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Hierzu zählen alle Spiele, also auch Freundschaftsspiele und Turniere.
Bei Spielern mit einem Zweitspielrecht zählt das letzte Spiel im Zweitverein. Die Bestätigung über den Tag des letzten Spiels hat vom abgebenden Verein in seiner Online-Abmeldung in DFBnet Pass-Online zu erfolgen.
Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt (bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe und bei überregionalen Vereinswechseln aus einem anderen Landesverband ab dem Tag der Verbandsfreigabe).
Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel (ab D-Juniorinnen bzw. D-Junioren älterer Jahrgang zum Ende des Spieljahres und älter möglich) muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung durch den abgebenden Verein angezeigt werden. Andernfalls gilt der Spieler als freigegeben.
Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel kann durch den abgebenden Verein erteilt werden. Den Antrag auf Spielrechtsänderung muss der aufnehmende Verein online in DFBnet Pass-Online stellen.
Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
D- (jüngerer Jahrgang) und E-Juniorinnen bzw. -Junioren können am Ende des Spieljahres (Abmeldung bis 15. Juli) ohne Wartefrist und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins den Verein wechseln. Während des Spieljahres können D- und E-Juniorinnen bzw. Junioren ohne Zustimmung, jedoch unter der Einhaltung der üblichen Wartefrist (3 Monate ab dem Tag der Abmeldung), den Verein wechseln.
Für A-Junioren und B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs gilt bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs (Abmeldung bis 30. Juni, Wechselperioden, Entschädigungstabelle).
Die Wartefrist kann für konkrete Beispiele im DFBnet Wartefristenrechner ermittelt werden.
Bei einem begründeten Wohnortwechsel (innerhalb der letzten 6 Monate) kann auf Antrag die Wartefrist entfallen. Voraussetzung ist, dass es dem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters, seines Wohnortes, seiner Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht zumutbar erscheint, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben.
Rückkehr zum alten Verein: Stimmt der neue Verein der Rückkehr zum alten Verein zu, entfällt die Wartefrist, wenn der Jugendliche für den neuen Verein noch kein Pflichtspiel bestritten hat. Die Bestätigung des neuen Vereins, dass der Jugendliche noch kein Spiel für diesen Verein bestritten hat, hat in der Online-Abmeldung in DFBnet Pass-Online zu erfolgen.