HINWEIS: Eine Online-Beantragung ist aktuell noch nicht möglich. Der ausgefüllte Antrag auf vorzeitiges Aktiven-Spielrecht kann eingescannt per wfv-Postfach an die wfv-Passstelle geschickt werden.
A-Junioren (sowohl des älteren Jahrgangs 2002 als auch des jüngeren Jahrgangs 2003), welche das 18. Lebensjahr vollendet haben:
Diese A-Jugendlichen sind für alle Herrenmannschaften des Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.
A-Junioren des älteren Jahrgangs (2002), welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Es kann ein vorzeitiges Spielrecht für alle Herrenmannschaften beantragt werden. Erforderliche Unterlagen:
– Antrag des Vereins
– schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
– Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes
A-Junioren des jüngeren Jahrgangs (2003):
Hinweis: Bitte hierzu den Modellversuch bzgl. des Sonderspielrechts bei den B-Junioren ab der Saison 2019/20 beachten
Besteht für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen durch den Verbandsjugendausschuss ein vorzeitiges Spielrecht für Herrenmannschaften erteilt werden.
Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch dann vor, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Gastspielrecht eröffnet ist. Erforderliche Unterlagen:
– Antrag des Vereins
Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes sind erst nach der Entscheidung des Verbandsjugendausschusses einzureichen.
B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs (2004):
Es kann ein vorzeitiges Spielrecht für alle Frauenmannschaften beantragt werden. Erforderliche Unterlagen:
– Antrag des Vereins
– schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
– Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes
B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs (2005):
Besteht für B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen durch den Verbandsjugendausschuss ein vorzeitiges Spielrecht für Frauenmannschaften erteilt werden.
Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch dann vor, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Gastspielrecht eröffnet ist. Erforderliche Unterlagen:
– Antrag des Vereins
Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes sind erst nach der Entscheidung des Verbandsjugendausschusses einzureichen.
Grundsätzlich gilt: Das vorzeitige Aktiven-Spielrecht wird mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen erteilt. Die Bestimmung, dass der/die Jugendliche am selben Tag nur in einem Spiel bzw. Turnier und nur in einer Mannschaft eingesetzt werden darf (§ 28 Absatz 2 der wfv-Jugendordnung) bleibt unberührt, unabhängig von der Dauer eines Spieleinsatzes in einer Mannschaft. Diese Regelung gilt auch für A-Juniorenspieler des älteren Jahrganges, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Gastspieler des älteren A-Junioren-/B-Juniorinnen-Jahrganges können nur für Ihren Stammverein ein vorzeitiges Aktiven-Spielrecht erhalten. Ein Einsatz in der Herren-/Frauenmannschaft des Gastvereins ist nicht zulässig.