Freizeitliga | Württembergischer Fußballverband e.V.

Passwesen | Freizeitliga

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zur Spielberechtigung für die Freizeitliga. Klicken Sie auf das Thema Ihrer Wahl, um das entsprechende Kapitel zu öffnen.

Eine Spielerlaubnis kann mit sofortiger Wirkung erteilt werden, wenn der Spieler vorher keine Spielerlaubnis für einen Verein in der Freizeitliga hatte.

Bei erstmaliger Spielerlaubnis ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf erstmalige Spielerlaubnis erforderlich, welcher mindestens zwei Jahre beim antragstellenden Verein aufbewahrt werden muss. Dies ist die Voraussetzung für eine Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online. Die Spielerlaubnis wird ab dem Tag erteilt, an dem der ordnungsgemäß gestellte Antrag bei der wfv-Passstelle eingeht.

Ein Verein ist für die im Spielerlaubnisantrag gemachten Angaben voll verantwortlich. Eine mit falschen Angaben erteilte Spielerlaubnis, insbesondere unter Verschweigen der früheren Zugehörigkeit zu einem anderen Verein, ist nichtig. Sie gilt als nicht erteilt. Ein Verein hat die satzungsgemäßen Folgen zu tragen, wenn er sich durch einen Spieler bei Vereinseintritt täuschen ließ und ihm ohne Nachprüfung der Identität Glauben geschenkt hat.

Möchte ein Spieler seinen Verein innerhalb der Freizeitliga wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens abmelden. Zudem muss dem aufnehmenden Verein der unterschriebene und ausgefüllte Antrag auf Vereinswechsel vorliegen, um die Online-Beantragung in DFBnet Pass-Online vorzunehmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:

1. Schriftliche Abmeldung: Der Spieler meldet sich schriftlich und per Einschreiben beim bisherigen Verein ab. Die Abmeldung ist an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg kann der neue Verein danach dann online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“).

2. Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein: Der Spieler beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragsstellung auf Vereinswechsel kann der neue Verein den Spieler dann beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb abmelden (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“).
Achtung: In diesem Fall ist der Abmeldetag der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online! Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Fristen zur Abmeldung wichtig.

Geht einem Verein eine Abmeldung für einen Spieler – entweder schriftlich per Einschreiben oder durch eine stellvertretende Online-Abmeldung durch den aufnehmenden Verein – zu, muss dieser innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (bei schriftlicher Abmeldung gilt der Poststempel des Einschreibebelegs) den Spieler online in DFBnet Pass-Online abmelden und die entsprechenden Daten (Tag des letzten Spiels & Abmeldedatum) eingeben.
Achtung: Bei der stellvertretenden Abmeldung ist das Abmeldedatum bereits voreingestellt und kann nicht mehr geändert werden.

Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung, sodass der Spieler keine weiteren Spiele für den bisherigen Verein bestreiten darf. Wird der Spieler nicht innerhalb der 14-tägigen Frist abgemeldet, gilt er als freigegeben und gegen den abgebenden Verein kann ein Bußgeldverfahren gemäß § 56 der Rechts- und Verfahrensordnung (Nichteinsendung von verlangten Meldungen) eingeleitet werden.

Der neue Verein hat – bei vorheriger Abmeldung des alten Vereins – danach einen Antrag auf Vereinswechsel beim wfv zu stellen.

Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird grundsätzlich ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt.