Ein Vereinswechsel eines Amateurspielers, der bisher Vertragsspieler war, kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden. Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der wfv-Passstelle vorliegen. Es gilt das Vereinswechselrecht für Amateurspieler. Siehe hier (Rubrik Vereinswechsel).
Wechselperiode I (01.07. bis 31.08)
Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Amateurspieler wird, besteht für ihn die Pflicht zur Abmeldung (vom Spielbetrieb) beim abgebenden Verein, auch wenn die Spielberechtigung als Vertragsspieler beendet ist. Es gilt § 23 Ziffer 11 der wfv-Spielordnung.
Ausbildungsentschädigung: Der abgebende Verein hat Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der wfv-Spielordnung (Entschädigungstabelle).
Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins bzw. durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung möglich. Bei Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins Spielrecht ab 01.11.
DFBnet Pass-Online: Die Online-Beantragung des Vereinswechsel ist möglich, wenn der abgebende Verein den Spieler bereits online in DFBnet Pass-Online abgemeldet hat oder ein Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg oder Abmeldebestätigung) vorliegt.
Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)
Vertragsbeendigung: Der Vertrag mit dem abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12. des Vorjahres einvernehmlich beendet sein.
Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Amateurspieler wird, besteht für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein (bis spätestens 31.12.), auch wenn die Spielberechtigung als Vertragsspieler beendet ist.
Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich.
Zusätzlich gilt: Wenn der Vertrag beim abgebenden Verein vorzeitig im Laufe des 1. Vertragsjahr beendet wurde und der abgebende Verein beim Vereinswechsel in der vorigen Wechselperiode I eine Nicht-Zustimmung angezeigt hat, hat dieser Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der wfv-Spielordnung (Entschädigungstabelle). Es gilt § 23, Ziffer 8 der wfv-Spielordnung.
DFBnet Pass-Online: Die Online-Beantragung des Vereinswechsel ist möglich, wenn der abgebende Verein den Spieler bereits online in DFBnet Pass-Online abgemeldet hat oder ein Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg oder Abmeldebestätigung) vorliegt.