Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden (Ausnahme: vertragslose Spieler – siehe unten). Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der wfv-Passstelle vorliegen.
Wechselperiode I (01.07. bis 31.08)
Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.
Vertragsdauer: Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.09. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.
Ausbildungsentschädigung: Der abgebender Verein hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der wfv-Spielordnung (Entschädigungstabelle).
Ausnahme:
- Wenn der Vertrag vorzeitig im Laufe des 1. Vertragsjahr beim neuen Verein wieder beendet wird und der abgebende Verein beim Vereinswechsel in der vorigen Wechselperiode I eine Nicht-Zustimmung angezeigt hat. § 23, Ziffer 8 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.
Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins.
Vertragslose Spieler: In einem Spieljahr kann ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I (31.08.) vertraglich an keinen Verein als Vertragsspieler gebunden war und danach keine Spielerlaubnis für einen Verein – auch nicht als Amateur – hatte, außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.01. (Ende der Wechselperiode II) erfolgen.
DFBnet Pass-Online: Aktuell ist noch keine Online-Beantragung möglich. Die Unterlagen (Vertragsspielervertrag + Antrag auf Vereinswechsel) sind per wfv-Postfach bei der Passstelle einzureichen.
Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)
Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.
Vertragsdauer: Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.02. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.
Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins. § 23, Ziffer 2 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.
DFBnet Pass-Online: Aktuell ist noch keine Online-Beantragung möglich. Die Unterlagen (Vertragsspielervertrag + Antrag auf Vereinswechsel) sind per wfv-Postfach bei der Passstelle einzureichen.