Passwesen | Vertragsspieler im wfv | Württembergischer Fußballverband e.V.

Passwesen | Vertragsspieler

Definition Vertragsspieler: Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 250 Euro monatlich erhält.

Sozialversicherungsnachweis: Der SV-Nachweis muss bis spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn online in DFBnet Pass-Online eingereicht werden. Andernfalls ruht das Spielrecht ab diesem Zeitpunkt.

Nicht-EU-Ausländer: Ein Aufenthaltstitel, der die Gestattung unselbständiger Erwerbstätigkeit über die komplette Vertragsdauer erlaubt, muss bei der Vertragsanzeige vorgelegt werden.

Vertragsspieler aus dem Ausland: Ein internationeler Vereinswechsel eines Vertragsspieler wird über den DFB (FIFA-TMS – Transfer Match System) abgewickelt. Die Beantragung des internationalen Vereinswechsels ist jedoch in DFBnet Pass-Online vorzunehmen.

Einreichung Vertragsunterlagen: Alle Vertragsabschlüsse, Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen und vorzeitige Vertragsbeendigungen sind unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen ab der Vertragsunterzeichnung) der wfv-Passstelle vorzulegen (online in DFBnet Pass-Online, per Mail im wfv-Postfach oder per Post). Bei Versäumnis wird ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet (§78 Rechts- und Verfahrensordnung). Geldstrafe mind. 250 Euro.

Rechtliche Grundlagen: § 22 und § 23 wfv-Spielordnung

Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden (Ausnahme: vertragslose Spieler – siehe unten). Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der wfv-Passstelle vorliegen.

Wechselperiode I (01.07. bis 31.08)

Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.

Vertragsdauer: Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.09. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.

Ausbildungsentschädigung: Der abgebender Verein hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der wfv-Spielordnung (Entschädigungstabelle).

Ausnahme:

  • Wenn der Vertrag vorzeitig im Laufe des 1. Vertragsjahr beim neuen Verein wieder beendet wird und der abgebende Verein beim Vereinswechsel in der vorigen Wechselperiode I eine Nicht-Zustimmung angezeigt hat. § 23, Ziffer 8 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.

Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins.

Vertragslose Spieler: In einem Spieljahr kann ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I (31.08.) vertraglich an keinen Verein als Vertragsspieler gebunden war und danach keine Spielerlaubnis für einen Verein – auch nicht als Amateur – hatte, außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.01. (Ende der Wechselperiode II) erfolgen.

DFBnet Pass-Online: Aktuell ist noch keine Online-Beantragung möglich. Die Unterlagen (Vertragsspielervertrag + Antrag auf Vereinswechsel) sind per wfv-Postfach bei der Passstelle einzureichen.

 

Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)

Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.

Vertragsdauer: Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.02. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.

Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins. § 23, Ziffer 2 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.

DFBnet Pass-Online: Aktuell ist noch keine Online-Beantragung möglich. Die Unterlagen (Vertragsspielervertrag + Antrag auf Vereinswechsel) sind per wfv-Postfach bei der Passstelle einzureichen.

Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der bisher Amateur war, kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden. Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der wfv-Passstelle vorliegen.

Wechselperiode I (01.07. bis 31.08)

Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Vertragsspieler wird, entfällt für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein.

Vertragsdauer: Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.09. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.

Ausbildungsentschädigung: Der abgebende Verein hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der wfv-Spielordnung (Entschädigungstabelle).

Ausnahmen:

  • Wenn der Vertrag vorzeitig im Laufe des 1. Vertragsjahr beim neuen Verein wieder beendet wird und der abgebende Verein beim Vereinswechsel in der vorigen Wechselperiode I eine Nicht-Zustimmung angezeigt hat. § 23, Ziffer 8 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.
  • Wenn der Spieler in der aktuellen Wechselperiode bereits einen Vereinswechsel als Amateur vollzogen hat und ihm nach Zahlung eines Entschädigungsbetrags die sofortige Spielberechtigung erteilt wurde. § 23, Ziffer 9 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.

Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang vollständige Unterlagen) für den neuen Verein, unabhängig von Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins.

DFBnet Pass-Online: Aktuell ist noch keine Online-Beantragung möglich. Die Unterlagen (Vertragsspielervertrag + Antrag auf Vereinswechsel) sind per wfv-Postfach bei der Passstelle einzureichen.

 

Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)

Vertragsdauer: Der Vertragsspielervertrag muss spätestens am 01.02. beginnen und mindestens bis zum Ende der Saison (30.06.) oder zum Ablauf eines darauffolgenden Spieljahres (30.06.) laufen.

Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Bei Nicht-Zustimmung 6 Monate ab dem Tag des letzten Spiels.

DFBnet Pass-Online: Aktuell ist noch keine Online-Beantragung möglich. Die Unterlagen (Vertragsspielervertrag + Antrag auf Vereinswechsel) sind per wfv-Postfach bei der Passstelle einzureichen.

Ein Vereinswechsel eines Amateurspielers, der bisher Vertragsspieler war, kann grundsätzlich nur in den zwei Wechselperioden stattfinden. Alle notwendigen Unterlagen müssen innerhalb der Wechselperioden der wfv-Passstelle vorliegen. Es gilt das Vereinswechselrecht für Amateurspieler. Siehe hier (Rubrik Vereinswechsel).

Wechselperiode I (01.07. bis 31.08)

Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Amateurspieler wird, besteht für ihn die Pflicht zur Abmeldung (vom Spielbetrieb) beim abgebenden Verein, auch wenn die Spielberechtigung als Vertragsspieler beendet ist. Siehe § 23 Ziffer 11 der wfv-Spielordnung.

Ausbildungsentschädigung: Der abgebende Verein hat Anspruch auf Entschädigung gemäß § 16, Ziffer 3.2. der wfv-Spielordnung (Entschädigungstabelle).

Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins bzw. durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung möglich. Bei Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins Spielrecht ab 01.11.

DFBnet Pass-Online: Online-Beantragung ist möglich, wenn der abgebende Verein den Spieler bereits online in DFBnet Pass-Online abgemeldet hat oder ein Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg) vorliegt.

 

Wechselperiode II (01.01. bis 31.01.)

Vertragsbeendigung: Der Vertrag mit dem abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12. des Vorjahres einvernehmlich beendet sein.

Abmeldung (beim abgebenden Verein): Wenn ein Spieler beim neuen Verein Amateurspieler wird, besteht für ihn die Pflicht zur Abmeldung beim abgebenden Verein, auch wenn die Spielberechtigung als Vertragsspieler beendet ist.

Spielrechtserteilung: Sofortiges Spielrecht (ab Eingang der vollständigen Unterlagen) für den neuen Verein ist nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich.

DFBnet Pass-Online: Online-Beantragung ist möglich, wenn der abgebende Verein den Spieler bereits online in DFBnet Pass-Online abgemeldet hat oder ein Nachweis der Abmeldung (Einschreibebeleg) vorliegt.

Voraussetzung: Mindestens seit dem vorangegangenen 31.08. oder 31.01. für Pflichtspiele des Vereins spielberechtigt.

Antragstellung: Wechselperioden sind nicht relevant. Statuswechsel kann jederzeit vorgenommen werden.

DFBnet Pass-Online: Der Statuswechsel ist online in DFBnet Pass-Online („Neuer Vertrag im eigenen Verein“) zu beantragen. Hierzu muss der eingescannte Vertragsspielervertrag (inklusive aller notwendigen Unterschriften) als PDF-Dokument hochgeladen werden.

Voraussetzung: Vertragsspielervertrag läuft aufgrund Zeitablauf zum 30.06. aus.

DFBnet Pass-Online: Der Statuswechsel kann ab sechs Wochen vor Vertragsablauf bis zum Vertragsablauf (30.06.) online in DFBnet Pass-Online („Reamateurisierung im eigenen Verein“) beantragt werden. Dem antragstellenden Verein muss hierzu der vom Verein und vom Spieler unterschriebene Antrag auf Statuswechsel vom Vertragsspieler zum Amateurspieler vorliegen.

Nach dem Vertragsablauf kann ein Statuswechsel von Vertragsspieler zum Amateurspieler im eigenen Verein nicht mehr online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. In diesem Fall ist der Antrag auf Statuswechsel eingescannt per Mail im wfv-Postfach an die Passstelle zu schicken.

Eine Vertragsverlängerung ist nur bis zum Ende eines aktuell laufenden Vertrags bzw. innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit möglich. Danach eingehende „Vertragsverlängerungen“ werden als Vertrags-Neuanlage manuell erfasst.

Eine Vertragsverlängerung ist auch dann notwendig, wenn bestimmte Vertragsklauseln des aktuellen Vertragsspielervertrags zum Tragen kommen. Zum Beispiel automatische Verlängerung bei einer bestimmten Anzahl an Einsätzen oder Auf-/Abstieg der Mannschaft. Auch in diesem Fall ist eine entsprechende Vereinbarung, die vom Verein und vom Spieler zu unterzeichnen ist, online in DFBnet Pass-Online einzureichen.

DFBnet Pass-Online: Eine Vertragsverlängerung ist bis zum Ende eines aktuell laufenden Vertrags (30.06.) online in DFBnet Pass-Online („Vertrag verlängern“) zu beantragen.

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung (in beiderseitigem Einvernehmen) ist grundsätzlich jederzeit möglich.

Achtung: Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung im 1. Vertragsjahr und Beantragung eines Spielrechts als Amateur (im eigenen Verein oder in einem anderen, neuen Verein) hat der abgebende Verein des vorigen Vereinswechsels (in der Wechselperiode I) bei angezeigter Nicht-Zustimmung einen Anspruch auf die Ausbildungsentschädigung. § 23, Ziffer 8 der wfv-Spielordnung ist zu beachten.

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist auch dann notwendig, wenn bestimmte Vertragsklauseln des aktuellen Vertragsspielervertrags zum Tragen kommen. Zum Beispiel bei Auf-/Abstieg der Mannschaft. Auch in diesem Fall ist eine entsprechende Vereinbarung, die vom Verein und vom Spieler zu unterzeichnen ist, online in DFBnet Pass-Online einzureichen.

DFBnet Pass-Online: Die vorzeitige Vertragsbeendigung ist online in DFBnet Pass-Online („Vertrag vorzeitig beenden“) zu beantragen.

Der Sozialversicherungsnachweis muss bis spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn online in DFBnet Pass-Online („SV-Nachweis einreichen“) eingereicht werden. Andernfalls ruht das Spielrecht ab diesem Zeitpunkt.

Als SV-Nachweis kann eingereicht werden:

  • Anmeldebestätigung der Minijob-Zentrale oder der Bundesknappschaft als geringfügig Beschäftigter
  • Bestätigung des Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts, dass der Vertragsspieler ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet ist