Passwesen

Spielrecht für TIN*-Personen

Seit 2018 ist es möglich, im Personenstandsregister die Registrierung divers vornehmen zu lassen. Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht (männlich/weiblich) maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung.

Seit dem 1. Juli 2022 gibt die DFB-Spielordnung neue, zusätzliche Möglichkeiten für folgende Anspruchsgruppen:

  1. für Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag divers oder ohne Angabe („ohne Angabe“ war der Eintrag für non-binäre Personen, bevor 2018 „divers“ als sogenanntes „drittes Geschlecht“ eingeführt wurde)
  2. für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen (trans* Spieler*innen)

Wichtiger Hinweis: Es geht hierbei nicht um den Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen (beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell).

Die oben genannten Spieler*innen können in den Spielklassen der Landesverbände selbst entscheiden, ob ihnen die Spielberechtigung für eine Herren- oder Frauen-Mannschaft erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans* Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in der Mannschaft bleiben, in der sie bisher gespielt haben.

Wie läuft das Antragsverfahren?

  1. Die betreffende Person, nach Rücksprache mit deren Verein, oder der betreffende Verein, nach Rücksprache mit der betreffenden Person, nimmt Kontakt mit der wfv-Passstelle auf
  2. Anschließend wird die Gesamtsituation besprochen.
  3. Nach Klärung des Sachverhalts wird die Spielberechtigung von der wfv-Passstelle entsprechend angelegt/geändert.

Zu keiner Zeit muss sich die betreffende Person persönlich vor einem wfv-Gremium/Ausschuss vorstellen oder ihre Situation begründen.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen steht unsere Vertrauensperson für die Erteilung von Spielrechten an TIN*-Personen zur Verfügung.

Kontaktperson

Jens Zimmermann
Beisitzer Verbandsvorstand

E-Mail: jens@8action.de