Passwesen
Vereinswechsel im Sommer 2025? Mit diesem Wissen kein Problem!
Während die Saison 2025/26 in die entscheidende Phase geht, laufen die Planungen in unseren Vereinen für die neue Saison 2025/26 bereits auf Hochtouren. Die wfv-Passstelle informiert über die wichtigsten Punkte, die es beim Vereinswechsel im Sommer zu beachten gibt.
Unsere Passstelle gibt alles, um Eure Fragen zu beantworten. Auch in diesem Jahr gibt es wieder Online-Informationsveranstaltungen. Diese finden wie folgt statt:
- Dienstag, 10.06.2025, 18:30 Uhr, Thema: Der Vereinswechsel im Aktivenbereich (zur Anmeldung).
- Mittwoch, 11.06.2025, 18:30 Uhr, Thema: Der Vereinswechsel sowie die erstmalige Spielerlaubnis und Sonderspielrechte im Jugendbereich (zur Anmeldung).
Wir bitten jedoch darum, dass Ihr Euch vorab über unsere Website im Bereich Passwesen informiert – die meisten Fragen werden dort verständlich beantwortet.
Fristen beim Vereinswechsel
Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06.2025 (Herren, Frauen, A-Junioren & B-Juniorinnen) bzw. bis zum 15.07.2025 (B-Junioren, C-Juniorinnen und jünger) abmelden. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:
Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein: Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragstellung auf Vereinswechsel meldet der neue Verein den Spieler beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb ab. (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“).
Bitte beachten: In diesem Fall ist der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch gleichzeitig der Tag der Abmeldung! Mit der Antragstellung erlischt damit sofort das Spielrecht für den abgebenden Verein. Bitte den Vereinswechsel daher erst nach Abschluss der Spiele (inklusive eventueller Aufstiegs-, Relegations- bzw. Entscheidungsspiele oder Turniere) stellen.
Zur Fristwahrung des spätesten Abmeldedatums ist der Antrag auf Vereinswechsel jedoch bis spätestens zum 30.06.2025 (Herren, Frauen, A-Junioren & B-Juniorinnen) bzw. bis zum 15.07.2025 (B-Junioren, C-Juniorinnen und jünger) zu stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!
Schriftliche Abmeldung: Der Spieler (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) meldet sich schriftlich und per Einschreiben beim bisherigen Verein ab. Die Abmeldung ist an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter, Jugendleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg oder einer schriftlichen Kündigungsbestätigung kann der neue Verein danach dann online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeiten in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“ oder „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“ (bei vorliegender schriftlicher Kündigungsbestätigung)).
Wechselperioden im Aktivenbereich
Im Aktivenbereich (Herren|Frauen|A-Junioren (Jahrgänge 2006 und 2007)|B-Juniorinnen (Jahrgänge 2008 und 2009)), kann nur innerhalb von zwei Wechselperioden der Verein gewechselt werden (gilt auch für internationale Vereinswechsel). Die Wechselperiode I endet am 31.08.2025*.
Nachträgliche Zustimmung im Aktivenbereich (Herren, Frauen, A-Junioren, B-Juniorinnen): Eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss im Aktivenbereich bis spätestens 31.08.2025* online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins oder der Nachweis der Zahlung der festgelegten Ausbildungsentschädigung vorliegen.
*Fristverlängerung für Ende Wechselperiode I: Nachdem der 31.08. in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist zur Antragstellung auf den nächsten Werktag. Dies ist der Montag, 01.09.2025.
Wechselperioden gelten nicht für den Jugendbereich
Im Jugendbereich (B-Junioren, C-Juniorinnen und jünger) kommen die Wechselperioden nicht zur Anwendung. Hier muss jedoch als spätester Abmeldetag der 15.07.2025 beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein grundsätzlich nur möglich ist (bei Zustimmung des abgebenden Vereins), wenn sich der Spieler bis zum 15.07.2025 beim alten Verein abgemeldet hat (Abmeldemöglichkeiten siehe oben).
Ab wann wird das Spielrecht erteilt?
Das Freundschaftsspielrecht wird grundsätzlich ab dem Tag der Online-Antragsstellung erteilt (Ausnahme: Bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe). Sollte der Vereinswechsel systemtechnisch in DFBnet Pass-Online noch nicht durchgeführt worden sein (z. B. weil die 14-Tages-Frist zur Online-Abmeldung des abgebenden Vereins noch läuft), ist der Spieler bei einem eventuellen Freundschaftsspiel als „freier Spieler“ im elektronischen Spielbericht anzulegen.
Die Erteilung des Pflichtspielrechts hängt grundsätzlich vom Eingang der vollständigen Unterlagen sowie der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab. Von einem Einsatz als „freien Spieler“ in einem Pflichtspielrecht raten wir ausdrücklich ab.
Optionaler Passbild-Upload
Seit einiger Zeit lässt sich das Passbild bereits optional in der Online-Antragstellung hochladen. Die Funktionalität ist dieselbe, wie beim bekannten Passbild-Upload in der Spielberechtigungsliste.
Wir empfehlen, das Passbild bereits bei der Online-Antragstellung hochzuladen. Dadurch lässt sich ein Bußgeldbescheid wegen nicht rechtzeitigem Passbild-Upload vermeiden.
Datenbereinigung Spielberechtigungen | Massenabmeldung
Wir möchten erneut auf das Angebot der Massenabmeldung von Spieler*innen, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr in Frage kommen, hinweisen.
Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen (pass@wuerttfv.evpost.de), auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuellen Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler*innen dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetrieb ab.
Telefonsprechzeiten der wfv-Passstelle
Um alle eingehenden Anträge wie gewohnt zeitnah bearbeiten zu können, sind die telefonischen Sprechzeiten der wfv-Passstelle in der Zeit vom 10.06.2025 bis 12.09.2025 eingeschränkt:
- Montag bis Freitag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
- Mittwoch von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge können Sie jederzeit online in DFBnet Pass-Online einsehen (Modul ANTRAGSTELLUNG – Antragsübersicht).
Bitte nutzen Sie auch das umfangreiche Informationsangebot auf unserer Homepage. Im Bereich SERVICE – PASSWESEN haben wir alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten aufgeführt. In übersichtlicher Darstellung sind die wichtigsten Punkte sowohl in Textform als auch in kurzen Videos erklärt. Außerdem können alle benötigten Formulare sowie DFBnet-Leitfaden heruntergeladen werden.