Passwesen
Neuer Verein? Letzte Chance auf einen Wechsel im Winter!
Um einen Vereinswechsel im Winter zu realisieren, muss ein solcher üblicherweise bis Ende Januar in DFBnet Pass-Online beantragt sein. Nachdem der 31. Januar 2026 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Antragstellung auf den nächsten Werktag (Montag, 02. Februar 2026). Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren- (2008) bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2010) abwärts.
Aktive
Vereinswechsel Herren (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2007) und Frauen (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2009): Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgt sein. Bis zum 31.01.2026* müssen die Vereinswechsel von Amateur- und Vertragsspielern online in DFBnet Pass-Online beantragt sein. Aber Vorsicht bei einer stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein: In diesem Fall muss der Online-Antrag auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online demnach bis spätestens 31.12.2025 gestellt sein, damit die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Ein sofortiges Spielrecht in der Wechselperiode II ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins möglich, sowohl bei Amateur- als auch bei Vertragsspielern. Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrag ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.
*Fristverlängerung für Ende Wechselperiode II: Nachdem der 31.01.2026 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Antragstellung gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies ist der Montag, 02.02.2026.
Sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung ist bis spätestens 31.01.2026* zu beantragen: Ein sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss ebenfalls bis spätestens 31.01.2026* online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Online-Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.
Internationaler Vereinswechsel: Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 31.01.2026* muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.
Grundsätzlich gilt: Unterlagen, die nach dem 31.01.2026* eingehen bzw. online in DFBnet Pass-Online beantragt werden, können für die Wechselperiode II nicht mehr berücksichtigt werden.
Jugend
Vereinswechsel: Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich: Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2008) – bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2010) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.
Internationale Erstausstellungen und internationale Vereinswechsel: Wir möchten darauf hinweisen, dass bei internationalen Erstausstellungen und internationalen Vereinswechsel von Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren neben dem Ausweisdokuments des Spielers eine Meldebescheinigung der Familie/Eltern hochgeladen werden muss. Eine Meldebescheinigung des Jugendlichen selbst wird hier nicht benötigt.
Rückversetzung von Juniorinnen zu Junioren: Ab 01.01.2026 ist für die Rückversetzung von Juniorinnen in die nächstniedrigere Altersklasse der Junioren keine gesonderte Beantragung mehr notwendig. Juniorinnen sind ohne weitere Voraussetzungen auch in der nächstniedrigeren Altersklasse der Junioren spielberechtigt.
Aktive + Jugend
Beantragung von Zweitspielrechten (Studenten|Berufspendler, Senioren-Ü32 und Jugend (fehlende Spielmöglichkeit und Juniorinnen))
Seit November 2025 hat der Stammverein seine Zustimmung ausschließlich digital in der DFBnet Antragstellung Online (Modul Digitale Zustimmung) zu erteilen. Das Zweitspielrecht wird ab dem Tag der digitalen Zustimmung des Stammvereins erteilt.
Die Frist für die digitale Zustimmung des Stammvereins beträgt 7 Tage ab der Antragstellung durch den Zweitverein. Reagiert der Stammverein innerhalb dieser Frist nicht, wird der Antrag auf Zweitspielrecht automatisch abgewiesen und ist vom Zweitverein erneut zu stellen.
Für alle Fragen zum Thema Spielberechtigung stehen die Mitarbeiter der wfv-Passstelle gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch unser umfangreiches Informationsangebot im Bereich Passwesen.

