Ausbildungsangebot für Schiedsrichter*innen

Ohne Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter geht nichts! Mit unseren Neulingskursen und Lehrgängen versuchen wir Schiedsrichter/innen optimal aus- und weiterzubilden, um sie auf ihrem sportlichen Weg zu begleiten.

Step by Step: Dein Weg zum Schiedsrichter

Um Schiedsrichterin oder Schiedsrichter zu werden, solltest du folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Du bist fußballbegeistert
  • Du hast Interesse an den Spielregeln des Fußballs
  • Du bist Mitglied im Verein
  • Du bist mind. 14 Jahre alt

Melde Dich ganz einfach für einen Neulingskurs an! Alle Informationen zum Neulingskurs sowie den Link zur Anmeldung findest Du auf dieser Seite.

Der Kurs findet innerhalb der einzelnen Schiedsrichter-Gruppen des Verbandes statt und beinhaltet 14 Unterrichtseinheiten an 6 bis 8 Tagen innerhalb von 4 bis 6 Wochen. Um die Lernqualität zu verbessern, ist die maximale Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Ebenso bietet der wfv die Möglichkeit, zentral einen Kompakt-Kurs in Ruit oder Wangen zu belegen.

Lern-Ziele:

  • Regelwerk und Anwendung auf Spielsituationen
  • Einsatz von Körpersprache und deeskalierenden Maßnahmen
  • Erkennen von Konfliktsituationen
  • Kennenlernen administrativer Aufgaben, wie z. B. das korrekte Ausfüllen eines Spielberichts
  • Zusammenarbeit mit den Funktionsträgern des Schiedsrichter-Ausschusses

Abgeschlossen wird der Kurs mit einer Leistungsprüfung in Form eines sogenannten Cooper-Tests und einer schriftlichen Prüfung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Neulingskurses bist Du einsatzbereit für jährlich mindestens 15 Spielleitungen. Diese werden Deinem Verein angerechnet, um den sogenannten Schiedsrichter-Soll zu erfüllen. Dir steht es aber frei, auch weniger Spiele im Jahr zu leiten. Je nach Alter pfeifst Du die ersten Spiele im Junioren- und Senioren-Bereich. Dabei wirst Du zunächst von einem „Paten“ (erfahrene*r Schiedsrichter*in) betreut.

Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Auch die Fahrtkosten zu den Spielen werden Dir ersetzt. Daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen 9 Euro (Schülerspiele), 150 Euro (Regionalliga) und 3.068 Euro (Bundesliga).

In den wfv-Schiedsrichter-Gruppen finden über das Jahr verteilt dezentrale Schiedsrichter-Fortbildungen und Lehrabende statt, bei denen Du neue Leute treffen und Dich austauschen kannst. Zu Saisonbeginn werden hier beispielsweise neue Regeln vorgestellt und vermittelt. Die Teilnahme an mindestens 4 Lehrabenden ist Voraussetzung für eine mögliche Anrechenbarkeit eines Schiedsrichters für das laufende Spieljahr.

Wenn ein*e Kandidat*in als geeignet eingeschätzt wird, kann die Leitung von Jugendspielen gegebenenfalls übersprungen werden. Ab der Kreis- und Bezirksebene sowie Landesliga benötigt jede*r Kandidat*in pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens 6 bis 8 Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die nächst höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Ansprechpartnerin

Christine Zöller
Hauptamtliche Verbandsmitarbeiterin

Tel: 0711/22764-24

E-Mail: c.zoeller@wuerttfv.de

Wieviele SR benötige ich denn?

§ 52 der wfv Spielordnung regelt, dass

  1. jeder Verein für jede von ihm zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschaft vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen hat – einschließlich Reserven, Frauen, Senioren, 7er-, 9er- und 11er-Mannschaften der Jugend; ausgenommen hiervon sind D-, E- und F-Junioren sowie Juniorinnen-Mannschaften;
  2. bei Vereinen der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereinen der Frauen-Bundesliga und Regionalliga, der A- und B-Junioren-Bundesliga, der C-Junioren-Regionalliga, der A- und B-Junioren-Oberliga sowie der A-Junioren-Verbandsstaffel, sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weitere zwei je Mannschaft dieser Spielklasse erhöht.
  3. Schiedsrichter im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist, wer während des laufenden Spieljahres mindestens
    a) 15 Spieleinsätze (Spielleitungen, Spielbeobachtungen, Spielbetreuungen von Neulingen oder Nachwuchs-Schiedsrichtern) durchgeführt oder
    b) als Schiedsrichterneuling mindestens 6 Spiele geleitet hat und außerdem die Teilnahme an mindestens vier Lehrabenden, als Schiedsrichterneuling an mindestens zwei Lehrabenden, nachweisen kann. Schiedsrichter bis 18 Jahre müssen nur mindestens 12 Spiele geleitet haben.

Was passiert, wenn dies nicht erfüllt wird?

Die Regelgeldbuße für den Verein pro Spieljahr für die Nichtgestellung der nach § 52 der Spielordnung erforderlichen Zahl von Schiedsrichtern, wird nach § 64 der wfv Rechts- und Verfahrensordnung wie folgt errechnet:

  • Maßgebend ist die Differenz zwischen der Gesamtzahl der von einem Verein gem. § 52 der Spielordnung zu stellenden Schiedsrichter und der Gesamtzahl der vom Verein gestellten anrechenbaren Schiedsrichter.
  • Dabei wird für jeden im Herren-, Senioren- und Freizeitliga-Bereich zu stellenden Schiedsrichter ein Betrag in Höhe von 100 € und für jeden im Jugend- und Frauen-Bereich zu stellenden Schiedsrichter ein Betrag in Höhe von 50 € in Anrechnung gebracht.
  • Der sich dabei ergebende Differenzbetrag wird multipliziert mit Faktoren, die abhängig sind von der jeweiligen Spielklassengehörigkeit der 1. Herren-Mannschaft des Vereins sowie von der Gesamtzahl der gestellten Schiedsrichter.
  • Die jeweiligen Faktoren werden vom Verbandsvorstand vor Beginn der Verbandsspielrunde bekanntgegeben.