Wieviele SR benötige ich denn?
§ 52 der wfv Spielordnung regelt, dass
- jeder Verein für jede von ihm zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschaft vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen hat – einschließlich Reserven, Frauen, Senioren, 7er-, 9er- und 11er-Mannschaften der Jugend; ausgenommen hiervon sind D-, E- und F-Junioren sowie Juniorinnen-Mannschaften;
- bei Vereinen der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereinen der Frauen-Bundesliga und Regionalliga, der A- und B-Junioren-Bundesliga, der C-Junioren-Regionalliga, der A- und B-Junioren-Oberliga sowie der A-Junioren-Verbandsstaffel, sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weitere zwei je Mannschaft dieser Spielklasse erhöht.
- Schiedsrichter im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist, wer während des laufenden Spieljahres mindestens
a) 15 Spieleinsätze (Spielleitungen, Spielbeobachtungen, Spielbetreuungen von Neulingen oder Nachwuchs-Schiedsrichtern) durchgeführt oder
b) als Schiedsrichterneuling mindestens 6 Spiele geleitet hat und außerdem die Teilnahme an mindestens vier Lehrabenden, als Schiedsrichterneuling an mindestens zwei Lehrabenden, nachweisen kann. Schiedsrichter bis 18 Jahre müssen nur mindestens 12 Spiele geleitet haben.
Was passiert, wenn dies nicht erfüllt wird?
Die Regelgeldbuße für den Verein pro Spieljahr für die Nichtgestellung der nach § 52 der Spielordnung erforderlichen Zahl von Schiedsrichtern, wird nach § 64 der wfv Rechts- und Verfahrensordnung wie folgt errechnet:
- Maßgebend ist die Differenz zwischen der Gesamtzahl der von einem Verein gem. § 52 der Spielordnung zu stellenden Schiedsrichter und der Gesamtzahl der vom Verein gestellten anrechenbaren Schiedsrichter.
- Dabei wird für jeden im Herren-, Senioren- und Freizeitliga-Bereich zu stellenden Schiedsrichter ein Betrag in Höhe von 100 € und für jeden im Jugend- und Frauen-Bereich zu stellenden Schiedsrichter ein Betrag in Höhe von 50 € in Anrechnung gebracht.
- Der sich dabei ergebende Differenzbetrag wird multipliziert mit Faktoren, die abhängig sind von der jeweiligen Spielklassengehörigkeit der 1. Herren-Mannschaft des Vereins sowie von der Gesamtzahl der gestellten Schiedsrichter.
- Die jeweiligen Faktoren werden vom Verbandsvorstand vor Beginn der Verbandsspielrunde bekanntgegeben.