Was machen Datenscouts und kann bzw. soll gegen diese vorgegangen werden?
Datenscouts agieren unmittelbar oder mittelbar im Auftrag von Sportwettenanbietern. Sie sind als „Zuschauer“ bei Spielen vor Ort und übermitteln per Mobiltelefon, Tablet oder Notebook Informationen zum Verlauf eines Spiels, dies nahezu in Echtzeit, also ohne wesentlichen zeitlichen Versatz, wie dies bspw. bei Livestreams und auch TV-Übertragungen der Fall ist. Ihre Zuarbeit ermöglicht unzulässige Live-Ereigniswetten.
Wird eine Live-Ereigniswette darauf angeboten, welche Mannschaft bei einem Spiel das erste Tor erzielt, verändert der Wettanbieter die Quoten laufend, und zwar anhand der ihm durch den Datenscout übermittelten Informationen zum Spielverlauf. Wird einer Mannschaft dann z. B. ein Strafstoß zugesprochen, hat der Wettanbieter ein erhebliches Interesse daran, darüber sofort Kenntnis zu erlangen, um die Quote anpassen zu können. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, dass Wettende am Spielort mit diesem Sonderwissen vor Ausführung des Strafstoßes Einsätze auf eine solche Wette platzieren und die für sie günstige Wettquote für sich nutzen. Ohne Datenscouts können de facto keine Live-Ereigniswetten angeboten werden, weil das wirtschaftliche Risiko für die Wettanbieter zu hoch ist.
Nachdem diese Wetten in erheblichem Maße Anreize für Manipulationen bieten, besteht ein großes Interesse bei Verbänden und Vereinen, diese Datenscouts an ihrer Tätigkeit zu hindern. Rechtlich besteht die Möglichkeit, Datenscouts im Rahmen des Hausrechts des Sportgeländes zu verweisen. Auf die in Anlage beigefügten Mustervorlagen des DFB wird verwiesen. Widersetzt sich ein Datenscout einem solchen Verweis des Sportgeländes, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar, so dass die Polizei hinzugezogen werden kann und sollte, um das Hausrecht durchzusetzen. Wir empfehlen allen Vereinen, entsprechend vorzugehen.