Sportwetten und Spielmanipulation

Im April 2025 wurde bekannt, dass auf ein Kreisliga-Spiel innerhalb unseres Verbandsgebiets Sportwetten angeboten wurden – obwohl dies im Amateurfußball in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Solche Vorfälle zeigen, wie wichtig Aufklärung, Prävention und klare Regeln im Umgang mit Spielmanipulation und illegalen Wettangeboten sind.

Wir informieren auf dieser Seite über die aktuelle Rechtslage, geben Vereinen konkrete Handlungsempfehlungen und stellen hilfreiche Vorlagen zur Verfügung.

Rechtslage: Was ist erlaubt – und was nicht?

  • Grundsätzlich zulässig sind Ergebniswetten auf Spiele des professionellen Fußballs.
  • Unzulässig sind hingegen Sportwetten auf Fußballspiele, an denen ausschließlich oder überwiegend Amateure teilnehmen (§ 21 Nr. 1a GlüStV).
  • Unzulässig sind zudem – im Profi- und Amateurfußball – Sportwetten auf Geschehnisse, die ein Teilnehmer willkürlich herbeiführen kann und die damit in erheblichem Maße für Manipulationen anfällig sind. Gemeint sind damit vor allem Live-Ereigniswetten (s.o.), die aus den genannten Gründen in Deutschland nicht legal angeboten werden dürfen. Diese sind verboten, werden aber gleichwohl im Ausland auf deutsche Spiele angeboten und können ggf. aus Deutschland online platziert werden.
  • Der Versuch einer Spielmanipulation ist bereits sanktionswürdig – unabhängig vom Ausgang.

Datenscouts erkennen und konsequent handeln

Datenscouts übermitteln Spieldaten in Echtzeit an Wettanbieter – häufig zur Ermöglichung von Live-Wetten. Sie treten als Zuschauer auf, nutzen Mobiltelefone oder Tablets und arbeiten meist im Auftrag ausländischer Anbieter.

Was Vereine tun können:

  • Nutzen Sie Ihr Hausrecht, um Datenscouts vom Gelände zu verweisen (siehe Muster Hausverbot).
  • Passen Sie Ihre Stadionordnung entsprechend an und platzieren Sie einen Aushang am Stadion (siehe Muster).
  • Widersetzt sich eine Person dem Platzverweis, kann die Polizei wegen Hausfriedensbruchs hinzugezogen werden.

Ansprechpartner

José Macias
Abteilungsleiter

Tel: 0711/22764-63

E-Mail: j.macias@wuerttfv.de

Fragen und Antworten

Was versteht man unter Sportwetten?

Sportwetten sind Wetten auf das End- bzw. Zwischenergebnis eines sportlichen Wettbewerbs, z. B. eines Fußballspiels (Ergebniswette). Darüber hinaus werden sie auch in der Form angeboten, dass auf einen bestimmten Vorgang während eines sportlichen Wettbewerbs gewettet werden kann, im Fußball z. B. auf den ersten Eckball, den ersten Einwurf, den nächsten Strafstoß oder das nächste Tor (Ereigniswetten).

Unterschieden wird weiter zwischen Pre-Match und Live-Wetten. Während bei Pre-Match-Wetten nur bis zum Beginn des Spiels zu einer zu diesem Zeitpunkt fixen Quote Wetten abgegeben werden können, besteht bei Live-Wetten die Möglichkeit, noch während des laufenden Spiels Wetten zu platzieren. Dabei werden die Quoten nach dem Spielverlauf durch die Anbieter laufend angepasst.

Sind Sportwetten auf Fußballspiele in Deutschland zulässig?

Den rechtlichen Rahmen für Sportwetten bildet der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 29.10.2020 (GlüStV). Danach gilt für Sportwetten in Deutschland:

  • Grundsätzlich zulässig sind Ergebniswetten auf Spiele des professionellen Fußballs.
  • Unzulässig sind hingegen Sportwetten auf Fußballspiele, an denen ausschließlich oder überwiegend Amateure teilnehmen (§ 21 Nr. 1a GlüStV).
  • Unzulässig sind zudem – im Profi- und Amateurfußball – Sportwetten auf Geschehnisse, die ein Teilnehmer willkürlich herbeiführen kann und die damit in erheblichem Maße für Manipulationen anfällig sind. Gemeint sind damit vor allem Live-Ereigniswetten (s.o.), die aus den genannten Gründen in Deutschland nicht legal angeboten werden dürfen. Diese sind verboten, werden aber gleichwohl im Ausland auf deutsche Spiele angeboten und können ggf. aus Deutschland online platziert werden.

Besondere Risiken im Amateurfußball

Im Amateurfußball bestehen besondere Risiken für Wettmanipulationen, da hier mehrere begünstigende Faktoren zusammentreffen. Die geringere öffentliche Aufmerksamkeit und mediale Beobachtung macht Manipulationen weniger auffällig und erschwert deren Aufdeckung. Gleichzeitig erhalten Spieler im Amateurbereich keine oder nur sehr geringe Vergütungen, was den finanziellen Anreiz für illegale Zusatzeinnahmen durch Manipulationen erhöht.

Zudem verfügen Amateurvereine meist über weniger professionelle Sicherheits- und Präventionsstrukturen, wodurch ein einfacherer Zugang zu Spielern für Manipulatoren möglich ist. Besonders problematisch ist, dass auch Amateurspiele gelegentlich international bewettbar sind – oft bei Wettanbietern, die weniger stark reguliert werden als deutsche Anbieter. Schließlich fehlt im Amateurbereich häufig ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Risiken und Konsequenzen von Wettmanipulationen, was die Gefahr zusätzlich verstärkt.

Was machen Datenscouts und kann bzw. soll gegen diese vorgegangen werden?

Datenscouts agieren unmittelbar oder mittelbar im Auftrag von Sportwettenanbietern. Sie sind als „Zuschauer“ bei Spielen vor Ort und übermitteln per Mobiltelefon, Tablet oder Notebook Informationen zum Verlauf eines Spiels, dies nahezu in Echtzeit, also ohne wesentlichen zeitlichen Versatz, wie dies bspw. bei Livestreams und auch TV-Übertragungen der Fall ist. Ihre Zuarbeit ermöglicht unzulässige Live-Ereigniswetten.

Wird eine Live-Ereigniswette darauf angeboten, welche Mannschaft bei einem Spiel das erste Tor erzielt, verändert der Wettanbieter die Quoten laufend, und zwar anhand der ihm durch den Datenscout übermittelten Informationen zum Spielverlauf. Wird einer Mannschaft dann z. B. ein Strafstoß zugesprochen, hat der Wettanbieter ein erhebliches Interesse daran, darüber sofort Kenntnis zu erlangen, um die Quote anpassen zu können. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, dass Wettende am Spielort mit diesem Sonderwissen vor Ausführung des Strafstoßes Einsätze auf eine solche Wette platzieren und die für sie günstige Wettquote für sich nutzen. Ohne Datenscouts können de facto keine Live-Ereigniswetten angeboten werden, weil das wirtschaftliche Risiko für die Wettanbieter zu hoch ist.

Nachdem diese Wetten in erheblichem Maße Anreize für Manipulationen bieten, besteht ein großes Interesse bei Verbänden und Vereinen, diese Datenscouts an ihrer Tätigkeit zu hindern. Rechtlich besteht die Möglichkeit, Datenscouts im Rahmen des Hausrechts des Sportgeländes zu verweisen. Auf die in Anlage beigefügten Mustervorlagen des DFB wird verwiesen. Widersetzt sich ein Datenscout einem solchen Verweis des Sportgeländes, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar, so dass die Polizei hinzugezogen werden kann und sollte, um das Hausrecht durchzusetzen. Wir empfehlen allen Vereinen, entsprechend vorzugehen.

Dürfen Fußballspieler, Trainer und Funktionäre Sportwetten platzieren?

Die Rechts- und Verfahrensordnungen des DFB und des wfv sehen in § 1 Nr. 2 jeweils umfassende und weitreichende Wettverbote für Spieler vor. Diese dürfen demnach keine Sportwetten auf eigene oder andere Spiele derselben Liga abgeben. Sie dürfen dies auch nicht durch Dritte tun, die in ihrem Auftrag und auf ihre Rechnung solche Wetten platzieren. Verstöße gegen das Wettverbot werden als unsportliches Verhalten sanktioniert und können empfindliche Sperren nach sich ziehen. Zur Klarstellung: Die sportrechtliche Sanktionierung setzt beim Platzieren der Sportwette an, dies ganz unabhängig davon, ob es eine versuchte oder vollendete Manipulation gibt.

Für Trainer und andere Funktionsträger gilt dieses Sportwettenverbot entsprechend für den Fall, dass diese unmittelbar auf den Spielbetrieb einwirken können, also z. B. Einfluss auf die Mannschaftsaufstellung, Spielverlegungen o. ä. haben.

Wie werden Manipulationen geahndet?

Wenn Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionsträger durch wissentliche falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung auf ein Spiel einwirken, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen, machen sie sich der Spielmanipulation im verbandsrechtlichen Sinne schuldig und ggf. auch nach staatlichem Recht strafbar. Im Fall von Spielern geht es hier insbesondere um die bewusste Herbeiführung von Strafstößen, willentliche Eigentore u. ä. Handlungen. Bei Schiedsrichtern geht es um vorsätzliche Fehlentscheidungen, so wie es diese im „Fall Hoyzer“ in der Saison 2004/05 gab. Wichtig: Es kommt in diesen Fällen nicht darauf an, ob die Manipulation tatsächlich gelingt. Sanktioniert wird auch, wenn trotz der manipulativen Handlung das erwünschte Ergebnis oder Ereignis nicht eintritt.

In diesen Fällen drohen empfindliche verbandsrechtliche Sanktionen, insbesondere Sperren (vgl. § 6a DFB-RuVO, § 77 wfv-RVO). Zudem wird verbandsrechtlich auch bestraft, wer es unterlässt, den Verband darauf hinzuweisen, dass ihm die Manipulation eines Spiels angeboten wurde. Auch die unterbliebene Weitergabe von Informationen über Manipulationen – ob beabsichtigt, bereits versucht oder vollendet – stellt einen Fall unsportlichen Verhaltens dar.

Manipulationen und Absprachen stellen seit April 2017 unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Straftat nach staatlichem Recht dar. Unter Strafe gestellt sind insbesondere der Sportwettbetrug gemäß § 265 c StGB sowie die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben gemäß § 265 d StGB. Es drohen also zusätzlich Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahre.

An wen kann man sich bei Fragen und Verdachtsfällen wenden?

  1.  Soweit Ihre Fragen und Hinweise den Spielbetrieb der Oberliga Baden-Württemberg oder den Spielbetrieb des wfv betreffen, ist ihr Ansprechpartner:
    José Macias
    Abteilungsleiter Spielbetrieb
    Ansprechpartner Prävention/(Wett-)Spielmanipulation
    Tel.: +49 711 22764-63
    E-Mail: j.macias@wuerttfv.de
  2. Den Ombudsmann von DFL und DFB erreichen Sie wie folgend:
    Dr. Carsten Thiel von Herff
    Thiel von Herff | Rechtsanwälte
    Loebellstraße 4
    33602 Bielefeld
    Tel.: +49 521 557333-0
    Hotline: 00800-OMBUDSMANN
    Mobil: +49 151 58230321
    E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de
  3. Die Meldestelle Sportmanipulation des Bundesinnenministeriums erreichen Sie hier:
    Kostenlose Hotline: 0800 33 55 111
    E-Mail: meldestelle-sportmanipulation@sportrechtskanzlei.de
  4. Im Übrigen finden Sie auch hier weitere Informationen:
    https://www.gemeinsam-gegen-spielmanipulation.de/de/