Spielbetrieb

Kein Startrecht für den 1. FC Heidenheim 1846 II in der Oberliga

Die Gesellschafterversammlung der OLBW gGmbH, Trägergesellschaft der Oberligen Baden-Württemberg, hat sich gegen eine Änderung ihres Ligastatuts entschieden, die es neu gemeldeten zweiten Mannschaften ermöglichen würde, direkt in der Oberliga zugelassen zu werden.

Der 1. FC Heidenheim 1846 hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit der Meldung einer U21 in der Oberliga zur Saison 2026/27 sollte dem eigenen Nachwuchs ermöglicht werden, sich im ambitionierten Herrenfußball zu bewähren und sich unter Wettkampfbedingungen sportlich weiterzuentwickeln.

Der Antrag wurde im Vorfeld der Entscheidung mit den aktuellen Oberligisten und innerhalb der Fachgruppe Spielbetrieb beraten. Bei den betroffenen Vereinen gab es mit Blick auf den bei Aufstockung der Liga notwendigen verschärften Abstieg und zusätzliche Spieltage erhebliche Bedenken und auch Kritik. Die Fachgruppe Spielbetrieb folgte der Auffassung der Oberligisten in Teilen und sah es zudem als problematisch an, nun eine solche Möglichkeit zu schaffen, nachdem der Karlsruher SC II zur Saison 2024/25 in der Verbandsliga Baden starten musste und sich erst so sportlich für die Oberliga qualifizieren konnte.

Insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung wird nun keine Änderung des OLBW-Statuts erfolgen. Vielmehr soll es dabei bleiben, dass auch weiterhin in diesen Konstellationen die jeweiligen Landesverbände auf Grundlage ihrer Statuten über eine Eingliederung in eine Spielklasse in ihrem Verantwortungsbereich entscheiden. Der FCH hat somit die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag an den wfv zu stellen, dessen Spielordnung eine Eingruppierung bis zur Verbandsliga durch Vorstandsbeschluss zulässt.