Passstelle

Letzte Chance für Transfers: Das Sommer-Wechselfenster schließt bald

Abteilungs- und Jugendleiter aufgepasst! Am Montag, 1. September 2025 endet die Sommer-Wechselperiode  für Amateure und Vertragsspieler. Wir möchten Euch im Folgenden auf einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit einem Vereinswechsel im Aktiven- und Jugendbereich hinweisen.

Alle Infos zum Passwesen im Württembergischen Fußballverband gibt es hier.

Vereinswechsel von Amateurspielern

Zum Aktivenbereich gehören in diesem Zusammenhang die Herren, Frauen sowie der ältere A-Junioren-Jahrgang 2007 und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang 2009. Bis zum 01.09.2025 müssen alle Vorgänge online in DFBnet beantragt bzw. die Unterlagen der wfv-Passstelle vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die danach eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals die Spielberechtigungen (Pflichtspielrecht) ihrer Neuzugänge.

Nach Ende der Wechselperiode sind keine Änderungen/Korrekturen der Spielberechtigung mehr möglich.

  • Nachträgliche Zustimmung: Auch hier ist die Ausschlussfrist 01.09.2025 zwingend zu beachten. Der Antrag auf Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung (bzw. nach Bezahlung der Ausbildungsentschädigung) muss bis spätestens 01.09.2025 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online gestellt sein, um ein sofortiges Spielrecht zu erhalten. Danach gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Einigung auf die nachträgliche Zustimmung bzw. die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung innerhalb der Wechselperiode erfolgte.
  • Internationale Vereinswechsel: Auch bei internationalen Vereinswechseln ist die Frist 01.09.2025 zu beachten. Der Antrag, inklusive aller notwendigen Unterlagen, muss bis spätestens 01.09.2025 online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

Vereinswechsel von Vertragsspielern

Auch für Vertragsspieler endet die Wechselperiode I in dieser Saison am 01.09.2025. Bis dahin müssen die Vereinswechsel online in DFBnet Pass-Online beantragt bzw. die kompletten Unterlagen (Antrag auf Vereinswechsel, Vertragsspielervertrag (spätester Beginn 02.09.2025), bei Nicht-EU-Ausländern gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) der wfv-Passstelle vorliegen. Unterlagen bzw.

Anträge, die danach eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden.

Vertragslose Spieler gemäß § 23, Ziffer 1.3. der wfv-Spielordnung (Spieler, die zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein gebunden waren und auch keine Spielerlaubnis als Amateur hatten) können bis spätestens 31.01.2026 als Vertragsspieler verpflichtet werden.

Keine Wechselperiode für Vereinswechsel im Jugendbereich

Im Jugendbereich kommt die Wechselperiode nicht zur Anwendung. Jedoch sind die allgemeinen Grundsätze bzgl. Abmeldedatum und Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung zu beachten. Alle Informationen zum Vereinswechsel von Jugendlichen finden Sie hier.

Bitte denken Sie rechtzeitig vor Beginn des Jugend-Spielbetriebs an die Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis bzw. eines eventuellen Zweitspielrechts,

Ab den E-Junioren ist für die Teilnahme an allen Spielen eine Spielerlaubnis notwendig. Für Spieler, die noch keine Spielerlaubnis besitzen, ist eine erstmalige Spielerlaubnis zu beantragen.

Fragen? Wir helfen Euch!

Für alle Fragen zum Thema Spielberechtigung stehen Euch die Mitarbeiter der wfv-Passstelle gerne zur Verfügung. Bitte nutzt auch unser umfangreiches Informationsangebot im Bereich Passwesen.

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© wfv
Thomas Weiler
Teamleiter

Tel: 0711-22764-13

E-Mail: t.weiler@wuerttfv.de

David Müller
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0711/22764-12

E-Mail: d.mueller@wuerttfv.de