Passwesen

Ausländische Spieler und internationaler Vereinswechsel

Für alle ausländischen Spieler (keine deutsche Staatsbürgerschaft), die bisher weder in Deutschland noch im Ausland registriert sind (erstmalige Spielerlaubnis) und bei internationalen Vereinswechseln aus dem Ausland nach Deutschland, ist gemäß FIFA-Reglement bei der Beantragung einer Spielerlaubnis grundsätzlich das so genannte „internationale Freigabeverfahren“ durchzuführen.

Ausnahme: Bei Spielern unter 10 Jahren ist dieses Verfahren nicht notwendig.

Für die Antragstellung in DFBnet Pass-Online sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
  • Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Zusätzlich bei Minderjährigen: Meldebescheinigung der Familie

Wenn alle Unterlagen zur Beantragung der Spielerlaubnis vorliegen, kann das internationale Freigabeverfahren vom wfv über den DFB eingeleitet werden. Der DFB fordert dabei die Freigabe des abgebenden Nationalverbandes an (auch bei der Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis). Hier muss der abgebende Nationalverband folgende Angaben gegenüber dem DFB machen:

  • Freigabedatum
  • Tag der Abmeldung
  • Tag des letzten Spiels

Nachdem der abgebende Nationalverband diese Angaben gemacht hat, erteilt der DFB entsprechend dem wfv die Freigabe für die Spielerlaubniserteilung.

Sollte sich der abgebende Nationalverband nicht innerhalb von längstens 10 Tagen ab der Freigabeanforderung zurückmelden, erteilt der DFB dem wfv die Freigabe für die Spielerlaubniserteilung.

Mit der DFB-Freigabe ist das internationale Freigabeverfahren abgeschlossen. Der wfv kann nun gemäß der § 16 Spielordnung und §§ 10, 10a der Jugendordnung die Spielberechtigung erteilen.

Bei internationalen Vorgängen (erstmalige Spielerlaubnis für ausländische Spieler, internationaler Vereinswechsel) wird das Spielrecht (Pflicht- und Freundschaftsspielrecht) frühestens ab dem Tag der genehmigten DFB-Freigabe erteilt.

Bei internationalen Vereinswechseln im Aktivenbereich sind die Wechselperioden zu beachten. Bei Antragstellung außerhalb der Wechselperiode wird das Pflichtspielrecht grundsätzlich zur nächsten Wechselperiode erteilt.

Die komplette Datenübermittlung zwischen wfv/DFB und abgebendem Nationalverband erfolgt auf elektronischem Wege.

Erklärvideo | Internationaler Vereinswechsel und erstmalige Spielerlaubnis ausländischer Spieler