Corona-Sonderregelegungen werden aus der Spielordnung gestrichen | Württembergischer Fußballverband e.V.

Offizielle Mitteilungen

Corona-Sonderregelegungen werden aus der Spielordnung gestrichen

Der Verbandsvorstand hat beschlossen, die Ausführungsbestimmung zu § 45 wfv-Spielordnung mit Wirkung zum 2. Mai 2022 ersatzlos zu streichen. Die entsprechenden Offiziellen Mitteilungen sind hier zu finden.

Das heißt, dass es künftig keine Sonderregelungen für Anträge auf Spielabsetzungen im Zusammenhang mit Corona-Infektionen mehr gibt und auch die Zuständigkeit zur Entscheidung wieder ausschließlich bei den spielleitenden Stellen liegt. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Infektionszahlen und mit Blick auf die Endphase der Saison erscheint es sachgerecht, Corona-Infektion anderen Erkrankungen spieltechnisch gleichzustellen.