Die wichtigsten Beschlüsse des 33. ordentlichen wfv-Verbandstags | Württembergischer Fußballverband e.V.

Verbandstag 2021

Die wichtigsten Beschlüsse des 33. ordentlichen wfv-Verbandstags

Wir möchten Sie im Nachgang über die wichtigsten Beschlüsse des 33. ordentlichen wfv-Verbandstags informieren und uns in diesem Zusammenhang insbesondere bei den 259 Delegierten aus den Bezirken für deren Mitwirkung bedanken. Für alle Beteiligten war das Hybrid-Format dieser Veranstaltung eine Herausforderung, die wir gemeinsam hervorragend angenommen und gemeistert haben.

Neben Entlastung und (Wieder-)Wahl der Verantwortlichen in den Verbandsgremien standen einige wichtige Weichenstellungen auf der Agenda, die wir Ihnen auszugsweise kurz vorstellen wollen.

Mit dem klaren Bekenntnis, sich gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen einzusetzen und dies in der Satzung festzuschreiben, haben der wfv und seine Vereine ein wichtiges Zeichen gesetzt. Wichtige Informationen für Ihren Verein finden sie auf unserer Website.

Ebenfalls im Bereich Gesellschaftliche Verantwortung angesiedelt ist eine Ordnungsänderung, die Maßnahmen der Gewaltprävention betrifft. So können künftig auch Trainer*innen und andere Offizielle dazu verpflichtet werden, an Gewaltpräventionskursen teilzunehmen. Dies kann auch eine Weisung im Rahmen eines Sportgerichtsverfahrens sein. Damit sind Trainer*innen und Offizielle künftig mit Spieler*innen in dieser Hinsicht gleichgestellt.

Grundsätzlich wird künftig „Unsportliches Verhalten“ gegenüber Schiedsrichter*innen immer mit einer Sperrstrafe geahndet und in der Sportgerichtsbarkeit damit als „schwerer Fall“ behandelt.

Eine wichtige Entscheidung fällt in den Bereich der Digitalisierung. Die Corona-Pandemie mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen hat u.a. im Bereich des organisierten Sports dazu geführt, dass Präsenzveranstaltungen teilweise durch virtuelle Versammlungen ersetzt werden mussten. Mit einer Anpassung der Satzung des wfv besteht künftig die Möglichkeit, Gremienversammlungen auch nach Ende der derzeit geltenden gesetzlichen Sonderregelungen weiterhin digital abzuhalten. Dies gilt auch für Sportgerichtsverhandlungen.

Ein weiteres Digitalisierungs-Thema betrifft den Bereich des Spielrechts. So haben Spielerpässe in Papierform endgültig ausgedient und können nicht mehr zum Nachweis eines Spielrechts genutzt werden. Auch eine auf der Passrückseite vermerkte Abmeldung hat beim Vereinswechsel ab sofort keine Relevanz mehr.

Die Fußballfamilie in Württemberg hat sich mit einem Beschluss des Verbandstages darauf verständigt, künftig stärker auf eine diskriminierungsfreie Sprache zu achten, die niemanden ausschließt. Dazu gehört es vor allem, geschlechterneutrale Formulierungen oder Gender*Sternchen zu verwenden. Damit öffnen sich der wfv und seine Vereine einer modernen Kommunikation, die integrativ wirkt und alle Beteiligten ansprechen soll.

Mit einem Antrag des Bezirkstages Neckar/Fils, der eine große Mehrheit fand, haben die Verantwortlichen des wfv den Auftrag erhalten, sich gemeinsam mit dem Süddeutschen Fußballverband für eine deutlich verbesserte finanzielle Förderung des Amateurfußballs und der Amateurvereine im Speziellen einzusetzen. Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen um den Grundlagenvertrag zwischen DFL und DFB sollen dabei insbesondere die gesteigerten Vermarktungserlöse angemessen berücksichtigt werden. Dazu soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet.

Künftig wird es einen noch engeren Schulterschluss zwischen dem Württembergischen Fußballverband, seinen Amateurvereinen und dem Profi-Fußball geben. Erstmals wird mit Petra Saretz eine Vertreterin des 1. FC Heidenheim die Position der Beisitzerin für den bezahlten Fußball einnehmen. Zusätzlich hat der Verbandsvorstand beschlossen, Claus Vogt als Präsidenten des größten Mitgliedsvereins VfB Stuttgart als ständigen Gast zu allen Sitzungen einzuladen.

Ab sofort steht nach dem 33. Ordentlichen Verbandstag das Thema der Verbandsstrukturreform auf der Agenda. Die kommenden Monate werden dazu dienen, sich im Dialog mit den Vereinen, den Bezirken und vor allem den gewählten Delegierten intensiv mit der geplanten Verbandsstrukturreform auseinanderzusetzen.

Der Beirat hatte sich mit Zustimmung von 14 der 16 Bezirksvorsitzenden am 9. April 2021 klar dafür ausgesprochen, eine Entscheidung für das Spielsystem im Modell 1-4-12c herbeizuführen und auch die Verbandsstruktur dann daran auszurichten. Ein entsprechender Beschluss darüber soll im Rahmen eines außerordentlichen Verbandstags getroffen werden. Als Termin ist der 26. März 2022 vorgesehen.

Sowohl die Expert*innen der Kommission Spielklassenstruktur (2015-2018) als auch die Expert*innen der Kommission Verbandsstruktur (2018-2021) haben eine klare Empfehlung dafür ausgesprochen, entsprechende strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Eine neue Ausrichtung des Verbandes gilt als notwendige Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Spielbetrieb, der für die aktuellen Herausforderungen (weniger Mannschaften, Wettbewerb um ehrenamtliche Vereins-Mitarbeiter*innen etc.) gerüstet ist.

Impressiosen und Bildmaterial zum Download vom 33. außerordentlichen Verbandstag  zur freien Verwendung finden Sie hier