Einladung zum Neulingskurs im Herbst 2021 | Württembergischer Fußballverband e.V.

Schiedsrichter

Einladung zum Neulingskurs im Herbst 2021

Liebe Vereinsfunktionäre, liebe Fußballfreunde,

Der Ball darf wieder rollen. Neulingskurs ist möglich!

auch wir als Schiedsrichtergruppe sind sehr erfreut, dass der Spielbetrieb nach den Corona-Zwangspausen nun wieder anläuft. Um eben diesen Spielbetrieb regelmäßig mit qualifizierten Schiedsrichtern besetzen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Die Zahl der aktiv einsetzbaren Schiedsrichter ist in den vergangenen beiden Jahren stark zurück gegangen. Nach den Sommerferien ab 14. September planen wir daher einen Schiedsrichter-Neulingskurs.

Es ist durchaus bekannt, dass die Anzahl aktiver Schiedsrichter Jahr für Jahr sinkt und es somit zu Konflikten im Bereich „Ansetzung der Spiele“ kommt. Daher ist es mehr als notwendig unseren Bestand der Schiedsrichter nachhaltig auszubauen, um einen geregelten Spielbetrieb aufrechterhalten zu können.

Wir bitten Sie daher, in den nächsten Wochen intensiv nach geeigneten Kandidaten (m/w/d) zu suchen und für die Schiedsrichtergruppe Ehingen zu gewinnen. Geeignete Kandidaten sind solche, die

  • engagiert, pflichtbewusst und zuverlässig sind
  • die nötige körperliche Fitness aufweisen
  • uns mindestens jeden zweiten Samstag/Sonntag während der Feldspiel-Saison für Einsätze als Schiedsrichter zur Verfügung stehen

Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat folgende Vorgaben an die Neulingsausbildung:

  • Die SR- Anwärter sollen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein, dass sie die Ausbildung folgen und die vorgelegten Regelfragen verständlich beantworten können. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, einen elektronischen Spielbericht in deutscher Sprache ausfertigen zu können.
  • Der Lehrgangsteilnehmer muss 14 Jahre alt sein (Ausnahmen können vom Verbands-Lehrwart genehmigt werden). Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden, wenn der Neuling noch keine 18 Jahre alt ist.
  • Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer mindestens 6 Doppelstunden (Regel 12 Pflicht) besucht hat
  • Die Prüfung besteht aus 20 Regelfragen (60 Punkte) wovon mindestens 50 Punkte erreicht werden müssen. Eine Nachprüfung ist einmal möglich. Die Prüfung erfolgt schriftlich und in deutscher Sprache. Ein Dolmetscher ist nicht zugelassen.
  • Bei der verbindlichen Anmeldung (Kursbeginn) eines Teilnehmers wird eine Gebühr von 20 Euro für die Ausbildungsunterlagen erhoben.

Die Neulinge müssen nach der bestandenen schriftlichen Prüfung, einen körperlichen Leitungstest erfüllen. Die WFV-Vorgabe erfordert, dass der SR- Neuling in der Lage ist, innerhalb eines 12- Minuten- Laufes mindestens 1.600m zurückzulegen.

Über all dies sprechen wir dann beim Infoabend der am Montag, den 26.07.2021 mit Beginn um 19:30 Uhr im Sportheim Rißtissen stattfindet.

Bitte beziehen Sie in die Suche nach geeigneten Personen Ihren Vereinsschiedsrichterbeauftragten mit ein. Im beidseitigen Interesse wünschen wir Ihnen bei ihren Bemühungen den bestmöglichen Erfolg und danken Ihnen für Ihren Einsatz bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Mast