Gemeinsamer Neulingskurs der Schiedsrichtergruppen im Bezirk

Nachdem die geplanten Schiedsrichter-Neulingskurse der Gruppen Schwäbisch Gmünd und Heidenheim im Januar bzw. Februar 2022 aufgrund der Pandemie abgesagt werden mussten, veranstalten die drei Schiedsrichtergruppen Aalen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd im Bezirk Ostwürttemberg erstmals einen gemeinsamen Neulingskurs. Dieser findet in einem neuen Format, dem Neulingskurs 3.0, einer zweigeteilten Theorieausbildung mit teilweise Onlineformaten statt, wo die Teilnehmer zwischen beiden Theorieteilen nach einer Zwischenprüfung mit Praxiseinheit bereits Spiele selbst leiten dürfen. Der Neulingskurs steht unter der Leitung von Lehrwart Michael Kolb von der Schiedsrichtergruppe Biberach (Riß) und beginnt mit einem Infoabend am 09. März. Anmeldeschluss ist der 3. März.  Die aktuellen Pandemie-Vorschriften (aktuell 2 G) gelten.

Bereits vor der Pandemie war der Schiedsrichterschwund größer geworden, so dass alle drei Schiedsrichtergruppen im Bezirk Ostwürttemberg die Reservestaffeln der Kreisliga A und B sowie in der Jugend die D-Junioren ohne Aufstiegsrecht (Vorrunde) und 7er-Staffeln (Rückrunde) nicht mehr besetzen konnten. Seit dem Beginn der Pandemie habe etliche Schiedsrichter die berühmte „Pfeife an den Nagel gehängt“ und nur die Gruppe Aalen konnte im letzten Herbst einen Neulingskurs abhalten, so dass der Schiedsrichtermandel noch größer geworden ist und die Schiedsrichtergruppen daher dringend nach Verstärkung suchen.

Der Verband hat nun einen neuen Schiedsrichter-Neulingskurs ins Leben gerufen, der nach einem Infoabend mit zwei Online-Schulungen beginnt. Anschließend ist ein Präsenztermin mit Zwischenprüfung und Praxiseinheit durchzuführen. Bereits danach können die Neulinge ihre ersten Spiele bei den D- und C-Junioren selbst leiten. Jedem Neuling wird dabei in den ersten drei Spielen ein Pate, ein langjähriger Schiedsrichter, zur Seite gestellt, um ihnen dem Einstieg in die Praxis so leicht wie möglich zu machen. Nach dem Praxisteil kommt es dann zum zweiten Theorieteil mit zunächst zwei Präsenz-Schulungen, gefolgt von einer Online-Schulung. Anschließend findet die Prüfung in Präsenz statt. Die drei Schiedsrichtergruppen Aalen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd mit Ihren Obleuten Josef Schneider, Bernd Birkenmaier und Frank Dürr, der auch Bezirks-Schiedsrichterobmann ist, waren sich sofort einig, dass man den Neulingskurs zusammen in diesem neuen  Format durchführen möchte, da dieser sowohl für die Schiedsrichtergruppen als auch für die Teilnehmer weniger Aufwand als die bisherigen acht Präsenztermine bedeutet und die Neulinge auch nach nur drei Lerneinheiten bereits Spiele selbst pfeifen dürfen. „So kann jeder Neuling gleich feststellen, ob das Amt des Schiedsrichters für ihn etwas ist oder nicht.

Teilnehmen kann jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für Minderjährige ist zusätzlich eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.  Die Kosten für den Neulingskurs betragen 20 Euro. Für die Präsenz-Schulungen gelten die aktuellen Pandemie-Vorschriften (derzeit 2G).

„Nach Möglichkeit sollten in erster Linie nicht nur 14-jährige zum Neulingskurs angemeldet werden, denn wir brauchen auch in den höheren Jugendklassen und bei den Aktiven Persönlichkeiten“, erklärt Dürr.  Vor allem im Altersbereich zwischen 30 und 45 Jahren tut sich seit Jahren eine große Lücke auf. Optimal wären demnach ehemalige aktive Spielerinnen und Spieler, die durch die Pandemie ihre aktive Laufbahn beendet haben, aber weiter sportlich aktiv bleiben wollen und auf der Suche nach einer neuen Aufgabe sind und auch für Ihren Verein etwas Gutes tun wollen, da viele Vereine im Bezirk zu wenige Schiedsrichter haben und somit Strafzahlungen an den Verband leisten müssen. Fehlen einem Verein zum Beispiel drei Schiedsrichter, kann es schnell zu einer Strafzahlung zwischen drei- und sechshundert Euro kommen.

Aber man sollte auch an die Vorteile einer Schiedsrichtertätigkeit denken. Durch den Umgang mit den Spielern und Offiziellen entwickelt sich die Persönlichkeit eines jeden Unparteiischen weiter, was für das Berufs- und Alltagsleben nur förderlich sein kann. Neben einer Aufwandsentschädigung und Kilometergeld erhält ein Schiedsrichter kostenfreien Eintritt zu allen Spielen bis hin zur Bundesliga.

Der Aufruf richtet sich auch an alle Vereine im Bezirk. Sollte kein Neulingskurs Zustandekommen und die Abnahme der Schiedsrichterzahl nicht gestoppt werden können, sind weitere Einschnitte bei der Besetzung unumgänglich. Dürr hofft, dass die Vereine nach Kandidaten, letztendlich im eigenen Interesse der Vereine, schauen, damit Schiedsrichter weiter eingeteilt werden können.

Die Termine für den Neulingskurs sind wie folgt:

Online-Infoabend:       Mi 09.03.2022 um 19.30 Uhr Teil I

Theorieausbildung Teil I

Online-Schulung 1:   Mi 16.03.2022 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Online-Schulung 2:   Fr 18.03.2022 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Präsenz-Schulung 1: Sa 19.03.2022 beim SV Lautern (Zimmergasse 24, 73540 Heubach – Lautern) von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr

danach Praxisteil mit 3 Betreuungen (D- und C-Junioren)

Theorieausbildung Teil II

Präsenz-Schulung 2: Mi 11.05.2022 vermutlich auch beim SV Lautern (Zimmergasse 24, 73540 Heubach – Lautern) von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Präsenz-Schulung 3: Fr 13.05.2022 vermutlich auch beim SV Lautern (Zimmergasse 24, 73540 Heubach – Lautern) von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Online-Schulung 3:    Mo 16.05.2022 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Präsenz-Schulung 4: Sa 21.05.2022 vermutlich auch beim SV Lautern (Zimmergasse 24, 73540 Heubach – Lautern) um 10.00 Uhr (Prüfung)

Anmeldeschluss ist der 3. März 2022.

Anmelden kann man sich über die Homepage der Schiedsrichtergruppe Schwäbisch Gmünd (srg-gmuend.de/neulingkurs) unter der Rubrik Neulingskurs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Neulingskursbeauftragten der Gruppe Schwäbisch Gmünd, Johannes Röhrig, unter neulingskurs@srg-gmuend.de oder 0162-9032879

Bei den Präsenz-Schulungen gilt die Pandemie-Verordnung (derzeit 2G, dann eventuell 3G).

Teilnehmen kann jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für Minderjährige ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Kosten betragen 20 Euro für den Neulingskurs.