Landgericht Stuttgart weist Anträge von zwei Oberligisten zurück | Württembergischer Fußballverband e.V.

Oberliga Baden-Württemberg

Landgericht Stuttgart weist Anträge von zwei Oberligisten zurück

Am Freitagnachmittag verkündete das Landgericht Stuttgart die Entscheidung, die Anträge der Stuttgarter Kickers und des SGV Freiberg zurückzuweisen. Die beiden Vereine hatten das Ziel verfolgt, die Entscheidung zur Annullierung der Oberligasaison 2020/21 für unwirksam erklären zu lassen, um so noch in die Regionalliga Südwest aufsteigen zu können. Die Stuttgarter Kickers haben zudem auch die korrespondierende Entscheidung der Regionalliga Südwest, einen Aufstieg nur dann zu ermöglichen, wenn mindestens 50 Prozent der Spiele absolviert sind, angefochten.

Der Vorsitzende Richter sah bereits im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 2. Juni keinen Ansatzpunkt für den Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen die Träger der Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest und begründete: „Aus Sicht aller Beteiligten sind die Entscheidungen der Verbände nicht unvernünftig.“ Die Anregung im Rahmen der mündlichen Verhandlung, die Anträge mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen, griffen die klagenden Vereine mit Verweis auf ihre Verantwortung gegenüber den eigenen Mitgliedern, Fans und Sponsoren nicht auf. Beide Vereine haben noch die Möglichkeit, innerhalb des nächsten Monats Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.

Hintergrund der Verfahren ist, dass die aktuelle Oberligasaison am 29. April 2021 pandemiebedingt abgebrochen werden musste und bis dahin nur zwischen 11 und 13 Spiele je Verein absolviert werden konnten. Die in der wfv-Spielordnung für eine sportliche Wertung festgeschriebene 50-Prozent-Grenze war bei 21 Vereinen und 42 Spieltagen somit bei weitem nicht erreicht. Die Regionalliga Südwest hatte am 29. April 2021 entsprechend beschlossen, die sportliche Qualifikation potenzieller Aufsteiger auch nur unter dieser Voraussetzung anzuerkennen. Beide Entscheidungen sind aus Sicht des zuständigen Richters vollumfänglich nachvollziehbar.